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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 24 U 142/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3292
OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 24 U 142/01 (https://dejure.org/2002,3292)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.05.2002 - 24 U 142/01 (https://dejure.org/2002,3292)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - 24 U 142/01 (https://dejure.org/2002,3292)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 535
    Unbestimmte Nebenkostenregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überwälzung von Nebenkosten auf den Mieter auf Grund vertraglicher Klauseln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen; Mietvertrag; Kontoführungs- und Verwaltungsgebühren; Bestimmtheit der Mietvertragsklausel hinsichtlich Kostentragung; Umlagefähigkeit von Kosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 700
  • ZMR 2003, 22
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.10.1997 - IX ZR 164/96

    Auslegung eines Bürgschaftsvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 24 U 142/01
    Sind die streitigen Positionen schon nach den vorstehenden Überlegungen (kein Anhaltspunkt für eine Überwälzung auch von Kontoführungs- und Verwaltungskosten auf den Mieter) nicht umlagefähig, so ergibt sich dies jedenfalls aus der weiteren Erwägung, dass bei unklaren Regelungen die jahrelange Handhabung durch die Vertragsparteien in einem bestimmten Sinne einen entscheidenden Anhaltspunkt dafür geben kann, wie die Parteien selbst die Regelung verstanden haben, was wiederum einen Rückschluss auf den Inhalt der entsprechenden vertraglichen Regelung zulässt (BGH ZIP 1998, 106, 107 f.).
  • OLG München, 10.01.1997 - 21 U 2464/95

    Feststellungsinteresse, daß Kündigungen ein langjähriges Mietverhältnis nicht …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 24 U 142/01
    Eine andere Rechtslage mag für Räume gelten, die ein Mitglied einer Wohnungs-/Teileigentümergemeinschaft vermietet, wenn im Mietvertrag auf Kosten gemäß der Abrechnung des Gemeinschaftsobjekts Bezug genommen ist (vgl. OLG München ZMR 1997, 233; OLG Frankfurt WuM 1985, 91).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.1991 - 10 U 1/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 24 U 142/01
    Die Klausel, der Mieter habe neben bestimmten im einzelnen unter 8.7 a) bis h) aufgeführten Kosten "alle hier nicht gesondert aufgeführten Kosten in Ansehung des Mietobjekts" zu tragen, ist nicht bestimmt genug (…vgl. hierzu Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Auflage, Rdnr. 504; OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 1354 zu ähnlichen Klauseln).
  • OLG Frankfurt, 01.11.1984 - 3 U 143/83

    Übernahme von Nebenkosten bei vermieteten Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 24 U 142/01
    Eine andere Rechtslage mag für Räume gelten, die ein Mitglied einer Wohnungs-/Teileigentümergemeinschaft vermietet, wenn im Mietvertrag auf Kosten gemäß der Abrechnung des Gemeinschaftsobjekts Bezug genommen ist (vgl. OLG München ZMR 1997, 233; OLG Frankfurt WuM 1985, 91).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2002 - 10 U 170/01

    Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit einer Vereinbarung über die Umlage …

    Die vereinbarte Mietstruktur muss erkennen lassen, dass der Mieter die Nebenkosten ganz oder anteilig neben der Grundmiete für die Überlassung des Mietobjekts tragen soll (…BGH, Urt. v. 12.11.1969, ZMR 1970, 47;… Senat, Urt. v. 11.2.1982, ZMR 1984, 20;… 10 U Urt. v. 29.6.2000, NZM 2001, 588 = ZMR 2000, 668,; OLG Düsseldorf, 24. Senat, Urt. v. 14.5.2002, NZM 2002, 700;… OLG Jena, Urt. v. 16.10.2001, NZM 2002, 70;… OLG Hamburg, Urt. v. 15.11.1989, HambGE 1990, 98).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2009 - 24 U 163/08

    Formeller Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten durch den Vermieter; …

    (1) Ausgangspunkt für die zu fordernde, zweckmäßige und übersichtliche Aufgliederung der Gesamtkosten in einzelne Abrechnungsposten ist der Mietvertrag, in dem geregelt sein muss (vgl. dazu BGH NJW-RR 2006, 84, 85 sub II.4; Senat ZMR 2003, 22 jew. m. w. Nachw.) und hier auch geregelt worden ist (§§ 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. a - q, 9 f MV), welche einzelnen Nebenkosten der Mieter zu tragen hat (Kostenarten).
  • LG Kiel, 20.03.2002 - 6 O 155/01

    Anspruch auf Zustimmung zur Löschung einer Sicherungshypothek; Bestehen einer …

    Das Gericht hat die Akten des Landgerichts H. informatorisch beigezogen und vom Kammergericht B. zusammen mit dessen Akten 24 U 142/01 übersandt erhalten (Rechtsstreit X. gegen Firma A. A. S. T. v. T. A.S., Türkei, vertreten durch die Rechtsanwälte K. und Partner).
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