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Weitere Entscheidung unten: LG Duisburg, 16.03.2007

Rechtsprechung
   OLG München, 11.07.2007 - 34 Wx 21/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3357
OLG München, 11.07.2007 - 34 Wx 21/07 (https://dejure.org/2007,3357)
OLG München, Entscheidung vom 11.07.2007 - 34 Wx 21/07 (https://dejure.org/2007,3357)
OLG München, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 34 Wx 21/07 (https://dejure.org/2007,3357)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2 a.F.; ; WEG § 21 Abs. 3 a.F.; ; WEG § 28 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG (a.F.) § 16 Abs. 2 § 21 Abs. 3 § 28
    Festlegung des Umlageschlüssel für Kabelnutzung durch Wohnungseigentümer nicht im Rahmen der Jahreseinzelrechnung - Vorlagebeschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschluss eines gemeinschaftlichen Kabelnutzungsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wer zahlt das Kabel?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verteilung der Kosten für Kabelfernsehanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung einer Jahreseinzelabrechnung und einer Jahresgesamtabrechnung durch einen Wohnungseigentümer; Kosten für die Nutzung eines Kabelanschlusses als Kosten des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums; Einführung eines anderen Verteilungsmaßstabs über die ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinschaft kann über die interne Verteilung von Kabelanschlussgebühren beschließen! (IMR 2007, 295)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2007, 775
  • NZM 2007, 896 (Ls.)
  • FGPrax 2007, 217
  • ZMR 2007, 811
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • KG, 06.04.2005 - 24 W 13/03

    Wohnungseigentum: Umlageschlüssel bei Abschluss eines gemeinschaftlichen …

    Auszug aus OLG München, 11.07.2007 - 34 Wx 21/07
    Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat die Beschlusskompetenz, bei Abschluss eines gemeinschaftlichen Kabelnutzungsvertrags oder auch später den internen Umlageschlüssel festzulegen (wie KG NJW-RR 2005, 813; anders BGH NJW 2004, 3414/3418).

    Ähnlich wie bei den Kaltwasserkosten kann allerdings für die Zukunft gesondert ein Mehrheitsbeschluss über die verbrauchsabhängige, d.h. einheitenbezogene Abrechnung der Kabelanschlussgebühren herbeigeführt werden (KG NJW-RR 2005, 813; ausdrücklich auch Röll ZWE 2005, 344; unklar Hügel ZWE 2005, 213; Derleder ZWE 2005, 259/266).

  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer …

    Auszug aus OLG München, 11.07.2007 - 34 Wx 21/07
    Allerdings folgert Hogenschurz (ZMR 2003, 901/902) aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Kostenverteilung bei Kaltwasser (BGHZ 156, 192), dass die Regelung des § 16 Abs. 2 WEG auch für Kabelanschlussgebühren nicht anwendbar ist und die Eigentümergemeinschaft daher grundsätzlich gemäß § 21 Abs. 3 WEG nach dem Maßstab ordnungsmäßiger Verwaltung (§ 21 Abs. 4 WEG) über die Verteilung entscheiden kann.

    Soweit die Gemeinschaftsordnung keine Regelung zur Verteilung der Kosten auf die mit Kabelanschluss versorgten Sondereigentumseinheiten enthält, kann die Gemeinschaft über diese Frage gemäß § 21 Abs. 3 WEG durch Mehrheitsbeschluss entscheiden (BGHZ 156, 192).

  • OLG Hamm, 04.05.2004 - 15 W 142/03

    Verteilung der Kosten für die Nutzung des Kabelanschlusses

    Auszug aus OLG München, 11.07.2007 - 34 Wx 21/07
    Die Festlegung des Umlageschlüssels kann nicht im Rahmen der Kostenverteilung in der Jahreseinzelabrechnung erfolgen (Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung von OLG Hamm ZMR 2004, 774).

    Der Senat möchte die Rechtsbeschwerde zurückweisen, sieht sich hieran jedoch durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 4.5.2004 (ZMR 2004, 774) gehindert.

