Rechtsprechung
| BGH, 28.04.2004 - IV ZR 62/03 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
VVG § 70 Abs. 2 Satz 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
VVG § 70 Abs. 2 Satz 2
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
VVG § 70 Abs. 2 Satz 2
Beginn der Kündigungsfrist für Sachversicherung mit Eigentumserwerb am Grundstück - Kanzlei Prof. Schweizer
Fristbeginn für Kündigung einer Versicherung beim Immobilienerwerb
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Prämien für eine Gebäudeversicherung, Glasversicherung und Mietverlustversicherung eines Wohnhauses und Geschäftshauses; Aushändigung von Versicherungspolicen; Wirksamkeit einer Kündigung von Versicherungsverträgen; Kenntnis vom Bestehen von Versicherungen; Erwerb eines ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 70 Abs. 2 Satz 2
Sonderkündigungsrecht des Erwerbers für Versicherungen - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 70 Abs. 2 S. 2
Kündigung der Gebäudeversicherung nach Erwerb in der Zwangsversteigerung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann beginnt Kündigungsfrist des Erwerbers?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht
, S. 5 (Kurzinformation)
Kündigungsrecht bei Veräußerung der versicherten Sache
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 968
- MDR 2004, 1117
- DNotZ 2004, 792
- NZM 2005, 320 (Ls.)
- VersR 2004, 765
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.02.1987 - IVa ZR 194/85
Rechtsfolgen eines Verstoßes des Versicherungsnehmers gegen die Obliegenheit zur …
Auszug aus BGH, 28.04.2004 - IV ZR 62/03
Daß es bezüglich des Erwerbs lediglich auf das Vorliegen der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen ankommt, dient dem Interesse einer möglichst einfachen und zuverlässigen Berechnung der Frist und damit der Rechtssicherheit (vgl. zum Begriff der Veräußerung in § 71 Abs. 1 Satz 1 VVG BGHZ 100, 60, 61). - BGH, 30.05.1990 - IV ZR 266/89
Formularmäßiger Ausschluß des Sonderkündigungsrechts des Veräußerers in der …
Auszug aus BGH, 28.04.2004 - IV ZR 62/03
Dieser Schutz erfordere aber nicht, ihm ein Vertragsverhältnis auf Dauer aufzudrängen (BGHZ 111, 295, 298). - OLG Dresden, 18.12.2001 - 3 U 2610/01
Rechtzeitigkeit der Kündigung eines Versicherungsvertrags; Begriff der Kenntnis …
Auszug aus BGH, 28.04.2004 - IV ZR 62/03
Vielmehr stehe dem Erwerber, soweit es nicht um Pflichtversicherungen gehe, frei, ob er das Risiko überhaupt weiter versichern wolle, jedenfalls aber, wie das Versicherungsverhältnis ausgestaltet werden solle (OLG Dresden NVersZ 2002, 472). - OLG Hamm, 06.03.1992 - 20 U 239/91
Eigentumsübergang; Zwangsversteigerung; Aufhebung einer Geminschaft; …
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Rechtsprechung
| AG Hamm, 21.07.2004 - 17 C 328/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Einstweilige Verfügung,Liefersperre,Zählerherausgabe,Vorwegnahme der Hauptsache
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
AVB EltV § 33 Abs. 2, ZPO §§ 935, 940
Einstweilige Verfügung,Liefersperre,Zählerherausgabe,Vorwegnahme der Hauptsache - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Einstellung der Energievorsorge und Wasservorsorge durch ein Versorgungsunternehmen; Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung; Vorwegnahme der Hauptsache durch eine einstweilige Verfügung; Ansehung eines Anspruchs auf Zahlung der ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZM 2005, 320
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- AG Ravensburg, 05.04.2002 - 12 C 459/02
Einstweiliger Verfügungsantrag eines Stromversorgungsunternehmens: Versagung …
Auszug aus AG Hamm, 21.07.2004 - 17 C 328/04
Als Hauptsache ist nicht etwa nur der Anspruch auf Zahlung der Energieversorgungskosten anzusehen, der hinter den in vorliegenden Verfahren geltend gemachten Ansprüchen steht ( AG Ravensburg, Urt. vom 05.04.02, 12 C 459/02; AG Hamm, Beschluss vom 04.12.02, 24 C 447/02; AG Hamm…, Urt. vom 19.02.04, 28 C 69/04; a.A. LG Heilbronn, Beschluss vom 20.03.91, 2 T 57/91). - LG Heilbronn, 20.03.1991 - 2 T 57/91
Auszug aus AG Hamm, 21.07.2004 - 17 C 328/04
Als Hauptsache ist nicht etwa nur der Anspruch auf Zahlung der Energieversorgungskosten anzusehen, der hinter den in vorliegenden Verfahren geltend gemachten Ansprüchen steht ( AG Ravensburg…, Urt. vom 05.04.02, 12 C 459/02; AG Hamm, Beschluss vom 04.12.02, 24 C 447/02; AG Hamm…, Urt. vom 19.02.04, 28 C 69/04; a.A. LG Heilbronn, Beschluss vom 20.03.91, 2 T 57/91). - AG Miesbach, 17.11.1987 - 3 C 1165/87
Auszug aus AG Hamm, 21.07.2004 - 17 C 328/04
Ein Vermieter ist sogar verpflichtet, seinem Mieter auch nach Kündigung noch Strom, Gas und Wasser bis zur Räumung zur Verfügung zu stellen und kann nicht seinerseits die Versorgung einstellen (…vgl. Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. A., § 546 a, Rdn. 47; Münchner Kommentar - Voelskov, 3. A., § 557 a. F., Rdn 24;… Sternel, Mietrecht, 3. A. Rdn. IV 659; AG Miesbach, WuM 88, 57; AG Landau, WuM 86, 350).
