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   OLG Celle, 30.01.1992 - 1 Ss 29/92   

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OLG Celle, 30.01.1992 - 1 Ss 29/92 (https://dejure.org/1992,7800)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.01.1992 - 1 Ss 29/92 (https://dejure.org/1992,7800)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Januar 1992 - 1 Ss 29/92 (https://dejure.org/1992,7800)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 247
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 02.09.1997 - Ss 487/97

    Stützung der tatrichterlichen Überzeugung von der vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt

    Die Höhe der Blutalkoholkonzentration allein läßt keinen Schluß auf vorsätzliches Handeln zu, da es keinen Erfahrungssatz gibt, daß ein Kraftfahrzeugführer ab einer bestimmten Blutalkoholkonzentration seine Fahruntüchtigkeit erkennt (vgl. OLG Celle NZV 1992, 247; OLG Düsseldorf, VRS 85, 322; 86, 110; 87, 330; OLG Jena DAR 1997, 324; OLG Karlsruhe NZV 1991, 239; DAR 1997, 326; OLG Koblenz VRS 85, 436; OLG Zweibrücken VRS 85, 202; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. SenE DAR 1987, 157 = VRS 72, 367; BA 1987, 224 = DAR 1987, 126; SenE vom 15.11.1991 - Ss 514/91; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., § 316 StGB Rn. 24 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 28.03.1995 - 3 Ss 70/95
    Die Frage, ob ein Angeklagte mit einer erheblich über dem Grenzwert liegenden Blutalkoholkonzentration seine Fahruntüchtigkeit erkennt, läßt sich vielmehr nur von Fall zu Fall aufgrund der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Angeklagte beurteilen, wobei insbesondere die Intelligenz, die verbleibende Selbstkritik, Art und Zeitraum der Alkoholaufnahme, die Alkoholgewöhnung, das Trinkverhalten und dessen Zusammenhang mit dem Fahrantritt, sowie Umstände zu berücksichtigen sind, die auf einer eventuell vorverlagerte Schuld (actio libera in causa) hindeuten können (vgl. Senatsbeschl. v. 17.1.1994 und v. 4.10.1994 sowie Senat, DAR 1992, 226 ff.; OLG Celle, NZV 1992, 247 ; VRS 61, 35 [36]; OLG Düsseldorf, VerkMitt 1995, 12 - jew. m.w.N.).
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