Rechtsprechung
| BGH, 16.09.2011 - V ZR 3/11 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Kontrolle eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 16 Abs 3 WoEigG
Kontrolle eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels - Deutsches Notarinstitut
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit eines sachlichen Grundes für die Änderung des Verteilungsschlüssels gem. § 16 Abs. 3 WEG
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Änderung des Kostenverteilerschlüsel auch ohne sachlich gerechtfertigten Grundes möglich; § 16 Abs. 3 und 4 WEG
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 16 Abs. 3
Änderung des Kostenverteilungsschlüssels - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 16 Abs. 3
Erforderlichkeit eines sachlichen Grundes für die Änderung des Verteilungsschlüssels gem. § 16 Abs. 3 WEG - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Änderung eines Umlageschlüssels: Gestaltungsspielraum!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Änderung des Verteilungsschlüssels ist relativ einfach!
- haufe.de (Kurzinformation)
Großer Spielraum bei Änderung des Verteilungsschlüssels
- haufe.de (Kurzinformation)
Großer Spielraum bei Änderung des Verteilungsschlüssels
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 18.09.2009 - 73 C 105/09
- LG Berlin, 21.09.2010 - 85 S 109/09
- BGH, 16.09.2011 - V ZR 3/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1646
- NZM 2012, 28
- ZMR 2012, 116
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.04.2011 - V ZR 162/10
Wohnungseigentum: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Auszug aus BGH, 16.09.2011 - V ZR 3/11
Rn. 8 2. Die von dem Berufungsgericht aufgeworfene Frage, ob eine Änderung des Verteilungsschlüssels gemäß § 16 Abs. 3 WEG eines sachlichen Grundes bedarf oder ob lediglich eine Missbrauchskontrolle stattfindet, hat der Senat mit Urteil vom 1. April 2011 (V ZR 162/10, NJW 2011, 2202) geklärt.Unter der Geltung des nunmehrigen § 16 Abs. 3 WEG bedeutet dies jedoch nur, dass sowohl das "Ob" als auch das "Wie" der Änderung nicht willkürlich sein dürfen (Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 162/10, NJW 2011, 2202, 2203).
- BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91
Abweichung vom gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel
Auszug aus BGH, 16.09.2011 - V ZR 3/11
Rn. 11 (1) Der hier bisher geltende gesetzliche Kostenverteilungsschlüssel des § 16 Abs. 2 WEG hängt in seinen Auswirkungen davon ab, nach welchen Kriterien die Größe der Miteigentumsanteile bestimmt worden ist (BayObLG, NJW-RR 1992, 342, 343).Bei einer nicht sachgerechten Festlegung der Miteigentumsanteile kann dies aber zu unbilligen Ergebnissen führen (BayOblG, NJW-RR 1992, 342, 343; WuM 1997, 61, 62).
- BGH, 18.06.1976 - V ZR 156/75
Anforderungen an die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages - Ausrichtung …
Auszug aus BGH, 16.09.2011 - V ZR 3/11
Wie das Verhältnis zwischen Sondereigentum und Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum festgelegt wird und welche Gesichtspunkte dabei berücksichtigt werden, hat das Gesetz der freien Bestimmung durch die Wohnungseigentümer überlassen (Senat, Urteil vom 18. Juni 1976 - V ZR 156/75, NJW 1976, 1976).
