Rechtsprechung
| OLG Köln, 13.07.2001 - 16 Wx 115/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BRAGO § 6; ; WEG § 26 Abs. 1; ; WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 27; ; WEG § 47; ; WEG § 48
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 26
Ermächtigung eines Wohnungseigentümers zum Abschluss des Verwaltervertrages; Vollmacht zum Abschluss eines Verwaltervertrages - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Verwalter; Wohngeld; Verfahrensstandschaft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln - 15a WEG 4/00
- LG Köln, 30.03.2001 - 29 T 250/00
- OLG Köln, 13.07.2001 - 16 Wx 115/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 84
- NZM 2001, 991
- ZMR 2002, 155
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Köln, 13.07.2001 - 16 Wx 115/01
Die Kompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Regelung ihrer Rechtsbeziehungen zu dem bestellten oder zu bestellenden Verwalter per Mehrheitsbeschluss im Sinne des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 20.09.2000 - V ZB 58/99 - (NJW 2000, 3500 = NZM 2000, 1184 = MDR 2000, 1367 = ZWE 2000, 518) folgt aus den §§ 21 Abs. 3, 26 Abs. 1 WEG. - OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 3 Wx 221/97
Haftung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats; Begriff der groben Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Köln, 13.07.2001 - 16 Wx 115/01
Soweit abweichend hiervon teilweise die Auffassung vertreten wird, die Beauftragung zum Abschluss eines Verwaltervertrags sei nur dann im Wege eines Mehrheitsbeschlusses möglich, wenn zuvor über die Bestellung, den maßgeblichen Inhalt und den Abschluss des Verwaltervertrages beschlossen worden sei, da dies ureigenste Aufgabe der Versammlung sei (so OLG Düsseldorf NZM 1998, 36 = ZMR 1998, 104 = WuM 1998, 50 = ZfIR 1998, 37;… Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 26 Rdn. 85), ist es zweifelhaft, ob dem gefolgt werden kann; denn es wird nicht hinreichend differenziert zwischen dem Bestellungsakt und Modalitäten des Auftragsverhältnisses zwischen der Gemeinschaft und dem Verwalter, das u. U. sogar konkludent dadurch zustande kommen kann, dass der Bestellte Verwalterleistungen erbringt und die Wohnungseigentümer diese über eine längere Zeit entgegennehmen (…vgl. hierzu Staudinger/Bub a.a.O. Rdn. 217). - OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00
Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers, Bevollmächtigung des …
Auszug aus OLG Köln, 13.07.2001 - 16 Wx 115/01
Es entspricht daher überwiegender Meinung, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen ihrer Beschlusskompetenz den Verwaltungsbeirat, ein Mitglied der Gemeinschaft oder gar einen Dritten zum Abschluss eines Verwaltervertrags bevollmächtigen kann (vgl. Senat NJW 1991, 1302 = WuM 1990, 462-464 = WE 1990, 109; BayObLG WuM 1987, 38 = ZMR 1985, 278 [LS]; OLG Hamm NZM 2001, 49 = NJW-RR 2001, 226 = ZMR 2001, 133; Gottschalg ZWE 2001, 185 [186]; Schmidt, ZWE 2001, 137 [139]). - BGH, 18.05.1966 - Ib ZR 73/64
Abgabe von Gratisproben anderer Zahnprothesen-Pflegemittel ("Leodent") beim …
Auszug aus OLG Köln, 13.07.2001 - 16 Wx 115/01
Es entspricht daher überwiegender Meinung, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen ihrer Beschlusskompetenz den Verwaltungsbeirat, ein Mitglied der Gemeinschaft oder gar einen Dritten zum Abschluss eines Verwaltervertrags bevollmächtigen kann (vgl. Senat NJW 1991, 1302 = WuM 1990, 462-464 = WE 1990, 109; BayObLG WuM 1987, 38 = ZMR 1985, 278 [LS]; OLG Hamm NZM 2001, 49 = NJW-RR 2001, 226 = ZMR 2001, 133; Gottschalg ZWE 2001, 185 [186]; Schmidt, ZWE 2001, 137 [139]). - OLG Köln, 09.07.1990 - 16 Wx 173/89
Geltendmachung einer Sondervergütung im Kostenfestsetzungsverfahren; Wirksamkeit …
Auszug aus OLG Köln, 13.07.2001 - 16 Wx 115/01
Es entspricht daher überwiegender Meinung, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen ihrer Beschlusskompetenz den Verwaltungsbeirat, ein Mitglied der Gemeinschaft oder gar einen Dritten zum Abschluss eines Verwaltervertrags bevollmächtigen kann (vgl. Senat NJW 1991, 1302 = WuM 1990, 462-464 = WE 1990, 109; BayObLG WuM 1987, 38 = ZMR 1985, 278 [LS]; OLG Hamm NZM 2001, 49 = NJW-RR 2001, 226 = ZMR 2001, 133; Gottschalg ZWE 2001, 185 [186]; Schmidt, ZWE 2001, 137 [139]).
- OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02
Allgemeine Ermächtigung des Verwaltungsbeirates zum Abschluss eines …
Wenn es aber - wie vorliegend (vgl. § 8 der Teilungserklärung) - an einer entsprechenden Vereinbarung fehlt, ist die allgemeine Erweiterung der gesetzlichen Vertretungsmacht eines Verwalters durch einen Mehrheitsbeschluss oder durch Bestimmungen im Verwaltervertrag rechtlich unbedenklich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13.07.2001 - 16 Wx 115/01 - = NZM 2001, 991 = OLGReport Köln 2001, 415 = ZMR 2002, 155 und 26.10.2001 - 16 Wx 181/01; BayObLG NZM 2001, 959 =ZMR 2002, 61; OLG Hamm NZM 2001, 49 = NJW-RR 2001, 226 = ZMR 2001, 133; Gottschalg ZWE 2001, 185 [186]; Schmidt, ZWE 2001, 137 [139])).Dazu gehört gerade auch die Vereinbarung von Regelungen über die gerichtliche Vertretung, da diese eine schnelle und effektive Wahrung der Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft ermöglichen (BayObLG WuM 1987, 38; Senatsbeschluss vom 13.07.2001 a.a.O.).
Ob allerdings die allgemeine Übertragung des Abschlusses eines Verwaltervertrags auf den Verwaltungsbeirat, ohne dass diesem abgesehen von der Laufzeit Vorgaben zu Essentials des abzuschließenden Vertrags gemacht werden, ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, ist zweifelhaft (vgl. Senatsbeschluss vom 13.07.2001 a.a.O.).
Sowohl deren Begründung wie auch die Ausgestaltung sind daher einem Mehrheitsbeschluss zugänglich (vgl. Becker/Kümmel ZWE 2001, 128 [133 f.]. Wenn aber eine Entscheidungskompetenz der Eigentümerversammlung besteht, ist sie auch darin frei, in welcher Weise sie hiervon Gebrauch macht, ob sie etwa sich selbst den Vertragsschluss vorbehält oder ob sie das Aushandeln und den Abschluss des Verwaltervertrags - ggfls. mit mehr oder weniger detaillierten Vorgaben - delegiert. Dadurch, dass die Eigentümerversammlung mehrheitlich den Vertragsschluss auf den Verwalterbeirat delegiert, macht sie daher ebenfalls in einer bestimmten Weise von ihrer Entscheidungskompetenz Gebrauch (Senatsbeschluss vom 13.07.2001 a.a.O.;… OLG Hamm a.a.O.;… Drasdo a.a.O.; ebenso im Ergebnis auch Schmidt ZWE 2001, 137 [140]).
- LG Köln, 31.01.2013 - 29 S 135/12
Verwalterbestellung ohne Vergleichsangebote unzulässig!
Die Wohnungseigentümer müssen zumindest die Eckdaten des Verwaltervertrages kennen und diese müssen vom Ermächtigungsbeschluss umfasst sein (OLG Köln, Beschl. v. 13.07.2011 - 16 Wx 115/01; OLG Köln, Beschl. v. 20.09.2002 - 16 Wx 135/02;… siehe auch Jennißen/Jennißen, WEG, 3. Auflage, § 26 Rn. 83). - OLG Frankfurt, 05.02.2007 - 20 W 409/05
Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines …
Dies ist jedenfalls dann zulässig, wenn die Eckdaten des Vertrages vorliegen (vgl. dazu OLG Köln NZM 2001, 991; NZM 2002, 1002;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 26 Rz. 31 m. w. N.). - LG Berlin, 24.08.2018 - 55 S 86/17
Wohnungseigentum: Umfang der Bevollmächtigung eines Verwaltungsbeirats; …
Dagegen erwächst aus einem solchen Beschluss nicht ohne weiteres die Rechtsmacht, dem Verwalter weitergehende Ermächtigungen im Sinne von § 27 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 WEG zu erteilen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 13.7.2001 - 16 Wx 115/01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.9.1997 - 3 Wx 221/97; Suilmann, ZWE 2008, 113, 115;… Merle in Bärmann, 13. Aufl. § 27 Rz. 262). - OLG Köln, 29.10.2001 - 16 Wx 181/01 Dies gilt jedenfalls dann, wenn in dem Beschluss die "Eckdaten" über die Dauer des abzuschließenden Vertrags, etwaige Verlängerungsmöglichkeiten und die Höhe der Vergütung des Verwalters vorgegeben werden (vgl. näher Senatsbeschluss vom 13.07.2001 - 16 Wx 115/01 - mit Nachweisen).
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