Rechtsprechung
| OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 128/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 15 Abs. 3
Nutzung einer gewerblichen Sondereigentumseinheit zu Wohnzwecken - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nutzung einer im Eigentum eines Wohneigentümers befindlichen Einheit durch Wohneigentümergemeinschaft; Beeinträchtigung von Wohungseigentümer durch Benutzung von Räumen für gesellige Veranstaltungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln - 202 II 234/99
- LG Köln, 22.04.2002 - 29 T 193/00
- OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 128/02
Papierfundstellen
- NZM 2003, 115
- ZMR 2003, 384
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 15.02.2002 - 16 Wx 232/01
WEG : Nutzung einer Wohnung als Patentanwaltsbüro
Auszug aus OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 128/02
Entscheidend ist, ob diese in der Teilungserklärung nicht vorgesehene Nutzung über das Maß hinausgeht, was üblicherweise mit einer gewerblichen Nutzung verbunden ist ( vgl. Beschluss des Senats vom 15.2.2002 zum umgekehrt liegenden Sachverhalt - 16 Wx 232/01 - ). - BayObLG, 28.10.1998 - 2Z BR 137/98
Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung
Auszug aus OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 128/02
Dies entspricht der herrschenden Rechtsprechung, wonach auch eine abweichende Nutzung möglich ist, sofern dadurch andere Wohnungseigentümer nicht mehr als durch die ursprüngliche Nutzung beeinträchtigt werden ( vgl. z.B. OLG Düsseldorf, ZMR 98, 247; BayObLG, NZM 99, 130; BayObLG, FGPrax 97, 220; BayObLG, NJW-RR 96, 1358; KG, NJW-RR 91, 1421 ). - KG, 10.07.1991 - 24 W 6574/90
Verletzung von Gemeinschaftseigentum durch Entfernung einer tragenden …
Auszug aus OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 128/02
Dies entspricht der herrschenden Rechtsprechung, wonach auch eine abweichende Nutzung möglich ist, sofern dadurch andere Wohnungseigentümer nicht mehr als durch die ursprüngliche Nutzung beeinträchtigt werden ( vgl. z.B. OLG Düsseldorf, ZMR 98, 247; BayObLG, NZM 99, 130; BayObLG, FGPrax 97, 220; BayObLG, NJW-RR 96, 1358; KG, NJW-RR 91, 1421 ). - BayObLG, 23.05.1996 - 2Z BR 19/96
Nutzung einer Wohnung als Wachstation für Polizeibeamte
Auszug aus OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 128/02
Dies entspricht der herrschenden Rechtsprechung, wonach auch eine abweichende Nutzung möglich ist, sofern dadurch andere Wohnungseigentümer nicht mehr als durch die ursprüngliche Nutzung beeinträchtigt werden ( vgl. z.B. OLG Düsseldorf, ZMR 98, 247; BayObLG, NZM 99, 130; BayObLG, FGPrax 97, 220; BayObLG, NJW-RR 96, 1358; KG, NJW-RR 91, 1421 ).
- LG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 13 S 131/20
Sondereigentum zweckbestimmungswidrig genutzt - Unterlassungsanspruch aber …
Wenn der vom Wohnungseigentümer praktizierte Gebrauch der Zweckbestimmung widerspricht, begründet dies allerdings allein noch keinen Unterlassungsanspruch, sondern die übrigen Wohnungseigentümer können nur dann Unterlassung des zweckbestimmungswidrigen Gebrauchs verlangen, wenn dieser mehr stört als der zweckbestimmungsgemäße Gebrauch (vgl. OLG Köln NZM 2003, 115;… Niedenführ/ Vandenhouten, WEG, 12. Auflage 2017, § 15 Rn.12 mwN). - OLG Hamm, 12.04.2005 - 15 W 29/05
Nutzung eines als "gewerbliche Einheit" bezeichneten Teileigentums
Denn die Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter ist nach allgemeiner Ansicht dahin auszulegen, dass nur eine solche Nutzung der betreffenden Räumlichkeiten ausgeschlossen sein soll, von der bei einer typisierenden Betrachtungsweise stärkere Beeinträchtigungen ausgehen als sie mit der Nutzung entsprechend dem in der Teilungserklärung festgelegten Zweck verbunden sind (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 141; NJW-RR 1996, 1358; FGPrax 1997, 220; KG NJW-RR 1995, 333; OLG Düsseldorf FGPrax 1998, 95, OLG Köln NZM 2003, 115; Senat FGPrax 2004, 12).Die Begründung in diesem Beschluß, die Zweckbindung der Teilungserklärung solle ausschließen, daß im Sinne einer gegenseitigen wirtschaftlichen Befruchtung der dort betriebenen Geschäfte aus gewerblichen Zwecken dienenden Räumen Wohnraum geschaffen wird, bezieht sich in ihrem Zusammenhang ausschließlich auf die grundlegende Veränderung des Charakters der Anlage, die mit dem Übergang von einer gewerblichen zu einer Wohnraumnutzung verbunden ist (vgl. jetzt auch etwa OLG Köln NZM 2003, 115).
- LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 36/17
Sieht die Teilungserklärung nur eine Wohnnutzung vor, ist im Regelfall eine …
Wenn der vom Wohnungseigentümer praktizierte Gebrauch der Zweckbestimmung widerspricht, begründet dies allerdings allein noch keinen Unterlassungsanspruch, sondern die übrigen Wohnungseigentümer können nur dann Unterlassung des zweckbestimmungswidrigen Gebrauchs verlangen, wenn dieser mehr stört als der zweckbestimmungsgemäße Gebrauch (vgl. OLG Köln, NZM 2003, 115 [OLG Köln 11.09.2002 - 16 Wx 128/02] ;… Niedenführ/ Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, 2017, § 15, Rdnr.12 mwN). - LG Berlin, 20.12.2022 - 67 T 77/22
Bemessung des Gebührenstreitwerts einer auf die Feststellung der preisrechtlich …
Wenn der vom Wohnungseigentümer praktizierte Gebrauch der Zweckbestimmung widerspricht, begründet dies allerdings allein noch keinen Unterlassungsanspruch, sondern die übrigen Wohnungseigentümer können nur dann Unterlassung des zweckbestimmungswidrigen Gebrauchs verlangen, wenn dieser mehr stört als der zweckbestimmungsgemäße Gebrauch (vgl. OLG Köln NZM 2003, 115;… Niedenführ/ Vandenhouten, WEG, 12. Auflage 2017, § 15 Rn.12 mwN). - LG Frankfurt/Main, 23.10.2017 - 9 S 49/17 Wenn der vom Wohnungseigentümer praktizierte Gebrauch der Zweckbestimmung widerspricht, begründet dies allein noch keinen Unterlassungsanspruch, sondern die übrigen Wohnungseigentümer können nur dann Unterlassung des zweckbestimmungswidrigen Gebrauch verlangen, wenn dieser mehr stört als der zweckbestimmungsgemäße Gebrauch (vgl. OLG Köln, NZM 2003, 115 [OLG Köln 11.09.2002 - 16 Wx 128/02] ;… Niedenführ/ VandenHouten, WEG, 12. Auflage, 2017, § 15, Rdnr.12 mwN).
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