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Weitere Entscheidung unten: AG Berlin-Köpenick, 27.08.2002

Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 24.07.2003 - 5 S 214/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13590
LG Karlsruhe, 24.07.2003 - 5 S 214/01 (https://dejure.org/2003,13590)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.07.2003 - 5 S 214/01 (https://dejure.org/2003,13590)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - 5 S 214/01 (https://dejure.org/2003,13590)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entstehen eines Maklervertrags durch Erklärung eines Dritten; Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns bei Erwerb der Wohnung durch den Vater des Dritten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1495
  • NZM 2004, 307
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.06.1996 - III ZR 219/95

    Voraussetzungen für ein Zustandekommen eines Nachweismaklervertrages bei …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.07.2003 - 5 S 214/01
    Diese Abnahme des Aufklärungsrisikos ist dann besonders bedeutsam, wenn unklar ist, ob der Verhandelnde nur für sich oder ausschließlich für einen anderen aufgetreten ist, da der Geschäftspartner andernfalls Gefahr liefe, mit Klagen sowohl gegen den bevollmächtigten Vertreter als auch gegen den möglichen Vertretenen erfolglos zu bleiben (vgl. BGH NJW-RR 1996, 1459).
  • OLG Dresden, 24.02.1999 - 8 U 3661/98

    Maklerprovision bei Zustandekommen des Hauptgeschäfts mit einem Dritten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.07.2003 - 5 S 214/01
    Insbesondere setzt § 652 BGB schon seinem Wortlaut nach nicht voraus, dass der Maklerkunde selbst Partei des Hauptvertrages wird (vgl. OLG Dresden NJW-RR 1999, 1501).
  • BGH, 16.10.1974 - IV ZB 32/74

    Einlegung der Berufung - Prozeßbevollmächtigter - Widrige Umstände - …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.07.2003 - 5 S 214/01
    Denn ein Fall der Säumnis liegt nicht vor, wenn der Anwalt in dem zur mündlichen Verhandlung anberaumten Termin zu Beginn Sachanträge stellt und zur Hauptsache verhandelt und nach sofortiger Vernehmung eines geladenen Zeugen erklärt, er trete nicht mehr auf bzw. stelle keinen Antrag mehr (BGH NJW 1974, 2321).
  • OLG Rostock, 25.09.2019 - 2 U 22/18

    Maracujasaft - Wettbewerbsrechtlich zulässige Prospektwerbung: Bezeichnung eines …

    Das bloße Vorhandensein solcher Umstände dreht die Beweislast also nicht etwa um (LG Karlsruhe, Urteil vom 24.07.2003 - 5 S 214/01, NJW-RR 2003, 1495 = NZM 2004, 307 [Juris; Tz. 7 f.];… Schilken, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2014, § 164 Rn. 26, m.w.N.).
  • LG Bonn, 28.06.2011 - 10 O 502/10

    Maklerleistung ist nicht kausal für den Abschluss des Hauptvertrages bei einer …

    Dies ist auch der Fall, wenn Vertragspartner des späteren Hauptvertrages nicht die Beklagte, sondern ein Dritter wie etwa eine ihrer Franchisenehmer werden sollte, da dies den Maklervertrag grundsätzlich nicht berührt (so auch BGH NJW-RR 1996, 1459; OLG Celle MDR 2002, 939, OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1495).
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Rechtsprechung
   AG Berlin-Köpenick, 27.08.2002 - 16 C 43/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21343
AG Berlin-Köpenick, 27.08.2002 - 16 C 43/02 (https://dejure.org/2002,21343)
AG Berlin-Köpenick, Entscheidung vom 27.08.2002 - 16 C 43/02 (https://dejure.org/2002,21343)
AG Berlin-Köpenick, Entscheidung vom 27. August 2002 - 16 C 43/02 (https://dejure.org/2002,21343)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abweisung einer Klage als unzulässig wegen fehlender Voreinschaltung einer Gütestelle trotz Bestehens einer entsprechenden Vereinbarung; Zulässigkeit einer Vereinbarung einer Schiedsklausel im Verkehr zwischen Unternehmen; Verpflichtung von Maklern zum Anstreben einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 307 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.02.1956 - V C 255.54

    Wiederzuweisung des Räumungsvergleichsschuldners - Prüfung der Zumutbarkeit für …

    Auszug aus AG Berlin-Köpenick, 27.08.2002 - 16 C 43/02
    Die von der Klägerin zitierte Rechtssprechung des OLG Düsseldorf zur Gültigkeit einer Schiedsgerichtsabrede (MDR 1956, 570) ist nicht einschlägig, weil die zwischen den Parteien getroffene Abrede kein Schiedsvertrag ist Die auftretenden Streitigkeiten sollen nicht durch den zuständigen Maklerverband entschieden werden, vielmehr soll dieser lediglich bei dem Versuch einer außergerichtlichen Einigung mitwirken.
  • OLG Rostock, 18.09.2006 - 3 U 37/06

    Abgrenzung vertraglicher Schiedsvereinbarung von Schlichtungsvereinbarung, …

    Haben die Parteien allerdings eine solche Schlichtungsvereinbarung getroffen, ist eine Klage, die ohne die vorherige Anrufung der Schlichtungsstelle und damit vor dem Versuch des Schlichters, eine Einigung herbeizuführen oder die Durchführung eines solchen Verfahrens für gescheitert zu erklären oder sonst abzulehnen erhoben wird, als derzeit unzulässig zurückzuweisen (…BGH Urt. vom 18.11.1998 - VIII ZR 344/97 - NJW 1999, 647;… BGH Urt. vom 23.11.1983 - VIII ZR 197/82 - NJW 1984, 669; AG Köpenick Urt. vom 27.08.2002 - 16 C 43/02 - NZM 2004, 307 [LS]).

    Die Vertragsparteien haben also die Möglichkeit für einen Anspruch die Zugangsrechte zu den ordentlichen Gerichten ganz oder teilweise zu beschränken (…OLG Celle Urt. vom 31.07.1970 - 2 U 30/70 - NJW 1971, 288 [289] m.w.N.; vgl. auch AG Köpenick Urt. vom 27.08.2002 - 16 C 43/02 - NZM 2004, 307 [LS]).

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