Rechtsprechung
OLG München, 21.04.1989 - 10 U 3383/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorfahrsverletzung; Typischer Geschehensablauf; Vorfahrtberechtigtes Kraftfahrzeug; Vorfahrtstraße; Einbiegender
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 8; ZPO § 286
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach dem Linksabbiegen
Papierfundstellen
- NJW 1990, 56 (Ls.)
- NZV 1989, 438
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 30.11.2010 - VI ZR 15/10
Anscheinsbeweis bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall beim Verlassen der Autobahn
Dies wird im Wesentlichen damit begründet, dass der Zusammenstoß mit einem vorausfahrenden Fahrzeug nur dann das typische Gepräge eines Auffahrunfalls trage, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf zu schnelles Fahren, mangelnde Aufmerksamkeit und/oder einen unzureichenden Sicherheitsabstand des Hintermannes zulasse, wenn feststehe, dass sich das vorausfahrende Fahrzeug schon "eine gewisse Zeit" vor dem nachfolgenden PKW befunden und diesem die Möglichkeit gegeben habe, einen ausreichenden Sicherheitsabstand aufzubauen (vgl. etwa OLG München, Urteil vom 21. April 1989 - 10 U 3383/88, NZV 1989, 438). - KG, 21.11.2005 - 12 U 214/04
Auffahrunfall: Wiederholte Beweisaufnahme im Berufungsrechtszug; Anscheinsbeweis …
Der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden setzt voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle, VersR 1982, 960; OLG München, NZV 1989, 438; Senat, Urteile vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 - ; vom 7. Juni 1999 - 12 U 4408/97 - ; vom 11. September 2000 - 12 U 1361/99 - ). - KG, 26.08.2004 - 12 U 195/03
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall nach Fahrstreifenwechsel
Der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden setzt voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle VersR 1982, 960 ; OLG München NZV 1989, 438 ; KG - 12 U 7008/91 - 22.06.1992; KG - 12 U 4408/97 - 07.06.1999; KG - 12 U 1361/99 - 11.09.2000).Der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis setzt nämlich voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle, VersR 1982, 960 ; OLG München, NZV 1989, 438 ; Senat, Urteile 25. September 2003 - 12 U 34/02; vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 - vom 7. Juni 1999 - 12 U 4408/97 - vom 11. September 2000 - 12 U 1361/99 -).
- OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn mit nicht bewiesenem …
Begründet wird dies damit, dass der Zusammenstoß mit einem vorausfahrenden Fahrzeug nur dann das typische Gepräge eines Auffahrunfalls trage, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf zu schnelles Fahren, mangelnde Aufmerksamkeit und/oder einen unzureichenden Sicherheitsabstand des Hintermannes zulasse, wenn feststehe, dass sich das vorausfahrende Fahrzeug schon "eine gewisse Zeit" vor dem nachfolgenden PKW befunden habe (so OLG München NZV 1989, 438, allerdings für eine andere Unfallkonstellation). - OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 173/06
Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge der Beteiligten bei …
Der Annahme eines solchen Anscheinsbeweises steht im Streitfall nicht entgegen, dass sich die Kollision - wie von der Klägerin behauptet - außerhalb des eigentlichen Kreuzungsbereiches ereignet haben soll, da die Wartepflicht des § 8 Abs. 2 StVO nicht nur für die Kreuzungsfläche gilt, sondern darüber hinaus bis zur vollständigen Einordnung des Wartepflichtigen auf der vorfahrtberechtigten Straße (vgl. OLG Celle VersR 1972, 468, 469; OLG Köln VersR 1998, 1044;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 8 StVO, Rn. 55) bzw. bis die auf der Vorfahrtstraße allgemein eingehaltene Geschwindigkeit erreicht wird (vgl. OLG München NZV 1989, 438) oder der Wartepflichtige sich bereits in stabiler Geradeausfahrt befindet (vgl. OLG Köln NZV 1989, 437). - LG Ansbach, 20.10.2017 - 3 O 394/17
Wirkung eines Schuldbekenntnisses bei Unaufklärbarkeit des Unfalls
Bei einem Auffahren auf ein aus einer untergeordneten Straße einbiegendes Fahrzeug, das im Zeitpunkt der Kollision die auf der Vorfahrts Straße typische Geschwindigkeit noch nicht erreicht hat, spricht der Anscheinsbeweis demnach nicht gegen den Auffahrenden, sondern gegen den Einfahrenden und eine durch ihn begangene und unfallursächliche Vorfahrtsverletzung (OLG München, Urt. v. 21.04.1989 - 10 U 3383/88; NZV 1989, 438;… ebenso AG Dresden, Urt. v. 23.01.2017 -115 C 745/16; NJW-RR 2017, 1108). - OLG München, 24.06.2016 - 10 U 3161/15
Unfallhergang - Bindung an Beweiswürdigung des Erstgerichts
