Rechtsprechung
| LSG Bayern, 07.10.2011 - L 5 R 613/11 B ER |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Betriebsprüfung - keine Änderung eines bestandskräftigen Beitragsbescheides bei Gewinnung neuer Erkenntnisse zu einem bereits abgeschlossenen früheren Prüfzeitraum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen, Zulässigkeit einer Änderung eines bestandskräftigen Beitragsbescheides nach neuen Erkenntnissen zu einem bereits abgeschlossenen früheren Prüfzeitraum
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen, Zulässigkeit einer Änderung eines bestandskräftigen Beitragsbescheides nach neuen Erkenntnissen zu einem bereits abgeschlossenen früheren Prüfzeitraum
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zur Bestandskraft eines Beitragsbescheides nach Betriebsprüfung
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 20.05.2011 - S 14 R 514/11
- LSG Bayern, 07.10.2011 - L 5 R 613/11 B ER
Papierfundstellen
- NZS 2012, 280
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- LSG Bayern, 18.01.2011 - L 5 R 752/08
Beitragsprüfung: zur Bestandskraft von Prüfbescheiden
Auszug aus LSG Bayern, 07.10.2011 - L 5 R 613/11
Auch in diesem Verfahren hatte sich die Beklagte auf neue Ergebnisse einer Lohnsteueraußenprüfung des Finanzamtes über einen bereits abgeschlossenen Prüfzeitraum gestützt (Az.: L 5 R 752/08).Es ist nicht erkennbar, dass die Antragsgegnerin die Vorgaben des § 45 SGB X beachtet hat (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 18. Januar 2011, L 5 R 752/08, Rz. 37 ff - zitiert nach juris).
- BVerwG, 29.04.1974 - IV C 21.74
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Schaffung von …
Auszug aus LSG Bayern, 07.10.2011 - L 5 R 613/11
Regelmäßig ist ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung anzunehmen, wenn sich ohne weiteres und in einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Weise erkennen lässt, dass der angefochtene Verwaltungsakt rechtmäßig ist und die Rechtsverfolgung des Bürgers keinerlei Erfolg verspricht (vgl BT-Drucks 14/5943, S. 25 unter Bezugnahme auf Bundesverwaltungsgericht, NJW 1974, 1294 [1295] ).
- BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R
Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter …
Rn. 29 Es ist auch nicht der vereinzelt im Schrifttum vertretenen Auffassung (vgl Rittweger, DB 2011, 2147 ff, unter Hinweis auf Bayerisches LSG Urteil vom 18.1.2011 - L 5 R 752/08 - Juris = ASR 2011, 250, und Bayerisches LSG Beschluss vom 7.10.2011 - L 5 R 613/11 B ER - Juris = NZS 2012, 280; kritisch - auf den Gesichtspunkt der Transparenz für die Rechtsverfolgung abhebend - auch Brand, NZS 2013, 641, 644) zu folgen, nach der zur Herstellung von "Kalkulationssicherheit bei den Arbeitgebern" in Beitragsnachforderungsfällen bei beanstandungsfreien Betriebsprüfungen ein "Bestandsschutz" für den gesamten geprüften Zeitraum und die versicherungsrechtlichen Verhältnisse aller Mitarbeiter angenommen werden müsse. - LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2019 - L 4 R 269/13
Betriebsprüfung - Bestandskraft eines früheren Prüfbescheides - Erhebung einer …
Im Urteil vom 30. Oktober 2013 (…- B 12 AL 2/11 R - juris Rdnr. 29) hat das BSG u. a. ausgeführt: "Es ist auch nicht der vereinzelt im Schrifttum vertretenen Auffassung (vgl. Rittweger, DB 2011, 2147 ff, unter Hinweis auf Bayerisches LSG, Urteil vom 18. Januar 2011 - L 5 R 752/08 - … und Bayerisches LSG, Beschluss vom 7. Oktober 2011 - L 5 R 613/11 B ER - …) zu folgen, nach der zur Herstellung von "Kalkulationssicherheit bei den Arbeitgebern" in Beitragsnachforderungsfällen bei beanstandungsfreien Betriebsprüfungen ein "Bestandsschutz" für den gesamten geprüften Zeitraum und die versicherungsrechtlichen Verhältnisse aller Mitarbeiter angenommen werden müsse.". - SG Wiesbaden, 27.04.2015 - S 8 R 259/12
