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   OLG Düsseldorf, 17.08.1988 - 5 Ss (OWi) 261/88 - 227/88 I   

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https://dejure.org/1988,3136
OLG Düsseldorf, 17.08.1988 - 5 Ss (OWi) 261/88 - 227/88 I (https://dejure.org/1988,3136)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.08.1988 - 5 Ss (OWi) 261/88 - 227/88 I (https://dejure.org/1988,3136)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. August 1988 - 5 Ss (OWi) 261/88 - 227/88 I (https://dejure.org/1988,3136)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 1 Abs. 2, § 8 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 5

Papierfundstellen

  • NZV 1988, 231
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • OLG Dresden, 11.12.2006 - Ss OWi 650/06

    Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren

    Dies gilt damit auch für eine Tankstelle, jedenfalls solange die Abgabe von Treibstoff möglich ist (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1988, 231; OLG Köln NZV 1994, 438 jeweils m.w.N.).

    Denn hier hat weniger das Bestreben nach möglichst zügiger Orstveränderung Bedeutung, sondern das Befahren des Tankstellengeländes dient dem Aufsuchen von Tanksäulen oder sonstiger Einrichtungen der Tankstelle (OLG Düsseldorf NZV 1988, 231).

  • OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 187/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist umstritten, ob Grundstücke im Sinne dieser Bestimmungen alle Verkehrsflächen sind, die - wie das Gelände der Skaterbahn, auf das der Beklagte zu 1 abbiegen wollte - nicht dem fließenden Verkehr dienen (so OLG Düsseldorf NZV 1988, 231 f. [Tankstellengelände]; 1993, 198, 199 [öffentliches Parkdeck eines Kaufhauses]; KG BeckRS 2011, 18121 [Parktasche]; OLG München BeckRS 2010, 26812 [freie Parkplätze auf dem Grundstück einer Sparkasse]; Senat r + s 2015, 93 [Zuwegung zu einer Gärtnerei]; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 43. Aufl. § 9 StVO Rn. 45), oder ob nur nicht für den öffentlichen Verkehr bestimmte Flächen erfasst werden, also in erster Linie private Grundflächen und Privatwege (so OLG Hamm NZV 2014, 262; Burmann in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, aaO § 9 StVO Rn. 53 f.; Zieres in Geigel, Der Haftpflichtprozess 26. Aufl. Kap. 27 Rn. 292).

    Für die erstgenannte Auffassung spricht, dass § 9 Abs. 5 StVO der besonderen Gefahrenlage für den Folge- und Gegenverkehr des abbiegenden Verkehrsteilnehmers und für diesen selbst entgegenwirken soll, die mit dem Verlassen des fließenden Verkehrs verbunden ist (OLG Düsseldorf NZV 1988, 231 f.; vgl. auch BGHSt 15, 178, 183).

  • OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 U 88/13

    Vorsicht beim Einparken und Rechtsüberholen

    Begründet wird dies mit der Funktion dieser Vorschrift, die den besonderen Gefahren Rechnung trage, die mit dem Verlassen des fließenden Verkehr verbunden seien (OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.10.2011, Az.: 4 Ss 623/11; OLG Düsseldorf, NZV 1993, 198f; OLG Düsseldorf, NZV 1988, 231f; König, in: Hentschel / König / Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage 2013, § 9 StVO Rdn. 45; so wohl auch - ohne nähere Begründung - KG, Urteil vom 16.06.2011, Az.: 12 U 135/10; OLG München, Urteil vom 29.10.2010, Az.: 10 U 2996/10; OLG Hamm, VersR 1976, 1094).

    Begründet wird dies mit der Funktion dieser Vorschrift, die den besonderen Gefahren Rechnung trage, die mit dem Verlassen des fließenden Verkehr verbunden seien (OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.10.2011, Az.: 4 Ss 623/11; OLG Düsseldorf, NZV 1993, 198f; OLG Düsseldorf, NZV 1988, 231f; König, in: Hentschel / König / Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage 2013, § 9 StVO Rdn. 45; so wohl auch - ohne nähere Begründung - KG, Urteil vom 16.06.2011, Az.: 12 U 135/10; OLG München, Urteil vom 29.10.2010, Az.: 10 U 2996/10; OLG Hamm, VersR 1976, 1094).

  • OLG Saarbrücken, 16.10.2014 - 4 U 145/13

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Überholen einer Kolonne und Linksabbiegen

    Maßgebend ist, ob das Fahrzeug den fließenden Verkehr verlässt, denn dieser Vorgang und weniger die bloße Fahrzeugbewegung auf einem Parkplatz oder anderen Grundstück birgt die eigentliche Gefahr für den Abbieger und den übrigen Verkehr (vgl. KG, VM 82, 8; OLG Düsseldorf, NZV 1988, 231; Hentschel-König, aaO., § 9 StVO, Rdn. 45).
  • OLG Stuttgart, 05.03.2012 - 13 U 24/12