- BGH, 16.09.2022 - V ZR 69/21
Verteilung des im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts auf die …
Rn. 38 aa) Den Wohnungseigentümern ist bei Änderungen des Umlageschlüssels - wie auch nach § 16 Abs. 3 WEG aF (vgl. dazu Senat, Urteil vom 16. September 2011 - V ZR 3/11, NZM 2012, 28 Rn. 8) - aufgrund des Selbstorganisationsrechts der Gemeinschaft ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt. - BGH, 10.07.2015 - V ZR 198/14
Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Beschränkte …
Im Übrigen bietet die Beschlussmängelklage einen ausreichenden Schutz gegen majorisierende Beschlüsse (Senat…, Urteil vom 28. Oktober 2011 - V ZR 253/10, BGHZ 191, 245 Rn. 12; Beschluss vom 19. September 2002 - V ZB 30/02, BGHZ 152, 46, 53 u. 61 f.), die insbesondere unter dem Blickwinkel der Willkür, des Rechtsmissbrauchs oder einer unbilligen Benachteiligung Einzelner (Senat, Urteil vom 16. September 2011 - V ZR 3/11, NJW-RR 2011, 1646 Rn. 8 u. 13) ordnungsmäßiger Verwaltung (§ 16 Abs. 3 WEG) widersprechen. - BGH, 02.10.2020 - V ZR 282/19
Wohnungseigentum: Neuregelung des Kostenverteilungsmaßstabes durch …
Dies bedeutet jedoch nur, dass sowohl das "Ob" als auch das "Wie" der Änderung nicht willkürlich sein dürfen (Senat…, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 162/10, NJW 2011, 2202 Rn. 8; Urteil vom 16. September 2011 - V ZR 3/11, NZM 2012, 28 Rn. 8).
- BGH, 14.02.2025 - V ZR 128/23
Zur Änderung der vereinbarten Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluss der …
Ein auf der Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG gefasster Beschluss, mit dem ein vereinbarter Verteilungsmaßstab, der bestimmte Wohnungseigentümer privilegiert (hier: unterdimensionierte Miteigentumsanteile der Gewerbeeinheiten), geändert wird, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn es für die vereinbarte Privilegierung keinen sachlichen Grund gab (Fortführung von Senat, Urteil vom 16. September 2011 - V ZR 3/11, NJW-RR 2011, 1646 Rn. 10).Dies hat der Senat für die Änderung einer Kostenverteilung von Betriebskosten nach § 16 Abs. 3 WEG aF in einer ähnlichen Fallkonstellation bereits entschieden (vgl. Senat, Urteil vom 16. September 2011 - V ZR 3/11, NJW-RR 2011, 1646 Rn. 10).
- LG Berlin, 19.04.2013 - 55 S 170/12
Empfehlungen des Beirats sind nicht verbindlich!
Die Frage, ob die beiden Rechtmäßigkeitskriterien erfüllt sein müssen oder ob infolge der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung von einer Lockerung der Voraussetzungen ausgegangen werden muss, wie sie für gesetzliche Öffnungsklauseln angenommen wird - danach ist nur zu prüfen, ob das "Ob" und das "Wie" der Änderung willkürlich ist - (BGH NJW 2011, 2202; BGH NJW-RR 2011, 1165 RN 11; BGH NJW-RR 2011, 1646 RN 8), kann dahingestellt bleiben.Der Bundesgerichtshof hatte in einer Entscheidung (NJW-RR 2011, 1646) einen Beschluss gemäß § 16 Abs. 3 WEG zu prüfen, in dem hinsichtlich einiger Positionen von der Verteilung nach Miteigentumsanteilen übergegangen werden sollte zur Verteilung nach Flächen.
- LG Düsseldorf, 19.04.2023 - 25 S 34/22
Rückwirkende Änderung des Verteilerschlüssels zulässig?
Rn. 48 Der Beschluss über eine abweichende Kostenverteilung muss billigem Ermessen entsprechen; ein sachlicher Grund für die Änderung ist indes nicht erforderlich (BGH, NZM 2012, 28).Den Wohnungseigentümern steht aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts sowohl für das "Ob" einer neuen Regelung als zugleich für das "Wie" ihrer Ausführung ein weiter Gestaltungsspielraum zu (…BGH, NZM 2021, 481 Rn. 13; NZM 2012, 28).