Die Beteiligten streiten darum, ob die Beklagte im Rahmen einer Betriebsprüfung …
Rn. 79 "Es ist auch nicht der vereinzelt im Schrifttum vertretenen Auffassung (vgl Rittweger, DB 2011, 2147 ff, unter Hinweis auf Bayerisches LSG Urteil vom 18.1.2011 - L 5 R 752/08 - Juris = ASR 2011, 250, und Bayerisches LSG Beschluss vom 7.10.2011 - L 5 R 613/11 B ER - Juris = NZS 2012, 280; kritisch - auf den Gesichtspunkt der Transparenz für die Rechtsverfolgung abhebend - auch Brand, NZS 2013, 641, 644) zu folgen, nach der zur Herstellung von "Kalkulationssicherheit bei den Arbeitgebern" in Beitragsnachforderungsfällen bei beanstandungsfreien Betriebsprüfungen ein "Bestandsschutz" für den gesamten geprüften Zeitraum und die versicherungsrechtlichen Verhältnisse aller Mitarbeiter angenommen werden müsse.".
- LSG Sachsen-Anhalt, 25.03.2014 - L 1 R 40/14
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Beitragsbescheid - …
Die gleiche Konstellation war bei den Entscheidungen des Bayerischen Landessozialgerichts im Urteil vom 18. Januar 2011 (- L 5 R 752/08 -) und im Beschluss vom 07. Oktober 2011 (- L 5 R 613/11 B ER -) gegeben. - LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 4 R 497/16 Auf die Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 7. Oktober 2011 (L 5 R 613/11 B ER), in der bestätigt werde, dass die Prüfbehörde an ihre früheren Feststellungen gebunden sei, werde verwiesen.
- LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2827/15 Die von der Klägerseite angeführte Entscheidung des Bayerischen LSG v 07.10.2011, L 5 R 613/11 B ER, NZS 2012, 280 ist nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, da es dort um einen zweiten Betriebsprüfungsbescheid nach § 28p SGB IV ging, dem ein zuvor ergangener bestandskräftiger Beitragsprüfungsbescheid über den selben Prüfzeitraum gegenüberstand.
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2012 - L 1 KR 448/12 Ob der prüfende Träger einen etwaigen zukünftigen Prüfbescheid nur in Abänderung des bestandskräftigen früheren Prüfbescheides -hier der Bescheid vom 5. August 2009- erlassen könnte (so Bayerisches LSG, B. v. 07.10.2011 - L 5 R 613/11 B ER) und ob einer Beitragsnachforderung Vertrauensschutz entgegenstünde, kann für hiesiges Eilverfahren dahingestellt bleiben.
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Rechtsprechung
| LSG Bayern, 04.05.2011 - L 15 VG 19/10 B PKH |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Pflegeversicherung
- openjur.de
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Prüfung der Erfolgsaussichten - Verbot der Verlagerung des Hauptsacheverfahrens in das PKH-Verfahren - schwierige Rechtsfrage
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 08.10.2010 - S 5 VG 5/10
- LSG Bayern, 04.05.2011 - L 15 VG 19/10 B PKH
- SG Würzburg, 07.07.2011 - S 5 VG 5/10
- LSG Bayern, 27.06.2017 - L 15 VG 16/11
- BSG, 30.04.2018 - B 9 V 50/17 B
Papierfundstellen
- NZS 2012, 280 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus LSG Bayern, 04.05.2011 - L 15 VG 19/10
Das ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, das in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet (vgl. BVerfGE 81, 347 ; stRspr).Das bedeutet zugleich, dass PKH nur verweigert werden darf, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfGE 81, 347 ; stRspr).