    Verkehrsunfallprozess: Beweislast für ein Zurücktreten der eigenen Betriebsgefahr

    b) Jedenfalls unter diesen Umständen ist für ein vollständiges Zurücktreten der einfachen Betriebsgefahr der Beklagten kein Raum, auch wenn zu Lasten des Klägers in die Abwägung eingestellt wird, dass er gegen die ihn treffenden Pflichten aus § 9 Abs. 3 StVO zumindest dadurch verstoßen hat, dass er in zu spitzem Winkel in die Einfahrt eingefahren ist und deshalb anhalten musste, worin - wovon der Senat zugunsten der Beklagten ausgeht, ohne diese Frage abschließend zu entscheiden - zugleich ein Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO lag (vgl. zur Anwendbarkeit der Vorschrift bei Einfahrt in einen öffentlichen Parkplatz etwa OLG Celle, DAR 1973, 306 f.; OLG Düsseldorf, NZV 1988, 231 und NZV 1993, 198, 199; König, a.a.O., § 9 StVO Rn. 45; Burmann, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., § 9 StVO Rn. 53).
  • LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 13 S 168/13

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision eines in ein Grundstück

    Ohne dass hier abschließender Entscheidung bedürfte, ob dieser unbestrittene Kern des Grundstücksbegriffs, wie überwiegend angenommen wird, einer funktionalen Erweiterung zugänglich ist (so OLG Celle DAR 1973, 306; OLG Frankfurt DAR 1988, 243; OLG Düsseldorf NZV 1988, 231; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 9 StVO Rdn. 45), wird vor dem historischen Grundstücksverständnis jedenfalls deutlich, dass die gegenüber dem Abbiegen nach § 9 Abs. 1 StVO gesteigerte Sorgfaltsanforderung beim Abbiegen in ein Grundstück ihre Rechtfertigung darin hat, dass sich der fließende Verkehr weniger gut auf das Abbiegen einstellen kann, weil typischerweise an einer Stelle abgebogen wird, die für den fließenden Verkehr weniger gut erkennbar ist.
  • OLG Naumburg, 25.02.2016 - 1 U 99/15

    Verkehrsunfallhaftung: Unabwendbarkeitseinwand und Haftungsverteilung bei

    Der von den Kunden zu befahrende Bereich zwischen den Zapfsäulen ist dem Straßenverkehr zugänglicher öffentlicher Verkehrsraum (BGH VersR 1985, 835; OLG Düsseldorf NZV 1988, 231; Hentschel/König/ Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 1 StVO Rdn. 14 f.).
  • OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 U 89/13

    Vorsicht beim Einparken und Rechtsüberholen

    Begründet wird dies mit der Funktion dieser Vorschrift, die den besonderen Gefahren Rechnung trage, die mit dem Verlassen des fließenden Verkehr verbunden seien (OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.10.2011, Az.: 4 Ss 623/11; OLG Düsseldorf, NZV 1993, 198f; OLG Düsseldorf, NZV 1988, 231f; König, in: Hentschel / König / Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage 2013, § 9 StVO Rdn. 45; so wohl auch - ohne nähere Begründung - KG, Urteil vom 16.06.2011, Az.: 12 U 135/10; OLG München, Urteil vom 29.10.2010, Az.: 10 U 2996/10; OLG Hamm, VersR 1976, 1094).
  • OLG Köln, 13.07.1994 - 2 U 36/94

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem Tankstellengelände

    Bei der bloßen Anwendung des Rechtsgedankens des § 8 StVO im Rahmen des § 1 STVO hat ein Verstoß gegen den Grundsatz "rechts vor links" daher bei der Abwägung nach § 17 StVO ein geringeres Gewicht als in den Fällen der direkten Anwendung, kann aber nicht völlig unbeachtet bleiben (anders OLG Düsseldorf NZV 1988, 231 für das Ordnungswidrigkeitenrecht).
  • LG Saarbrücken, 21.11.2014 - 13 S 138/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Linksabbiegers in ein

    Während die erstgenannte Auffassung ein Tankstellengelände als Grundstück iSd. § 9 Abs. 5 StVO ansieht (so i. Erg. OLG Düsseldorf NZV 1988, 231; KG NZV 2007, 408 f.; LG Karlsruhe NZV 2011, 391 ff.), muss die Gegenmeinung dies verneinen.
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2011 - 4 U 106/11

    Schwacke-Liste ist geeignete Schätzungsgrundlage zur Ermittlung des Normaltarifs

  • LG Saarbrücken, 15.05.2009 - 13 S 10/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

  • LG Saarbrücken, 20.07.2007 - 13 A S 13/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

  • OLG Düsseldorf, 16.04.1993 - 2 Ss OWi 4/93

    Zum Begriff des Grundstücks beim Abbiegen aus dem fließenden Verkehr in eine

  • OLG Düsseldorf, 28.12.1992 - 5 Ss 363/90
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00/00
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00 00

    Sozialprognose; Tatrichter; Vollstreckung; Freiheitsstrafe; Bewährung;

  • LG München II, 22.09.2023 - 2 O 1673/22

    Rückwärtsfahren, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Unabwendbares Ereignis,

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