Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 23.08.1994

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   BayObLG, 18.07.1994 - 1 ObOWi 206/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3230
BayObLG, 18.07.1994 - 1 ObOWi 206/94 (https://dejure.org/1994,3230)
BayObLG, Entscheidung vom 18.07.1994 - 1 ObOWi 206/94 (https://dejure.org/1994,3230)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Juli 1994 - 1 ObOWi 206/94 (https://dejure.org/1994,3230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 2 Abs. 1 Satz 2; StVG § 25 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrverbot; Wirtschaftliche Nachteile; Berufliche Nachteile; Regelfahrverbot; Vekehrsordnungswidrikeit; Handlungsfreiheit

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 487
  • VersR 1995, 188
  • BayObLGSt 1994, 118
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.1991 - 4 StR 350/91

    Umfang der Feststellungen bei der Verhängung eines Fahrverbots bei erstmaliger

    Auszug aus BayObLG, 18.07.1994 - 1 ObOWi 206/94
    Das Fahrverbot hat in erster Linie eine Erziehungs- und Warnfunktion; es ist als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme gedacht und ausgeformt (BVerfGE 27, 33; BGHSt 38, 106/110; BayObLG vom 5.7.1991 - 2 ObOWi 193/91; OLG Hamm VRS 75, 58).

    Umstände, die es geboten erscheinen ließen, von der Verhängung eines Regelfahrverbots abzusehen, sind nicht ersichtlich (vgl. BGHSt 38, 106/125).

  • BayObLG, 16.06.1994 - 1 ObOWi 173/94

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne der

    Auszug aus BayObLG, 18.07.1994 - 1 ObOWi 206/94
    Von der Verhängung eines Fahrverbots als Regelfolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung kann nicht allein deshalb abgesehen werden, weil die Verkehrsbeschränkung aus Lärmschutzgründen angeordnet worden ist (BayObLG vom 11.4.1994 - 1 ObOWi 62/94 und vom 16.6.1994, BayObLGSt 1994, 100).
  • OLG Hamm, 17.03.1988 - 3 Ss OWi 86/88
    Auszug aus BayObLG, 18.07.1994 - 1 ObOWi 206/94
    Das Fahrverbot hat in erster Linie eine Erziehungs- und Warnfunktion; es ist als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme gedacht und ausgeformt (BVerfGE 27, 33; BGHSt 38, 106/110; BayObLG vom 5.7.1991 - 2 ObOWi 193/91; OLG Hamm VRS 75, 58).
  • BayObLG, 05.07.1991 - 2 ObOWi 193/91
    Auszug aus BayObLG, 18.07.1994 - 1 ObOWi 206/94
    Das Fahrverbot hat in erster Linie eine Erziehungs- und Warnfunktion; es ist als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme gedacht und ausgeformt (BVerfGE 27, 33; BGHSt 38, 106/110; BayObLG vom 5.7.1991 - 2 ObOWi 193/91; OLG Hamm VRS 75, 58).
  • OLG Karlsruhe, 19.06.2008 - 1 Ss 25/08

    Geschwindigkeitsschätzung

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die Erhöhung eines im BKat vorgesehenen Regelfahrverbotes grundsätzlich das Vorliegen einer ungünstigen Prognose dahin voraussetzt, dass die dort vorgesehene Spanne selbst bei einer weiteren Erhöhung der Geldbuße nicht ausreichen wird, den Betroffenen vor erneuten Verkehrsverstößen abzuhalten (Senat, Beschluss vom 27.5.2008, 1 Ss 29/08; KG VRS 98, 290 f.; BayObLG ZfS 1995, 152 f.; NZV 1994, 487 f.; OLG Hamm NZV 2001, 178 f.; Hentschel, a.a.O. § 25 Rn. 27).
  • AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09

    Bußgeldverfahren wegen Abstandsunterschreitung auf der Autobahn: Verwertbarkeit

    An die außergewöhnliche Härte, die dem Grunde nach an sich nur im Falle einer nachhaltigen Existenzgefährdung angenommen werden kann und die dann erst im Einzelfall das Absehen der an sich angezeigten und gebotenen Verhängung eines Fahrverbots als Regelfahrverbot im Sinne des § 4 Abs. 1 BKatV rechtfertigen könnte (vgl. BGHSt 38, 106, 125; BayObLGSt 1994, 118, 121), sind hohe Anforderungen zu stellen.