- BSG, 02.10.2008 - B 9 VH 1/07 R
Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Schädigungsfolge - …
Auszug aus LSG Bayern, 04.05.2011 - L 15 VG 19/10
Denn das BSG hat im Urteil vom 02.10.2008 (B 9 VH 1/07 R) unzweifelhaft die Sperrwirkung des § 44 Abs. 4 SGB X auch im sozialen Entschädigungsrecht bejaht und diesbezüglich klar den Unterschied zum Rangverhältnis von § 60 Abs. 2 BVG zu § 48 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 4 SGB X dargelegt.Rn. 22 Nicht vertretbar ist die Ansicht der Bf, bei ihr liege - ebenso wie in dem durch das BSG im Urteil vom 02.10.2008 (B 9 VH 1/07 R) entschiedenen Fall - auch ein Antrag auf Neufeststellung vor, für den wegen der Sonderregelung des § 60 Abs. 2 BVG § 44 Abs. 4 SGB X nicht gelte.
- BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02
Entscheidung einer Rechtsfrage im Prozeßkostenhilfeverfahren
Auszug aus LSG Bayern, 04.05.2011 - L 15 VG 19/10
Insoweit muss berücksichtigt werden, dass die Klärung schwieriger Rechtsfragen im PKH-Verfahren keinen Platz hat (…vgl. BVerfG NJW 2000, S. 1936; BVerfG NJW 2003, S. 1857). - BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00
Klärung schwieriger Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren
Auszug aus LSG Bayern, 04.05.2011 - L 15 VG 19/10
Insoweit muss berücksichtigt werden, dass die Klärung schwieriger Rechtsfragen im PKH-Verfahren keinen Platz hat (vgl. BVerfG NJW 2000, S. 1936;… BVerfG NJW 2003, S. 1857). - BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 11/92
Kindergeld - Rückwirkung - Verwaltungsakt - Rücknahme - Asylberechtigter
Auszug aus LSG Bayern, 04.05.2011 - L 15 VG 19/10
Die Vorschrift führt zu einer materiell-rechtlichen Anspruchsvernichtung (vgl. BSG, SGb 1994, S. 85) und berührt nicht nur die Durchsetzbarkeit eines Leistungsanspruchs.
- LSG Bayern, 27.06.2017 - L 15 VG 16/11
Anspruch auf die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten bzw. die Versorgung der …
Mit Beschluss vom 04.05.2011 hat der Senat die Beschwerde zurückgewiesen (L 15 VG 19/10 B PKH).Wie der Senat in seinem Beschluss vom 04.05.2011, L 15 VG 19/10 B PKH, wie dargelegt entschieden hat, hat der Beklagte in dem genannten Bescheid bereits die Regelung getroffen, dass für die Zeit vor Oktober 1996 keine Versorgungsansprüche bestehen.
Entgegen der Ansicht der Klägerseite ist damit die Regelung des § 44 SGB X maßgeblich (vgl. den Beschluss des Senats vom 04.05.2011, a.a.O.).
Hierzu hat der Senat bereits am 04.05.2011 (a.a.O.) festgestellt:.
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Rechtsprechung
| SG Würzburg, 07.02.2012 - S 6 R 74/12 ER |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Rechtmäßigkeit der Beitragsnachforderung von Zeitarbeitsfirmen wegen Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) - Geltendmachung einer Teilforderung im früheren Beitragsbescheid - Unterstellung ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Betriebsprüfung bei Anwendern der CGZP-Tarifverträge: SG Würzburg lehnt vorläufigen Rechtsschutz ab
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit der Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Bestandskraft eines früheren Beitragsbescheids; Kriterien für die Unterscheidung zwischen einem "begünstigendem" und "nicht begünstigendem" Verwaltungsakt; Belastender Charakter einer Bescheides über die ...