Entsprechend des Hinweises in der Ladungsverfügung vom 11.12.2015 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats in NZV 1989, 438 ist der Senat in einer ergänzten Beweisaufnahme in der mündlichen Verhandlung der entscheidenden Frage nachgegangen, ob der Drittwiderbeklagte bei der zum Kollisionszeitpunkt bereits mindestens erreichten Geschwindigkeit von 50 km/h bereits das auf der Vorfahrtstraße dort herrschende übliche Geschwindigkeitsniveau erreicht hatte, denn dann handelte es sich nicht mehr um eine Vorfahrtsverletzung, sondern um einen Auffahrunfall, für dessen Folgen die Beklagten wie regelmäßig vollständig einzutreten haben. - KG, 03.07.2008 - 12 U 239/07
Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftung bei einem Auffahrunfall …
Der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden setzt nämlich voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (vgl. OLG Celle, VersR 1982, 960; OLG München, NZV 1989, 438; Senat, zuletzt Beschluss vom 14. Mai 2007 - 12 U 194/06 - VRS 113, 418 = NZV 2008, 198 = NJOZ 2008, 780). - KG, 12.07.2010 - 12 U 46/09
Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem unaufgeklärten Auffahrunfall in …
Der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden setzt voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle, VersR 1982, 960; OLG München, NZV 1989, 438; Senat, Urteile vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 - ; vom 7. Juni 1999 - 12 U 4408/97 - ; vom 11. September 2000 - 12 U 1361/99 - ). - KG, 24.01.2002 - 12 U 4324/00
Zur Haftung des in eine Vorfahrtstraße Einbiegenden, der noch nicht die für die …
Diese Rechtsprechung besagt, dass dann, wenn das wartepflichtige Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt noch nicht die auf der Vorfahrtstraße allgemein eingehaltene Geschwindigkeit erreicht hat, der Beweis des ersten Anscheins dafür sprechen kann, dass eine unfallursächliche Vorfahrtsverletzung vorgelegen hat (OLG München, NZV 1989, 438; vgl. auch Senat, Urteil vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 -). - LG Berlin, 06.04.2011 - 42 O 157/10
Verkehrsunfall - Kollision eines Kraftfahrzeugs mit Straßenbahn - Alleinhaftung …
- KG, 10.06.2002 - 12 U 8860/00
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall
- OLG Celle, 26.11.1981 - 5 U 79/81
Autounfall wegen Fahrstreifenwechsels
- KG, 10.12.2007 - 12 U 33/07
Kfz-Unfall: Beweis des ersten Anscheins beim Auffahren auf ein vom Fahrbahnrand …
- AG Dresden, 23.01.2017 - 115 C 745/16
Verkehrsunfall - Auffahrunfall nach Vorfahrtmissachtung
- LG Osnabrück, 05.02.2019 - 3 S 347/18
- LG Koblenz, 02.05.2017 - 5 O 63/16
- LG Berlin, 16.03.2011 - 42 O 187/10
Verkehrsunfall - Beweis des ersten Anscheins bei Auffahrunfall
- LG Leipzig, 15.03.2011 - 6 S 355/09
Verkehrsunfall - streitige Vorfahrtsverletzung - Wartepflicht
Rechtsprechung
LG Augsburg, 14.06.1989 - 7 S 5139/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schuldhafte Verletzung von Verkehrssicherungspflichten; Berücksichtigung eines Mitverschuldensanteils
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 254 § 823 Abs. 1
Haftungsverteilung bei Beschädigung eines PKW durch einen Einkaufswagen auf dem Parkplatz eines Supermarkts
Verfahrensgang
- AG Augsburg, 14.10.1988 - 6 C 4188/88
- LG Augsburg, 14.06.1989 - 7 S 5139/88
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 1110
- NZV 1989, 438
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 29.06.2015 - 19 U 190/14
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Supermarkts hinsichtlich der …
Auf stark abschüssigen Flächen wird aus diesem Grunde verlangt, Einkaufswagen mit Feststellbremse zu verwenden (vergleiche LG Augsburg, Urteil vom 14.6.1989, 7 S 5139/88; LG Amberg, Urteil vom 30.4.1992, 13 S 1399/91;… Staudinger-Hager, aaO). - LG Köln, 23.11.1988 - 7 S 304/88 dazu ferner: LG Augsburg (Urteil Ä 7 S 5139/88 Ä v. 14.6. 89, in NJW-RR 1989 Heft 18 S. 1110 für den Fall des Parkens auf abschüssiger Straße nahe dem Ladeneingang); LG Mönchengladbach (Urteil Ä S 84/88 Ä v 4.7. 89, in NJW-RR 1989 Heft 18 S. 1111 für den Fall einer Tiefgarage); AG Grevenbroich (Urteil Ä 11 C 516/88 Ä v. 30.1. 89, in VersR 1989 Heft 35 S. 1267 für den Fall eines Kaufhaus-Parkplatzes).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 18.04.1989 - 14 U 11/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ersatzpflicht des Vesicherers bei unfallbedingtem Kraftfahrzeugschaden; Höhe der Entschädigung für den Fall der Zerstörung oder des Verlustes des Fahrzeugs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
AKB § 13 Nr. 1, Nr. 3 (a.F.), Nr. 4, Nr. 5
Anspruch auf Wiederherstellungskosten ohne Durchführung einer Reparatur in der Kaskoversicherung
Verfahrensgang
- LG Kassel, 03.12.1987 - 4 O 121/87
- OLG Frankfurt, 18.04.1989 - 14 U 11/88
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 858
- NZV 1989, 438 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 19.12.1995 - 9 U 51/95
Keine Anrechnung des Restwertes bei unreparierter Veräußerung des Kfz - …
Einen Abzug des Restwertes in diesen Fällen verneinen: LG Kempten, SP 95, 216; OLG Stuttgart VersR 90, 379; OLG Frankfurt NJW-RR 89, 858; OLG Hamm, r+s 87, 244; anders wohl OLG Hamm r+s 92, 401 für den Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens.