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   KG, 02.10.2003 - 12 U 58/02   

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https://dejure.org/2003,11870
KG, 02.10.2003 - 12 U 58/02 (https://dejure.org/2003,11870)
KG, Entscheidung vom 02.10.2003 - 12 U 58/02 (https://dejure.org/2003,11870)
KG, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - 12 U 58/02 (https://dejure.org/2003,11870)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 93
  • VersR 2004, 663
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 15.04.1997 - 27 U 247/96

    Überforderung eines Fahrschülers in der ersten praktischen Fahrstunde

    Auszug aus KG, 02.10.2003 - 12 U 58/02
    Dabei ist zum Schutz der Verkehrsteilnehmer sowie des Fahrschülers ein strenger Maßstab anzulegen (BGH VersR 1969, 2197; OLG Hamm, VersR 1998, 910).
  • OLG Jena, 13.07.1999 - 8 U 1164/98

    Haftung der Fahrschule für Schäden des Fahrschülers

    Auszug aus KG, 02.10.2003 - 12 U 58/02
    Einzelheiten ergeben sich aus der Fahrschulausbildungsordnung vom 31.05.1976 (BGBl. I S. 1366, zuletzt geändert durch Verordnung vom 14.02.1996 - BGBl. I S. 216, vgl. OLG Jena, NZV 2000, 171, 172).
  • OLG Saarbrücken, 17.07.1997 - 3 U 324/96
    Auszug aus KG, 02.10.2003 - 12 U 58/02
    Er darf ihm keine Aufgaben stellen, die dieser nicht oder noch nicht meistern kann, weil sie seinem Ausbildungsstand und seinen Fähigkeiten nicht oder noch nicht entsprechen (Senat a. a. O.; OLG Saarbrücken, NZV 1998, 246, 247 m. w. N.).
  • KG, 27.06.1988 - 12 U 7102/87

    Gefährdungshaftung für das Fahren Kraftrad einer Fahrschule

    Auszug aus KG, 02.10.2003 - 12 U 58/02
    Eine Haftung des Beklagten zu 2. nach dem Straßenverkehrsgesetz gemäß § 18 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 15 StVG ist gemäß §§ 8, 8 a StVG ausgeschlossen (vgl. Senat, NZV 1989, 150; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 2 StVG Rdnr. 46 m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 11.03.2016 - 17 U 112/14

    Fahrschulvertrag; Motorradunterricht; Dokumentation

    Da die Eingriffsmöglichkeiten des Fahrlehrers im Rahmen der Motorradausbildung vergleichsweise begrenzt sind, hat der Fahrlehrer die Pflicht, den Motorradschüler nur mit ausreichender Vorbereitung in den öffentlichen Verkehr zu schicken und den Schwierigkeitsgrad der Ausbildung nur sehr behutsam zu steigern (OLG Rostock a.a.O.; KG NZV 2004, 93).
  • OLG Rostock, 27.08.2004 - 6 U 228/03

    Pflichtenumfang des Fahrlehrers bei der Kradausbildung

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