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 07.02.2012 - S 6 R 74/12 ER
- LSG Bayern, 22.03.2012 - L 5 R 138/12
Papierfundstellen
- NZS 2012, 280 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (18)
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09
Tariffähigkeit der CGZP
Auszug aus SG Würzburg, 07.02.2012 - S 6 R 74/12
Mit Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 23 TaBV 1016/09 - hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Entscheidung im Wesentlichen bestätigt.Nachdem das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - die Rechtsbeschwerden der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen, des Arbeitgeberverbands Mittelständischer Personaldienstleister e. V. sowie der Bundesvereinigung Deutscher Dienstleistungsunternehmen e. V. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Dezember 2009 - 23 TaBV 1016/09 - zurückgewiesen hatte, hat sich die Antragsgegnerin mit Rundschreiben vom 22. Dezember 2010 an Zeitarbeitsunternehmen gewandt und u. a. mitgeteilt, dass sich derzeit nicht mit letzter Sicherheit sagen lasse, wie die Frage der Rückwirkung dieser Entscheidung auf Beitragsansprüche, die seit Januar 2006 fällig geworden sind, zu beantworten sei.
Mit Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 23 TaBV 1016/09 - hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Entscheidung im Wesentlichen bestätigt.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - die Rechtsbeschwerden der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen, des Arbeitgeberverbands Mittelständischer Personaldienstleister e. V. sowie der Bundesvereinigung Deutscher Dienstleistungsunternehmen e. V. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Dezember 2009 - 23 TaBV 1016/09 - zurückgewiesen.
- BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79
Vertrauensschutz - Abführen von Arbeitnehmerbezügen - Rückwirkende Anwendung …
Auszug aus SG Würzburg, 07.02.2012 - S 6 R 74/12
Das Bundessozialgericht habe bereits in der grundlegenden Entscheidung vom 18.11.1980 - 12 RK 59/79 - klargestellt, dass zum einen die Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung für Arbeitgeber zu Vertrauensschutz führen könne, und zum anderen, dass auch ein vorangegangenes nachhaltiges Verhalten der Verwaltung einen Vertrauensschutz für den Schuldner begründen könne, so dass eine Beitragsnachforderung für zurückliegende Zeiten ausgeschlossen sei.Das gleiche gilt bei Änderungen einer höchstrichterlichen Rechtsprechung, von deren Maßgeblichkeit bisher nicht nur die Einzugsstellen der Beiträge, sondern auch die Beitragspflichtigen, insbesondere die selbst abrechnenden Arbeitgeber, ausgegangen waren und die sie deshalb ihrer Beitragsentrichtung zugrunde gelegt hatten (BSG, Urteil vom 18.11.1980 - 12 RK 59/79 - zitiert nach juris).
- BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation
Auszug aus SG Würzburg, 07.02.2012 - S 6 R 74/12
Nachdem das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - die Rechtsbeschwerden der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen, des Arbeitgeberverbands Mittelständischer Personaldienstleister e. V. sowie der Bundesvereinigung Deutscher Dienstleistungsunternehmen e. V. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Dezember 2009 - 23 TaBV 1016/09 - zurückgewiesen hatte, hat sich die Antragsgegnerin mit Rundschreiben vom 22. Dezember 2010 an Zeitarbeitsunternehmen gewandt und u. a. mitgeteilt, dass sich derzeit nicht mit letzter Sicherheit sagen lasse, wie die Frage der Rückwirkung dieser Entscheidung auf Beitragsansprüche, die seit Januar 2006 fällig geworden sind, zu beantworten sei.Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - die Rechtsbeschwerden der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen, des Arbeitgeberverbands Mittelständischer Personaldienstleister e. V. sowie der Bundesvereinigung Deutscher Dienstleistungsunternehmen e. V. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Dezember 2009 - 23 TaBV 1016/09 - zurückgewiesen.
- ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08
Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit …
Auszug aus SG Würzburg, 07.02.2012 - S 6 R 74/12
Rn. 4 Mit Beschluss vom 1. April 2009 - 35 BV 17008/08 - hat das Arbeitsgericht Berlin festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist.Mit Beschluss vom 1. April 2009 - 35 BV 17008/08 - hat das Arbeitsgericht Berlin festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen nicht tariffähig ist.
- BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05
Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum
Auszug aus SG Würzburg, 07.02.2012 - S 6 R 74/12
Diese Verpflichtung zur Aussetzung des Verfahrens wäre weitgehend sinnlos und überflüssig, wenn die Entscheidung über die Tariffähigkeit oder Tarifunfähigkeit einer Vereinigung nur für die Zeit nach der Verkündung der Entscheidung von Bedeutung wäre (BAG, Urteil vom 15.11.2006 - 10 AZR 665/05 - zitiert nach juris).Denn der gute Glaube an die Tariffähigkeit einer Vereinigung wird nicht geschützt (BAG, Urteil vom 15.11.2006 - 10 AZR 665/05 - zitiert nach juris).
- BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R
Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht - …
Auszug aus SG Würzburg, 07.02.2012 - S 6 R 74/12
Sie halten das Ergebnis der Prüfung vielmehr nur für den zuständigen, die Betriebsprüfung durchführenden Versicherungsträger fest und haben nicht etwa die Funktion eines Entlastungsnachweises mit Außenwirkung (BSG, Urteil vom 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R - und vom 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R - zitiert nach juris, m.w.N.). - BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R
Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen
Auszug aus SG Würzburg, 07.02.2012 - S 6 R 74/12
Denn die anfänglich ggf. vorhandene Gutgläubigkeit begründet keinen Vertrauensschutz, wenn nach Fälligkeit, aber noch vor Ablauf der kurzen Verjährungsfrist Vorsatz hinzutritt (BSG, Urteil vom 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R - zitiert nach juris). - BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R
Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter …
Auszug aus SG Würzburg, 07.02.2012 - S 6 R 74/12
Sie halten das Ergebnis der Prüfung vielmehr nur für den zuständigen, die Betriebsprüfung durchführenden Versicherungsträger fest und haben nicht etwa die Funktion eines Entlastungsnachweises mit Außenwirkung (BSG, Urteil vom 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R - und vom 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R - zitiert nach juris, m.w.N.). - BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76
Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten - …
Auszug aus SG Würzburg, 07.02.2012 - S 6 R 74/12
Solche die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BSG, Urteil vom 30.11.1978 - 12 RK 6/76 - zitiert nach juris). - BSG, 22.03.1984 - 11 RA 22/83
Rentenversicherung - Beitragserstattungsbescheid - Zulässigkeit der Aufhebung …
Auszug aus SG Würzburg, 07.02.2012 - S 6 R 74/12
Das Gesetz unterscheidet nach dem Inhalt des Verwaltungsaktes und nicht danach, ob und aus welchen Gründen die Behörde oder der Einzelne die Aufhebung des rechtswidrigen Verwaltungsaktes betreibt (BSG, Urteil vom 22.03.1984 - 11 RA 22/83 - zitiert nach juris). - LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11
Tariffähigkeit der CGZP - Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für …
- LSG Bayern, 18.01.2011 - L 5 R 752/08
Beitragsprüfung: zur Bestandskraft von Prüfbescheiden
- BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 17.05
Klärung der Gewerkschaftseigenschaft im personalvertretungsrechtlichen …
- BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 25/96
Unternehmensbezogene Tariffähigkeit einer Gewerkschaft
- OVG Niedersachsen, 04.05.2009 - 8 LC 106/08
Nacherhebung von Kammerbeiträgen i.R.e. Revision; Anspruch einer Handwerkskammer …
- BVerwG, 06.10.2003 - 9 B 95.03
Nichterweislichkeit von günstigen Tatsachen - Verteilung der Darlegungslast und …
- BSG, 07.12.1964 - 3 RK 74/60
Wohnungsgeldzuschüsse für verheiratete weibliche Angestellte bei der Deutschen …
- SG Hamburg, 18.11.2011 - S 51 R 1149/11
Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP durch BAG-Beschluss nur …
- SG Karlsruhe, 03.04.2012 - S 10 R 1000/12
Sozialversicherung - Arbeitnehmerüberlassung - Beitragsnachforderung aufgrund von …
Sie halten das Ergebnis der Prüfung vielmehr nur für den zuständigen, die Betriebsprüfung durchführenden Versicherungsträger fest und haben nicht etwa die Funktion eines Entlastungsnachweises mit Außenwirkung (vgl. BSG, Urteil vom 14.7.2004, B 12 KR 7/04 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.04.2011, L 5 R 1004/10; SG Würzburg, Beschluss vom 07.02.2012, S 6 R 74/12 ER).Die Antragstellerin hat dann von dem höheren Arbeitsentgelt Beiträge zu entrichten (vgl. SG Würzburg, Beschluss vom 07.02.2012, S 6 R 74/12 ER).
Daher ist - im Rahmen der hiesigen summarischen Prüfung - davon auszugehen ist, dass die CGZP von Anfang an tarifunfähig war und die geschlossenen Tarifverträge damit unwirksam sind (vgl. SG Würzburg, Beschluss vom 07.02.2012, S 6 R 74/12 ER; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.09.2011, 7 Sa 1318/11).
Die Verwirklichung eines bewusst eingegangenen Geschäftsrisikos hat derjenige zu tragen, der es eingegangen ist - somit die Antragstellerin (vgl. auch SG Würzburg, Beschluss vom 07.02.2012, S 6 R 74/12 ER).
Soweit die Antragstellerin in diesem Zusammenhang geltend macht, dass die Entscheidung des BAG als "konstitutiv" zu bezeichnen sei, überzeugt dieser Einwand nicht, weil die Entscheidung des BAG die Tariffähigkeit der CGZP materiell-rechtlich betrachtet nicht beendet, sondern diese lediglich deklaratorisch feststellt (vgl. auch SG Stralsund, Beschluss vom 05.03.2012, S 3 R 80/12 ER; SG Würzburg, Beschluss vom 07.02.2012, S 6 R 74/12 ER).
Dass dies - und nicht etwa die Prüfankündigung - Beginn der Prüfung im Sinne des Gesetzes ist, ergibt sich aus dem Umkehrschluss zu § 25 Abs. 2 Satz 5 SGB IV: Muss demnach der ursprünglich vorgesehene Termin verschoben werden, ist der in der Prüfankündigung vorgesehene Tag für den Eintritt der Hemmung maßgeblich, es sei denn, die prüfende Stelle hat den Umstand, dass die Prüfung nicht beginnen konnte, zu vertreten (vgl. SG Würzburg, Beschluss vom 07.02.2012, S 6 R 74/12 ER).
Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die Antragstellerin spätestens ab dem Beschluss des BAG vom 14.12.2010 die dadurch bedingte höhere Beitragspflicht auch für die Vergangenheit für möglich gehalten, die Nichtabführung der Beiträge aber billigend in Kauf genommen hat (vgl. auch SG Würzburg, Beschluss vom 07.02.2012, S 6 R 74/12 ER).
Ein Vertrauenstatbestand ist mithin nicht gegeben (vgl. auch SG Würzburg, Beschluss vom 07.02.2012, S 6 R 74/12 ER).