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG München, 11.07.2007 - 34 Wx 21/07
    Die Kostenverteilung ist jedenfalls dann eine Angelegenheit der Gemeinschaft, wenn die Wohnungseigentümer mehrheitlich beschlossen haben, einen gemeinsamen Kabelanschluss in ihrer Wohnanlage zu installieren (vgl. BGH NZM 2007, 403), und gegenüber dem Anbieter mit dem Abschluss eines solchen Vertrags eine gemeinschaftliche Verpflichtung eingegangen sind.
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG München, 11.07.2007 - 34 Wx 21/07
    2 WEG, darstellen, wovon der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 7.10.2004 ausgegangen sein dürfte (BGH NJW 2004, 3414/3418 = NZM 2004, 870/874, insoweit nicht in BGHZ 160, 354 abgedruckt; ferner BayObLG ZMR 2006, 139; AG Hannover ZMR 2007, 226; siehe auch OLG München NJW-RR 2006, 1674).
  • BayObLG, 03.05.2005 - 2Z BR 143/04

    Abstimmungsverhalten des Wohnungseigentümers bei dessen Stimmenmehrheit

    Auszug aus OLG München, 11.07.2007 - 34 Wx 21/07
    2 WEG, darstellen, wovon der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 7.10.2004 ausgegangen sein dürfte (BGH NJW 2004, 3414/3418 = NZM 2004, 870/874, insoweit nicht in BGHZ 160, 354 abgedruckt; ferner BayObLG ZMR 2006, 139; AG Hannover ZMR 2007, 226; siehe auch OLG München NJW-RR 2006, 1674).
  • OLG München, 27.06.2006 - 32 Wx 72/06

    Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zum Abschluss eines Vertrages mit …

    Auszug aus OLG München, 11.07.2007 - 34 Wx 21/07
    2 WEG, darstellen, wovon der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 7.10.2004 ausgegangen sein dürfte (BGH NJW 2004, 3414/3418 = NZM 2004, 870/874, insoweit nicht in BGHZ 160, 354 abgedruckt; ferner BayObLG ZMR 2006, 139; AG Hannover ZMR 2007, 226; siehe auch OLG München NJW-RR 2006, 1674).
  • BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 12/03

