Rechtsprechung
| KG, 08.08.2003 - 7 U 39/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242 § 985
Wohnungseigentumsrecht: Zum Anspruch auf Herbeiführung einer Änderung bzw. Nutzungsentschädigung bei Abweichung des tatsächlichen Flächenbestandes vom eingetragenen Eigentum - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Herausgabe einer Teilfläche vom Nachbarn?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- prewest.de
(Leitsatz)
§§ 985, 242 BGB
Gemeinschaftsverhältnis benachbarter Wohnungseigentümer - Abweichung des Flächenbestandes vom eingetragenen Eigentum - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aus einer Wohnungseigentümergemeinschaft folgendes Gemeinschaftsverhältnis zwischen benachbarten Eigentümern; Abweichung des tatsächlichen Flächenbestandes vom eingetragenen Eigentum; Anwendbarkeit der Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Berufungsverfahren in ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 18.12.2001 - 14 O 316/01
- KG, 08.08.2003 - 7 U 39/02
- BGH, 20.04.2005 - V ZR 349/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 659
- NZM 2006, 300
- ZMR 2005, 723
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 9/98
Zuordnung von Sondereigentum bei Abweichung der tatsächlichen Bauausführung einer …
Auszug aus KG, 08.08.2003 - 7 U 39/02
Aber selbst unterstellt der Kläger hätte insoweit Eigentum erworben, stände ihm der geltend gemachte Herausgabeanspruch nicht zu, denn der Beklagten steht ihrerseits ein Anspruch gegen den Kläger auf Anpassung der grundbuchlichen Situation an die tatsächlichen Verhältnisse aufgrund des Gemeinschaftsverhältnisses und den diesem innewohnenden Treuepflichten zur Seite, die es dem Kläger nach den Grundsätzen von Treu und Glauben selbst dann verwehren (vgl. hierzu: BayObLG, NZM 1998, 973, 975), die Herausgabe der Teilfläche aus § 985 BGB zu verlangen, wenn er tatsächlich Eigentümer der Teilfläche geworden sein sollte.In der zitierten Entscheidung bestand die Besonderheit, dass schon bei dem Verkauf der Wohnung an den Erwerber zwischen dem Veräußerer und dem Nachbarn, der die Teilfläche tatsächlich nutzte, ein Rechtsstreit über diese Fläche anhängig war (BayObLG, NZM 1998, 973, 974).
- BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94
Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts; …
Auszug aus KG, 08.08.2003 - 7 U 39/02
Bei deren Auslegung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 130, 159, 166) vorrangig auf den Wortlaut und den Sinn der Eintragung sowie der darin in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung abzustellen, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergeben. - BGH, 20.04.2005 - V ZR 349/03
Auszug aus KG, 08.08.2003 - 7 U 39/02
(Nachfolgend: BGH - V ZR 349/03, Beschluss vom 20. April 2005: Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde).
- LG Frankfurt/Oder, 30.04.2010 - 6a S 138/09
Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigwerden der Anfechtungsklage durch Nachreichen …
Ausreichend ist es vielmehr, dass dieses gegen sonstiges Sondereigentum und gegen das Gemeinschaftseigentum eindeutig abgrenzbar ist (BGH, Urteil vom 18.07.2008, V ZR 97/07, BGHZ 177, 338 = NJW 2008, 2982 = NZM 2008, 688, Tz 11 f mwN; BayObLG ZWE 2001, 605; 69; DNotZ 1999, 212, 213; KG ZWE 2001, 554; NZM 2006, 300; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 103, 104;… Staudinger/Rapp a.a.O. § 3 Rn. 76, 78a). - BGH, 20.04.2005 - V ZR 349/03 KG Berlin - Az. 7 U 39/02 vom 08.08.2003.
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