- SG Stralsund, 05.03.2012 - S 3 R 80/12
Betriebsprüfung - nachträgliche Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für …
In Übereinstimmung mit dem Beschluss des Sozialgericht Würzburg vom 7. Februar 2012 (Az.: S 6 R 74/12 ER, Rn. 29 ff, zitiert nach juris) geht die Kammer davon aus, dass grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Verfahrensart und Gegenstand jedes Verfahren - auch von der Sozialgerichtsbarkeit - auszusetzen ist, in welchem sich die Frage der Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung als Vorfrage stellt (ebenso Thorsten Diepenbrock in: jurisPR-ArbR 1/2012 Anm. 7 zu dem Beschluss des SG Hamburg vom 18. November 2011 BAG unter C. I.;… vgl. im Übrigen die vom SG Würzburg in der Rn. 29 angeführten Entscheidungen: BAG, Beschluss vom 25.09.1996 - 1 ABR 25/96 - BVerwG, Beschluss vom 25.07.2006 - 6 P 17/05 - zitiert nach juris, m.w.N.).Abgesehen davon, dass die Ast. vorliegend keine Tatsachen vorgetragen haben, die die Annahme eines sog. Hängebeschlusses rechtfertigen könnten, bestehen vorliegend trotz einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des BAG zur Tariffähigkeit der CGZP in dem hier streitigen Zeitraum keine ernstlichen Zweifel daran, dass die bei der Ast. zum damaligen Zeitpunkt beschäftigten Leiharbeitnehmer einen Anspruch auf eine höhere Entlohnung hatten und deshalb von der Ag. für diesen Zeitraum Sozialversicherungsbeiträge nach zu erheben sind (im Ergebnis ebenso SG Hamburg…, Beschluss vom 9. Januar 2012 - Az.: S 11 R 1354/11 ER - Leitsatz und Rn. 21 ff, 28; SG Würzburg, Beschluss vom 7. Februar 2012 - Az.: S 6 R 74/12 ER - Leitsatz 2 und Rn. 31 - beide zitiert nach juris; vgl. ebenso den von der Ast. angeführten und übersandten Beschluss des SG Dortmund vom 23. Januar 2012 - Az.: S 2507/11).
Denn der gesetzlich verankerte Equal-Pay-Grundsatz bestand bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Tarifvertrages (ebenso SG Hamburg…, Beschluss vom 9. Januar 2012 - Az.: S 11 R 1354/11 ER - Rn. 30; SG Würzburg, Beschluss vom 7. Februar 2012 - Az.: S 6 R 74/12 ER - Rn. 35; beide zitiert nach juris).
Denn eine anfänglich ggf. vorhandene Gutgläubigkeit der Ast. begründet keinen Vertrauensschutz, wenn nach Fälligkeit, aber noch vor Ablauf der kurzen Verjährungsfrist Vorsatz hinzutritt (so zutreffend das SG Würzburg in dem Beschluss vom 7. Februar 2012 - Az.: S 6 R 74/12 ER - Rn. 37 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R - zitiert nach juris).
- SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12
Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung - …
Darüber hinaus seien andere Sozialgerichte in vergleichbaren Verfahren der Auffassung des Sozialgerichts Hamburg nicht gefolgt (z.B. Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 07.02.2012, S 6 R 74/12 ER).Auch den Prüfberichten kommt insoweit keine andere Bedeutung zu (vgl. BSG…, Urteil vom 14.07.2004, B 12 KR 10/02 R = SozR 4 -2400 § 28 p Nr. 1; SG Kassel, Urteil vom 25.04.2007, S 12 KR 421/05; in Fallgestaltungen der vorliegenden Art ebenso SG Berlin, Beschluss vom 26.01.2012, S 89 KR 46/12 ER; SG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 19.01.2012, S 18 KR 812/11 ER und 813/11 ER; SG Würzburg, Beschluss vom 07.02.2012, S 6 R 74/12 ER; ähnlich SG Stralsund, Beschluss vom 05.03.2012, S 3 R 80/12 ER; a.A. SG Dortmund, Beschluss vom 23.01.2012, S 25 R 2507/11 ER; Bayerisches LSG, Urteil vom 18.01.2011, L 5 R 752/08 und Beschluss vom 22.03.2012, L 5 R 138/12 B ER).