Mangels abweichender gesetzlicher Vorgaben hat ein wohnungseigentumsrechtlicher Beschluss nämlich nur dem Gebot der ordnungsmäßigen Verwaltung zu entsprechen und darf damit nicht willkürlich sein (…BGH, NZM 2021, 481 Rn. 13; NZM 2012, 28; NJW 2011, 2202; 2010, 3298).
Zulässig ist jeder Maßstab, der den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer angemessen ist und insbesondere nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner führt (…BGH, NZM 2021, 481 Rn. 13; NZM 2012, 28).
- LG Saarbrücken, 18.12.2015 - 5 S 17/15
Wohnungseigentümergemeinschaft: Tragung der Kosten für die erforderliche …
Die Änderung des Umlageschlüssels ist darüber hinaus nicht an das Vorliegen eines sachlichen Grundes geknüpft (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 2011 - V ZR 3/11 -, juris Rn. 8), sie darf nur nicht willkürlich erfolgen (…vgl. BGH a.a.O.; BGH…, Urteil vom 10.06.2011 - Az.: V ZR 2/10 -, juris, Rdnr. 11, m.w.N.; BGH, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 162/10, NJW 2011, 2202, 2203). - LG Berlin, 13.08.2013 - 85 S 177/12
Rückwirkende Änderung des Verteilungsschlüssels unzulässig!
Dies lässt sich der Entscheidung des BGH vom 16. September 2011 (NJW-RR 2011, 1646, 1647), auf die sich die Klägerin in diesem Zusammenhang beruft, nicht entnehmen.Soweit die frühere Rechtsprechung eine Änderung des Umlageschlüssels darüber hinaus an das Vorliegen eines sachlichen Grundes geknüpft haben, bedeutet dies unter der Geltung des nunmehrigen § 16 Abs. 3 WEG lediglich, dass sowohl das "Ob" als auch das "Wie" der Änderung nicht willkürlich sein dürfen (…BGH aaO; NJW-RR 2011, 1646, 1647).
- LG Rostock, 10.07.2015 - 1 S 160/14
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Angaben zum Stand …
Die Wohnungseigentümer dürfen nach § 16 Abs. 3 WEG nur einen neuen Verteilungsschlüssel wählen, der den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer angemessen ist; außerdem bedarf es eines weiteren sachlichen Grundes (a.A. BGH, Urteil vom 16. September 2011, V ZR 3/11, ZMR 2012, 116). - LG Düsseldorf, 31.05.2023 - 25 S 60/22
Kosten von Erhaltungsmaßnahmen sind nicht mehr auf den Einzelfall beschränkt
Rn. 41 Wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.09.2011 (Az.: V ZR 3/11) noch zur alten Rechtslage ausgeführt hat, besteht für eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels ein weiter Ermessensspielraum.Rn. 69 Bereits zur früheren Rechtslage hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.09.2011 (Az.: V ZR 3/11) entschieden, dass eine Änderung des Verteilungsschlüssels selbst bei einer Erhöhung um das Sechs- oder Siebenfache der Kosten nicht unbillig ist, wenn damit eine zuvor in der Teilungserklärung enthaltene ungerechtfertigte Privilegierung beseitigt wird.
- LG Berlin, 03.12.2013 - 55 S 127/12
Heizkosten: Verteilungsschlüssel nur nach Wohnfläche ist unzulässig!
- AG Hamburg-St. Georg, 21.07.2023 - 980b C 4/23
Anforderung an Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
- LG Düsseldorf, 22.01.2020 - 25 S 119/18
- LG Frankfurt/Main, 12.03.2026 - 13 S 83/25
Beschwer der Anfechtung der Änderung des Verteilerschlüssels?
- LG Köln, 27.09.2018 - 29 S 8/18
Änderung von Verteilerschlüsseln zur Beteiligung der eigenständigen DG-Wohnung in …
- AG Freising, 10.10.2023 - 1 C 342/23
WEG - Mehrheit für Beschluss zur Änderung der Kostenbeteiligung
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