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   OLG Karlsruhe, 28.03.1990 - 1 U 97/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6923
OLG Karlsruhe, 28.03.1990 - 1 U 97/89 (https://dejure.org/1990,6923)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.03.1990 - 1 U 97/89 (https://dejure.org/1990,6923)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. März 1990 - 1 U 97/89 (https://dejure.org/1990,6923)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Ballonfahrers nach dem Luftverkehrsgesetz; Unentgeltliche Mitnahme von Passagieren auf Hobby-mäßiger Ballonfahrt; Abgrenzung zwischen unentgeltlichem Beförderungsvertrag und reiner Gefälligkeit; Sorgfaltspflichten eines Ballonfahrers; Nichtverwendung eines ...

  • tis-gdv.de

    Grobe Fahrlässigkeit, Mitverschulden, Gefälligkeit, Schmerzensgeld, Ballonfahrt, Gefährdungshaftung, Beförderungsvertrag

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 249; BGB § 254; LuftVG § 1; LuftVG § 33; LuftVG § 36; LuftVG § 44; LuftVG § 45; LuftVG § 47; LuftVG § 49
    Haftung für Unfall bei Landung eines Heißluftballons

  • pilotundrecht.de PDF

    Beförderungsvertrag zwischen Vereinsmitgliedern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 270
  • VersR 1991, 343
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 694/15

    Luftfahrzeughalterhaftung: Schadenersatzanspruch eines Flugsicherungsunternehmens

    Seine - in der Literatur ganz überwiegend geteilte (vgl. etwa Müller-Rosin, VersR 1979, 594, 595; Förster in BeckOGK, LuftVG § 33, Rn. 31 f. [Stand: 1. Oktober 2016]; Mühlbauer in Hobe/von Ruckteschell, Kölner Kompendium Luftrecht, 2010, S. 266; Schwenk/Giemulla, Handbuch des Luftverkehrsrecht, 4. Aufl., Kap. 15 Rn. 213; Strauch in Geigel, Haftpflichtprozess, 27. Aufl. 2015, Kap. 29 Rn. 19; kritisch allerdings Grabherr/Reidt/Wysk/Janssen, Luftverkehrsgesetz, § 33 Rn. 35 ff. [Stand der Bearbeitung: August 2010]; vgl. ferner OLG Düsseldorf, VersR 1994, 228) - Auffassung hat der erkennende Senat im Wesentlichen auf die Erwägung gestützt, die strenge Luftfahrzeughalterhaftung, die "strengste Gefährdungshaftung des deutschen Rechts", die nicht einmal für den Fall höherer Gewalt einen Haftungsausschluss kennt, sei nur gegenüber Unbeteiligten gerechtfertigt (Senat aaO; vgl. auch Senatsbeschluss vom 8. Mai 1962 - VI ZA 6/62, VersR 1962, 530; OLG Karlsruhe, NZV 1990, 270, 271 und VersR 1961, 406, 407).
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