- LSG Bayern, 04.02.2013 - L 9 SF 262/12
I. Gegen Beschlüsse der Sozialgerichte nach § 60 SGG ist nach § 60 Abs. 1 SGG …
Rn. 3 Mit Beschluss vom 7. Februar 2012 - Az. S 6 R 74/12 ER - lehnte das SG einen Antrag der Klägerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Klägerin gegen den Bescheid vom 29. Dezember 2011 ab. - LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2012 - L 1 KR 350/12
Betriebsprüfung - Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen - Beginn der …
Wie sich im Umkehrschluss aus § 25 Abs. 2 Satz 5 SGB IV ergibt, kann vielmehr verjährungshemmend frühestens der Tag sein, der in der Prüfankündigung genannt ist: Nach § 25 Abs. 2 S. 5 SGB IV ist dieser Tag nämlich maßgeblich, wenn der ursprünglich vorgesehene Termin verschoben werden muss, es sei denn, die prüfende Stelle hat den Umstand, dass die Prüfung nicht beginnen konnte, zu vertreten (so zutreffend SG Würzburg, Beschluss vom 07.02.2012 -S 6 R 74/12 ER-, juris-Rdnr. 37). - SG Landshut, 12.07.2013 - S 10 R 5063/12
Rentenversicherung
Wie sich im Umkehrschluss aus § 25 Abs. 2 Satz 5 SGB IV ergibt, kann vielmehr verjährungshemmend frühestens der Tag sein, der in der Prüfankündigung genannt ist: Nach § 25 Abs. 2 S. 5 SGB IV ist dieser Tag nämlich maßgebend, wenn der ursprünglich vorgesehene Termin verschoben werden muss, es sei denn, die prüfende Stelle hat den Umstand, dass die Prüfung nicht beginnen konnte, zu vertreten (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. November 2012 - L 1 KR 350/12 B ER -, juris; SG Würzburg, Beschluss vom 07.02.2012 - S 6 R 74/12 ER -, juris Rn. 37). - LSG Baden-Württemberg, 17.05.2013 - L 4 R 3852/12 Sie hielten das Ergebnis der Prüfung vielmehr nur für den zuständigen, die Betriebsprüfung durchführenden Versicherungsträger fest und hätten nicht etwa die Funktion eines Entlastungsnachweises mit Außenwirkung (Hinweis auf BSG, Urteil vom 14. Juli 2004 - B 12 KR 7/04 R - Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 13. April 2011, - L 5 R 1004/10 - Sozialgericht Würzburg, Beschluss vom 7. Februar 2012, - S 6 R 74/12 ER - Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 3. April 2012, - S 10 R 1000/12 ER -, alle in juris).
- SG Magdeburg, 07.05.2012 - S 12 R 192/12
Interessenabwägung bei einstweiligem Rechtsschutz gegen eine …
Dies wird bejaht vom SG Würzburg vom 07. Februar 2012 zum Aktz. S 6 R 74/12 ER und SG Stralsund vom 05. März 2012 zum Aktz. S 3 R 80/12 ER und Bay. LSG vom 22. März 2012 zum Aktz. L 5 R 138/12 B ER und ausdrücklich offen gelassen vom Schlesw.Holstein.
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Rechtsprechung
| LSG Bayern, 10.11.2011 - L 7 AS 831/11 B ER RG |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Sozialgerichtliches Verfahren - Fristlauf für Anhörungsrüge gem § 178a SGG
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München - 45 AS 1366/11
- SG München, 16.06.2011 - S 45 AS 1366/11
- LSG Bayern, 10.11.2011 - L 7 AS 831/11 B ER RG
Papierfundstellen
- NZS 2012, 280 (Ls.)
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