    Beschränkungsmöglichkeit für den Antrag auf Ungültigerklärung eines …

    Auszug aus OLG München, 11.07.2007 - 34 Wx 21/07
    In der Begründung hat er sich zwar nur mit den Kabelgebühren auseinander gesetzt; weil die Beschlussanfechtung jedoch überhaupt keiner Begründung bedarf, kann allein aus den vorgetragenen Rügen im Zweifel auch dann keine Beschränkung auf einzelne Beschlusselemente angenommen werden, wenn der anfechtende Wohnungseigentümer nur Einzelpositionen beanstandet (BayObLG ZMR 2003, 692; OLG München ZMR 2006, 949;… KK-WEG/Abramenko § 43 Rn. 13).
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Rechtsprechung
   LG Duisburg, 16.03.2007 - 13 T 18/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17996
LG Duisburg, 16.03.2007 - 13 T 18/07 (https://dejure.org/2007,17996)
LG Duisburg, Entscheidung vom 16.03.2007 - 13 T 18/07 (https://dejure.org/2007,17996)
LG Duisburg, Entscheidung vom 16. März 2007 - 13 T 18/07 (https://dejure.org/2007,17996)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Streitwerts bei einer Klage auf Herausgabe eines Stromzählers; Anspruch eines Stromversorgungsunternehmens auf Herausgabe eines Stromzählers bei Fortzahlung der jeweils fälligen Abschläge durch den Stromkunden; Voraussetzungen für die Unverhältnismäßigkeit ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2007, 896 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 05.12.2005 - 5 W 161/05
    Auszug aus LG Duisburg, 16.03.2007 - 13 T 18/07
    Rn. 13 Soweit es um die Bestimmung des Streitwerts bei einer Klage auf Herausgabe eines Stromzählers geht, wird vertreten, dass sich der Streitwert nach dem Sachwert des Zählers richtet (vgl. AG Königstein, Beschluss vom 25.04.2004 - 21 C 261/03-12 - NJW-RR 2003, 949), dass der Jahresbetrag der voraussichtlichen entstehenden Energiekosten heranzuziehen sei (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 05.12.2005 - 5 W 1161/05 - ZMR 2006, 208; AG Neuruppin, Beschluss vom 28.07.2005 - 42 C 109/05 - WuM 2005, 596; LG Hamburg, Beschluss vom 16.04.2004 - 309 T 39/04 - ZMR 2004, 586; AG Hamburg-Bergedorf, Beschluss vom 30.12.2003 - 409 C 550/03 - ZMR 2004, 273), dass die Hälfte des Jahresverbrauches maßgeblich sei (LG Berlin…, Beschluss vom 13.05.2002 - 57 T 20/02, zitiert nach AG Neuruppin a.a.O.), dass die entstandenen Rückstände zugrunde zu legen seien (…LG Mainz nach AG Neuruppin a.a.O.) oder dass auszugehen sei von dem Wert, der sich aus der Addition der Hälfte der Rückstände und des künftigen Jahresverbrauches ergebe (LG Neuruppin…, Urteil vom 30.11.2001 - 4 S 155/04, zitiert nach AG Neuruppin a.a.O.).
  • LG Hamburg, 16.04.2004 - 309 T 39/04
    Auszug aus LG Duisburg, 16.03.2007 - 13 T 18/07
    Rn. 13 Soweit es um die Bestimmung des Streitwerts bei einer Klage auf Herausgabe eines Stromzählers geht, wird vertreten, dass sich der Streitwert nach dem Sachwert des Zählers richtet (vgl. AG Königstein, Beschluss vom 25.04.2004 - 21 C 261/03-12 - NJW-RR 2003, 949), dass der Jahresbetrag der voraussichtlichen entstehenden Energiekosten heranzuziehen sei (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 05.12.2005 - 5 W 1161/05 - ZMR 2006, 208; AG Neuruppin, Beschluss vom 28.07.2005 - 42 C 109/05 - WuM 2005, 596; LG Hamburg, Beschluss vom 16.04.2004 - 309 T 39/04 - ZMR 2004, 586; AG Hamburg-Bergedorf, Beschluss vom 30.12.2003 - 409 C 550/03 - ZMR 2004, 273), dass die Hälfte des Jahresverbrauches maßgeblich sei (LG Berlin…, Beschluss vom 13.05.2002 - 57 T 20/02, zitiert nach AG Neuruppin a.a.O.), dass die entstandenen Rückstände zugrunde zu legen seien (…LG Mainz nach AG Neuruppin a.a.O.) oder dass auszugehen sei von dem Wert, der sich aus der Addition der Hälfte der Rückstände und des künftigen Jahresverbrauches ergebe (LG Neuruppin…, Urteil vom 30.11.2001 - 4 S 155/04, zitiert nach AG Neuruppin a.a.O.).
  • AG Hamburg-Bergedorf, 30.12.2003 - 409 C 550/03

    Kündigung eines Stromlieferungsvertrages; Streitwertbestimmung bei Wegnahme eines …

    Auszug aus LG Duisburg, 16.03.2007 - 13 T 18/07
    Rn. 13 Soweit es um die Bestimmung des Streitwerts bei einer Klage auf Herausgabe eines Stromzählers geht, wird vertreten, dass sich der Streitwert nach dem Sachwert des Zählers richtet (vgl. AG Königstein, Beschluss vom 25.04.2004 - 21 C 261/03-12 - NJW-RR 2003, 949), dass der Jahresbetrag der voraussichtlichen entstehenden Energiekosten heranzuziehen sei (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 05.12.2005 - 5 W 1161/05 - ZMR 2006, 208; AG Neuruppin, Beschluss vom 28.07.2005 - 42 C 109/05 - WuM 2005, 596; LG Hamburg, Beschluss vom 16.04.2004 - 309 T 39/04 - ZMR 2004, 586; AG Hamburg-Bergedorf, Beschluss vom 30.12.2003 - 409 C 550/03 - ZMR 2004, 273), dass die Hälfte des Jahresverbrauches maßgeblich sei (LG Berlin…, Beschluss vom 13.05.2002 - 57 T 20/02, zitiert nach AG Neuruppin a.a.O.), dass die entstandenen Rückstände zugrunde zu legen seien (…LG Mainz nach AG Neuruppin a.a.O.) oder dass auszugehen sei von dem Wert, der sich aus der Addition der Hälfte der Rückstände und des künftigen Jahresverbrauches ergebe (LG Neuruppin…, Urteil vom 30.11.2001 - 4 S 155/04, zitiert nach AG Neuruppin a.a.O.).
  • AG Neuruppin, 28.07.2005 - 42 C 109/05

    Streitwert einer Klage auf Duldung der Wegnahme eines Energiezählers

    Auszug aus LG Duisburg, 16.03.2007 - 13 T 18/07
    Rn. 13 Soweit es um die Bestimmung des Streitwerts bei einer Klage auf Herausgabe eines Stromzählers geht, wird vertreten, dass sich der Streitwert nach dem Sachwert des Zählers richtet (vgl. AG Königstein, Beschluss vom 25.04.2004 - 21 C 261/03-12 - NJW-RR 2003, 949), dass der Jahresbetrag der voraussichtlichen entstehenden Energiekosten heranzuziehen sei (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 05.12.2005 - 5 W 1161/05 - ZMR 2006, 208; AG Neuruppin, Beschluss vom 28.07.2005 - 42 C 109/05 - WuM 2005, 596; LG Hamburg, Beschluss vom 16.04.2004 - 309 T 39/04 - ZMR 2004, 586; AG Hamburg-Bergedorf, Beschluss vom 30.12.2003 - 409 C 550/03 - ZMR 2004, 273), dass die Hälfte des Jahresverbrauches maßgeblich sei (LG Berlin…, Beschluss vom 13.05.2002 - 57 T 20/02, zitiert nach AG Neuruppin a.a.O.), dass die entstandenen Rückstände zugrunde zu legen seien (…LG Mainz nach AG Neuruppin a.a.O.) oder dass auszugehen sei von dem Wert, der sich aus der Addition der Hälfte der Rückstände und des künftigen Jahresverbrauches ergebe (LG Neuruppin…, Urteil vom 30.11.2001 - 4 S 155/04, zitiert nach AG Neuruppin a.a.O.).
  • AG Königstein/Taunus, 25.04.2003 - 21 C 261/03
    Auszug aus LG Duisburg, 16.03.2007 - 13 T 18/07
    Rn. 13 Soweit es um die Bestimmung des Streitwerts bei einer Klage auf Herausgabe eines Stromzählers geht, wird vertreten, dass sich der Streitwert nach dem Sachwert des Zählers richtet (vgl. AG Königstein, Beschluss vom 25.04.2004 - 21 C 261/03-12 - NJW-RR 2003, 949), dass der Jahresbetrag der voraussichtlichen entstehenden Energiekosten heranzuziehen sei (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 05.12.2005 - 5 W 1161/05 - ZMR 2006, 208; AG Neuruppin, Beschluss vom 28.07.2005 - 42 C 109/05 - WuM 2005, 596; LG Hamburg, Beschluss vom 16.04.2004 - 309 T 39/04 - ZMR 2004, 586; AG Hamburg-Bergedorf, Beschluss vom 30.12.2003 - 409 C 550/03 - ZMR 2004, 273), dass die Hälfte des Jahresverbrauches maßgeblich sei (LG Berlin…, Beschluss vom 13.05.2002 - 57 T 20/02, zitiert nach AG Neuruppin a.a.O.), dass die entstandenen Rückstände zugrunde zu legen seien (…LG Mainz nach AG Neuruppin a.a.O.) oder dass auszugehen sei von dem Wert, der sich aus der Addition der Hälfte der Rückstände und des künftigen Jahresverbrauches ergebe (LG Neuruppin…, Urteil vom 30.11.2001 - 4 S 155/04, zitiert nach AG Neuruppin a.a.O.).
  • AG Brandenburg, 24.06.2009 - 34 C 106/08

    Arbeit & Soziales - Unverhältnismäßige Gasversorgungsunterbrechung - Hartz IV

    Denn zum einen muss berücksichtigt werden, dass nicht nur die Beklagte auf Gasversorgung angewiesen ist, sondern auch ihre 3 Kinder (LG Duisburg, NZM 2007, Seite 896 = IR 2007, Seite 161 = "juris"; LG Düsseldorf, NJW-RR 1995, Seiten 906 f.; AG Bad Homburg, NJW-RR 1997, Seiten 1080 f.).

    Dass die Klägerin die Ratenvorstellungen der Beklagten mit Schreiben vom 02.06.2008 - Anlage B 15 (Blatt 109 der Akte) - verworfen hat, kann der Beklagten nicht zum Nachteil gereichen, weil nicht ersichtlich ist, dass die Höhe der angebotenen Raten von 30, 00 Euro/Monat außer Verhältnis zur tilgenden Schuld stand und die Einkommensverhältnisse der Beklagten ihr höhere Raten erlaubten (LG Duisburg, NZM 2007, Seite 896 = IR 2007, Seite 161 = "juris"; LG Düsseldorf, NJW-RR 1995, Seiten 906 f.; AG Bad Homburg, NJW-RR 1997, Seiten 1080 f.).

    Anders wäre es möglicherweise, wenn die Beklagte eine angemessene (vgl. AG Wuppertal, GWF/Recht und Steuern 2006, Seiten 20 f.) Ratenzahlungsvereinbarung nicht angeboten bzw. eingehalten hätte (LG Duisburg, NZM 2007, Seite 896 = IR 2007, Seite 161 = "juris").

    Das heißt nicht, dass das Gericht der Auffassung ist, ein Versorgungsunternehmen müsse jedes noch so niedrige Ratenzahlungsangebot eines Kunden annehmen; eine Ablehnung eines solchen Angebotes bedarf jedoch einer Begründung auf der Grundlage der gegebenenfalls vom Kunden offenzulegenden Einkommensverhältnisse, was hier aber nicht geschehen ist (LG Duisburg, NZM 2007, Seite 896 = IR 2007, Seite 161 = "juris").

  • LG Duisburg, 30.04.2010 - 7 S 123/09

    Unterbrechung der Grundversorgung Ausbau der Messeinrichtung Streitwert …

    Der Streitwert einer Klage auf Duldung der Einstellung der Stromversorgung bestimmt sich nach dem Betrag der rückständigen Forderung, wenn der Stromversorger die Androhung der Stromsperre als Druckmittel benutzt, um den Kunden dazu zu bewegen, diese Forderung zu begleichen (Anschluss an LG Duisburg, Beschluss vom 16.03.2007 - 13 T 18/07).

    Rn. 24 Soweit es um die Bestimmung des Streitwertes einer Klage auf Herausgabe eines Stromzählers geht, wird in der Rechtsprechung zum Teil auf den Wert des Zählers (AG Königstein, NJW-RR 2003, 949), zum Teil auf den Jahres- oder Halbjahreswert der zukünftigen Leistungen (Jahresbetrag: OLG Köln, ZMR 2006, 208; LG Hamburg, ZMR 2004, 586; AG Hamburg-Bergedorf, ZMR 2004, 273; AG Neuruppin, WuM 2005, 596; Halbjahresbetrag: OLG Braunschweig, NJW-RR 2006, 1584; LG Berlin, Beschluss vom 13.05.2002 - 57 T 20/02; AG Oldenburg, Beschluss vom 22.04.2008 - 22 C 930/07, zitiert nach juris) und zum Teil auf den entstandenen Zahlungsrückstand (LG Duisburg, Beschluss vom 16.03.2007 - 13 T 18/07, NZM 2007, 896; LG Potsdam, NZM 2009, 159) abgestellt.

    Wenn jedoch das Interesse des Stromversorgers in erster Linie auf die Durchsetzung rückständiger Forderungen gerichtet ist, erscheint es sachgerechter, diese zum Maßstab der Wertberechnung zu machen (ebenso LG Duisburg, Beschluss vom 16.03.2007 - 13 T 18/07, NZM 2007, 896).

  • LG Duisburg, 30.04.2010 - 7 S 179/09

    Unterbrechung der Grundversorgung Ausbau der Messeinrichtung Streitwert …

    Der Streitwert einer Klage auf Duldung der Einstellung der Stromversorgung bestimmt sich nach dem Betrag der rückständigen Forderung, wenn der Stromversorger die Androhung der Stromsperre als Druckmittel benutzt, um den Kunden dazu zu bewegen, diese Forderung zu begleichen (Anschluss an LG Duisburg, Beschluss vom 16.03.2007 - 13 T 18/07).
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