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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 07.11.2003 - 2-17 S 38/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15212
LG Frankfurt/Main, 07.11.2003 - 2-17 S 38/03 (https://dejure.org/2003,15212)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.11.2003 - 2-17 S 38/03 (https://dejure.org/2003,15212)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. November 2003 - 2-17 S 38/03 (https://dejure.org/2003,15212)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Bad und Küche sind nach zwei Jahren zu streichen" - Gericht erklärt Klausel im Kleingedruckten eines Mietvertrags für unwirksam

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    §§ 307, 309 Abs. 1 Nr. 5 BGB
    Unwirksamkeit starrer Schönheitsreparaturfristen ohne Gegenbeweiseröffnung - Muster Hessischer Grundeigentümer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1296 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 160
  • NZM 2004, 62
  • NZM 2004, 680 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02

    Begriff der unangemessenen Benachteiligung einer Vertragspartei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.11.2003 - 17 S 38/03
    Soweit der BGH (NJW 1998, 3114 ff.) an der Formulierung, dass Renovierungsarbeiten "mindestens" in bestimmten Zeitabständen zu erbringen sind, keinen Artstoß genommen hat, hat er in seiner jüngsten Entscheidung (BGH, WM 2003, 436, 438) die Wirksamkeit einer derartigen Vereinbarung ausdrücklich offen gelassen, da die Regelung zu den Schönheitsreparaturen aus anderen Gründen bereits für unwirksam gehalten wurde.
  • BGH, 03.06.1998 - VIII ZR 317/97

    Zur Zulässigkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.11.2003 - 17 S 38/03
    Soweit der BGH (NJW 1998, 3114 ff.) an der Formulierung, dass Renovierungsarbeiten "mindestens" in bestimmten Zeitabständen zu erbringen sind, keinen Artstoß genommen hat, hat er in seiner jüngsten Entscheidung (BGH, WM 2003, 436, 438) die Wirksamkeit einer derartigen Vereinbarung ausdrücklich offen gelassen, da die Regelung zu den Schönheitsreparaturen aus anderen Gründen bereits für unwirksam gehalten wurde.
  • AG Berlin-Schöneberg, 01.09.1999 - 7 C 328/98
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.11.2003 - 17 S 38/03
    Jedenfalls die Kumulation dieser beiden sich zum Nachteil des Mieters auswirkenden Abweichungen führt nach Ansicht der Kammer zur Unwirksamkeit der gesamten Klausel (…auch: Schmidt/Futterer-Langenberg, 8. Aufl., § 538 Rdn. 223; Lammel, 2. Aufl., § 535 Rdn. 170, AG Schöneberg, ZMR 1999, 772; AG Gießen, WM 2002, 212).
  • LG Hamburg, 08.03.2004 - 311 S 104/03
    Die Unwirksamkeit der Fristenregelung erfasst die gesamte Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter (LG Frankfurt/M., NZM 2004, 62, LG Duisburg, NZM 2004, 63, AG Gießen, ZMR 2002 828, AG Kerpen, ZMR 1997, 362), weil die Pflicht des Mieters zur Renovierung nicht am Zustand des Mietobjekts festgemacht ist, sondern allein am Fristablauf.
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