- AG Flensburg, 31.08.2012 - 62 C 193/12
Stromversorgung: Anspruch des Grundversorgers auf Unterbrechung der …
Rn. 8 Ob der Anspruch nach § 19 Abs. 2 StromGVV im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (dafür: AG Oldenburg, NJOZ 2010, 229 [230]; OLG Koblenz, B. v. 14.12.2004, 8 W 826/04, Tz. 3 (juris); LG Braunschweig, B. v. 26.05.2003, 8 T 467/03; LG Koblenz, BeckRS 2009, 07156; LG Heilbronn, B. v. 20.03.1991, 2 T 57/91 (juris); dagegen: AG Hamm, NZM 2005, 320; LG Potsdam, NZM 2009, 159;… AG Ravensburg, Urt. v. 05.04.2002, 12 C 459/02, Tz. 2 (juris);… AG Merseburg, Urt. v. 23.05.2008, 6 C 128/08, Tz. 13 (juris)).Rn. 11 Die beantragte Verfügung der Antragstellerin führt zur vollständigen Vorwegnahme der Hauptsache (…vgl. LG Potsdam, Urt. v. 02.05.2008, 13 T 23/08, Tz. 20 (juris);… AG Merseburg, Urt. v. 23.05.2008, 6 C 128/0; AG Hamm, NZM 2005, 320).
(…vgl. LG Potsdam, Urt. v. 02.05.2008, 13 T 23/08, Tz. (juris); AG Merseburg, Urt. v. 23.05.2008, 6 C 128/0; AG Hamm, NZM 2005, 320; Huber, in: Musielak, ZPO, 9. Auflage (2012), § 940 Rn. 14).
- LG Hanau, 14.04.2025 - 4 O 350/25
Unzulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Duldung …
Allerdings ist als Hauptsache vorliegend nicht etwa nur der Anspruch auf Zahlung der Energieversorgungskosten anzusehen, der als Hauptleistungspflicht hinter den in vorliegenden Verfahren geltend gemachten und materiell als Nebenpflicht ausgestalteten Ansprüchen auf Zutrittsgewährung und Duldung des Anbringens der Gassperre steht (AG Hamm, Urteil vom 21.07.2004, Az. 17 C 328/04, juris, Rn 9).Dieser ist im Gegensatz dazu sogar verpflichtet, seinem Mieter auch nach Kündigung noch Strom, Gas und Wasser bis zur Räumung zur Verfügung zu stellen und kann nicht seinerseits die Versorgung einstellen (AG Hamm, Urteil vom 21.07.2004, Az. 17 C 328/04, juris, Rn 11).
- LG Potsdam, 02.05.2008 - 13 T 23/08
Zulässigkeit der Beschwerde im einstweiligen Verfügungsverfahren bei einseitiger …
Die Befriedigung der Interessen eines Antragstellers im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes setzt dabei stets voraus, dass die Nachteile weiteren Abwartens für den Antragsteller gegenüber den Nachteilen für den Gegner "...unverhältnismäßig groß, ja irreparabel..." sind (vgl. m.w.N. Baumbach/Hartmann;… Rz. 5, Grundz § 916 ZPO; diese Formulierung betont auch AG Hamm, NZM 2005, 320).
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Rechtsprechung
| LG München I, 17.12.2003 - 15 S 13429/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
AGBG § 9; BGB § 535
Formularmäßige Überbürdung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter
Verfahrensgang
- AG München, 27.05.2003 - 413 C 2633/03
- LG München I, 17.12.2003 - 15 S 13429/03
- LG München I, 31.08.2005 - 15 S 13429/03
Papierfundstellen
- NZM 2004, 457
- NZM 2005, 320 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 48/04
Formularmäßige Vereinbarung der Vornahme von Schönheitsreparaturen durch einen …
Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in NZM 2004, 457 veröffentlicht ist, hat ausgeführt:.
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