    Gerade der Umstand, bereits durch die Verhängung eines nur einmonatigen Fahrverbots beruflich besonders betroffenen zu sein, sollte und müsste jeden Fahrzeugführer bereits bei Fahrtantritt veranlassen, die geltenden und anzunehmend auch hinlänglich bekannten Verkehrsregeln genauer einzuhalten (vgl. BayObLGSt 1994, 118, 119).

  • OLG Bamberg, 02.01.2018 - 3 Ss OWi 1704/17

    Absehen vom Fahrverbot wegen verkehrspsychologischer Schulung

    Mit der Erziehungs- und Denkzettelfunktion des Regelfahrverbots ist folglich ein fühlbarer und abschreckender Einschnitt gerade in die persönliche Handlungsfreiheit des Betroffenen in diesem Bereich intendiert (OLG Bamberg a.a.O.; vgl. auch schon BayObLGSt 1994, 118; NZV 1996, 374 und DAR 1999, 221; OLG Düsseldorf VRS 93, 226).
  • OLG Bamberg, 29.11.2010 - 3 Ss OWi 1756/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Teilnahme an "wilden"

    Als Unrechtsnebenfolge für eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und vorwerfbare Handlung hat das Fahrverbot deshalb wie die Geldbuße repressiven Charakter, welcher primär in einer individuellen Beschränkung der Möglichkeit, aufgrund der erworbenen Erlaubnis ein Kraftfahrzeug zu führen, seinen Ausdruck findet und durch die Beschränkung der Handlungsfreiheit jeden betroffenen Kraftfahrzeugführer gleichermaßen belastet (BayObLGSt 1994, 118 ff. = NZV 1994, 487 f. = OLGSt StVG § 25 Nr. 13; BayObLGSt 2003, 113 ff. = DAR 2003, 569 f. = VRS 105, 445 ff. = NZV 2004, 100 f.; Burmann in Burmann/Heß/Jahnke/Janker § 25 StVG Rn. 1b und König in Hentschel/König/Dauer § 25 StVG Rn. 11, jeweils mit zahlr.
  • OLG Köln, 30.07.1999 - Ss 343/99

    Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot-System)

    Denn soweit ein Betroffener beruflich besonders auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist, mußte dies für ihn einen besonderen Grund darstellen, sich verantwortungsbewußt zu verhalten (BayObLGSt 1994, 118 [119]; SenE v. 09.07.1999 - Ss 274/99 B).
  • OLG Bamberg, 17.03.2008 - 2 Ss OWi 265/08

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Absehen vom Regelfahrverbot wegen freiwilliger

    In diesem Bereich ist durch das Regelfahrverbot mit seiner Erziehungs- und Denkzettelfunktion ein Einschnitt gerade in die persönliche Handlungsfreiheit bezweckt (vgl. BayObLGSt 1994, 118).
  • BayObLG, 30.04.1996 - 2 ObOWi 308/96
    In diesem Bereich ist ein Einschnitt in die persönliche Handlungsfreiheit bezweckt (vgl. BayObLGSt 1994, 118).

    Daß der Betroffene ein sogenannter Vielfahrer ist, rechtfertigt das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots ebensowenig (BayObLGSt 1994, 56, 57; OLG Düsseldorf VRS 1989, 466, 467; OLG Köln VRS 1987, 40, 42; OLG Naumburg NZV 1995, 161 ) wie der Umstand, daß er zur Ausübung seines Berufes auf ein Kraftfahrzeug angewiesen ist (BayObLGSt 1994, 118; OLG Düsseldorf aaO.).

  • OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 2 Ss 25/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers war das Amtsgericht an der Anordnung des Fahrverbots nicht dadurch gehindert, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Lärmschutzes nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO angeordnet war (KG Berlin vom 10.02.1999 - 2 Ss 19/99, vom 07.12.1998 - 2 Ss 285/98; vom 25.05.1998 - 2 Ss 91/98, vom 28.09.1998 - 2 Ss 517/98; BayObLG VRS 87, 372; 88, 68; die von der Rechtsbeschwerde zitierte Entscheidung des BayObLG NZV 1990, 401 betraf eine vor Inkrafttreten der BKatV begangene Ordnungswidrigkeit).
  • AG Haßfurt, 22.03.2013 - 3 OWi 2312 Js 986/12

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Berücksichtigung von

    Typische Nachteile, die etwa aus der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel resultieren, sind dabei ebenso wie negative persönliche und beruflich-wirtschaftliche Folgen in Grundsatz als vorhersehbare Folgen "selbstverschuldet" hinzunehmen, zumal sie regelmäßig alle Betroffene in gleicher Weise treffen (vgl. dazu BGHSt 38, 125, 231; BayObLG DAR 2001, 84; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 22; BayObLG NZV 1994, 487; OLG Oldenburg NZV 1993, 198).
  • OLG Zweibrücken, 08.09.2005 - 1 Ss 106/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Begründungsanforderungen bei Nichtverhängung des

    Gewinnt der Tatrichter auf diesem Weg die Überzeugung, dass trotz eines Regelfalles die Verhängung des Fahrverbotes unangebracht wäre, hat er dafür eine eingehende und nachvollziehbare, auf Tatsachen gestützte Begründung zu geben (BGH NZV 1992, 117 und 286; OLG Naumburg NZV 1995, 161; BayObLG NZV 1994, 487).
  • OLG Karlsruhe, 05.08.2002 - 1 Ss 55/02

    Vom Regelfahrverbot kann nicht immer abgesehen werden!

  • OLG Zweibrücken, 19.11.2002 - 1 Ss 184/02

    Grob pflichtwidriges Verkehrsverstoß: Anforderungen an die Urteilsdarlegungen

  • BayObLG, 22.09.1998 - 2 ObOWi 450/98

    Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen

  • BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/02

    Verstoß gegen Pflichten als Kraftfahrzeugführer; Voraussetzungen für die Annahme

  • OLG Frankfurt, 10.03.2006 - 2 Ss OWi 86/06

    Ordnungswidrigkeitenrecht: Absehen von Fahrverbot - Ausnahme vom Regelfall

  • OLG Hamm, 01.08.2000 - 4 Ss OWi 695/00

    Bemessung des Fahrverbots

  • OLG Köln, 03.12.1999 - Ss 547/99

    Anfechtung der Verhängung eines Fahrverbots wegen einer

  • BayObLG, 19.04.1996 - 2 ObOWi 282/96
  • BayObLG, 17.07.1996 - 1 ObOWi 376/96
  • BayObLG, 29.09.1998 - 2 ObOWi 336/98

    Belehrung nach Unterbrechung der Hauptverhandlung

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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.08.1994 - 2 ObOWi 376/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4375
BayObLG, 23.08.1994 - 2 ObOWi 376/94 (https://dejure.org/1994,4375)
BayObLG, Entscheidung vom 23.08.1994 - 2 ObOWi 376/94 (https://dejure.org/1994,4375)
BayObLG, Entscheidung vom 23. August 1994 - 2 ObOWi 376/94 (https://dejure.org/1994,4375)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 487
  • VersR 1995, 189
  • BayObLGSt 1994, 156
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BayObLG, 23.08.1994 - 2 ObOWi 376/94
    Die Erfüllung dieses Tatbestandes indiziert das Vorliegen eines groben Pflichtenverstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG , der ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGHSt 38, 125, 134).

    Dabei sollte sich die Verordnung insbesondere solcher Komplexe annehmen, "die einen besonderen Sicherheitsgewinn erwarten lassen" und die "besondere Gefahrenpotentiale beinhalten" (BGHSt 38, 125, 131).

  • BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Auszug aus BayObLG, 23.08.1994 - 2 ObOWi 376/94
    Ein Abweichen von der Regelahndung bedarf in jedem Fall einer eingehenden, auf Tatsachen gestützten Begründung (BayObLGSt 1994, 56 und 100; BayObLG Beschlüsse vom 14.12.1993 - 2 ObOWi 493/93, vom 12.4.1994 - 2 ObOWi 102/94 und vom 15.4.1994 - 2 ObOWi 117/94).
  • BayObLG, 12.04.1994 - 2 ObOWi 102/94
    Auszug aus BayObLG, 23.08.1994 - 2 ObOWi 376/94
    Ein Abweichen von der Regelahndung bedarf in jedem Fall einer eingehenden, auf Tatsachen gestützten Begründung (BayObLGSt 1994, 56 und 100; BayObLG Beschlüsse vom 14.12.1993 - 2 ObOWi 493/93, vom 12.4.1994 - 2 ObOWi 102/94 und vom 15.4.1994 - 2 ObOWi 117/94).
  • OLG Bamberg, 01.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15

    Auswirkungen eines vermeidbaren Verbotsirrtums bei Verkehrsordnungswidrigkeit

    Dass ein Betroffener bislang straßenverkehrsrechtlich unauffällig geblieben oder so zu behandeln ist, rechtfertigt ein Abweichen von der Regelahndung deshalb auch in Verbindung mit einer geständigen Einlassung oder einem etwaigen in der Hauptverhandlung hinterlassenen günstigen Eindruck und einer positiven Prognose hinsichtlich des zukünftigen Verkehrsverhaltens grundsätzlich nicht (Anschluss an BayObLGSt 1994, 156; OLG Hamm OLGSt BKatV § 4 Nr. 4 = NZV 2007, 100; OLG Hamm DAR 2006, 521; OLG Jena VRS 111, 52).

    Dass ein Betroffener bislang straßenverkehrsrechtlich unauffällig geblieben ist, rechtfertigt ein Abweichen von der Regelahndung deshalb auch in Verbindung mit einer teilgeständigen Einlassung oder einem etwaigen in der Hauptverhandlung hinterlassenen günstigen Eindruck und einer positiven Prognose hinsichtlich des künftigen Verkehrsverhaltens grundsätzlich nicht (BayObLGSt 1994, 156; OLG Hamm OLGSt BKatV § 4 Nr. 4 = NZV 2007, 100; OLG Hamm DAR 2006, 521; OLG Jena VRS 111, 52).

  • OLG Bamberg, 31.03.2005 - 2 Ss OWi 78/05

    Zur Wirksamkeit der Einspruchsbeschränkung bei einem Bußgeldbescheid und zum

    Dass der Betroffene nach den Feststellungen bisher verkehrsrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, rechtfertigt ein Abweichen von der Regelahndung daher auch dann nicht, wenn dem Betroffenen eine günstige Prognose hinsichtlich seines künftigen Verkehrsverhaltens zugebilligt werden kann (BayObLGSt 1994, 156/157; 1996, 110/111 f.; OLG Düsseldorf VRS 89, 466/467; OLG Hamm NZV 1996, 247/248).

    Dabei sollte sich die Verordnung insbesondere solcher Komplexe annehmen, "die einen besonderen Sicherheitsgewinn erwarten lassen" und die "besondere Gefahrenpotentiale beinhalten" (BayObLGSt 1994, 156/157; BGHSt 38, 125/131).

  • OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95

    Absehen vom Regelfahrverbot, berufliche Gründe, persönliche Gründe, persönlicher

    Das Abweichen von der Regelahndung bedarf in jedem Fall einer eingehenden auf Tatsachen gestützten Begründung (vgl. u.a. BayObLG VRS 88, 303 ).

    Abschließend ist schließlich darauf hinzuweisen, daß der vom Amtsgericht bisher - zumindest ausdrücklich - bei der Entscheidung über das Fahrverbot noch nicht berücksichtigte Umstand, daß der Betroffene in der Vergangenheit straßenverkehrsrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist, nur von geringerer Bedeutung ist, da die BußgeldkatalogVO in § 1 Abs. 2 Satz 2 grundsätzlich von einem unvorbelasteten Täter ausgeht (siehe dazu auch OLG Naumburg, a.a.O.; BayObLG VRS 88, 303 ).

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