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   OLG Köln, 12.01.1994 - 11 U 187/93   

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https://dejure.org/1994,3795
OLG Köln, 12.01.1994 - 11 U 187/93 (https://dejure.org/1994,3795)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.01.1994 - 11 U 187/93 (https://dejure.org/1994,3795)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Januar 1994 - 11 U 187/93 (https://dejure.org/1994,3795)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Straßenverkehr Vorfahrt Geschwindigkeitsüberschreitung Mietwege Eigenersparnis

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    STVO § 8; STVG § 17
    Straßenverkehr Vorfahrt Geschwindigkeitsüberschreitung Mietwege Eigenersparnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorfahrtsberechtigter ; Geschwindigkeitsüberschreitung; Mithaftung ; Unfall ; Haftungsanteile; Anmietung eines Fahrzeuges; Niedrigere Klasse; Ersparnis des Verschleißes; Anrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 17; StVO § 8
    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten; Anrechnung ersparter Eigenaufwendungen bei Anmietung eines klassenniedrigeren Ersatzfahrzeugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 320
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 23.05.1985 - 1 U 3/85
    Auszug aus OLG Köln, 12.01.1994 - 11 U 187/93
    Nach der überwiegenden Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1967, 552; OLG Köln DAR 1985, 385; OLG Frankfurt NJW 1990, 3212; anderer Auffassung Landgericht Berlin NJW-RR 1991 151/152), der auch der Senat folgt, ändert die Anmietung eines klassenniedrigeren Fahrzeuges nichts an der Tatsache, daß der unfallgeschädigte Wagen für die Zeit, in der er nicht genutzt werden kann, keinem Verschleiß unterliegt und deshalb dem Geschädigten eine Eigenersparnis bringt, die er sich anrechnen lassen muß.
  • OLG Frankfurt, 29.11.1989 - 12 U 32/89

    Fiktive Abrechnung der Durchsichtkosten für Ersatzfahrzeug nach Totalschaden -

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.1994 - 11 U 187/93
    Nach der überwiegenden Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1967, 552; OLG Köln DAR 1985, 385; OLG Frankfurt NJW 1990, 3212; anderer Auffassung Landgericht Berlin NJW-RR 1991 151/152), der auch der Senat folgt, ändert die Anmietung eines klassenniedrigeren Fahrzeuges nichts an der Tatsache, daß der unfallgeschädigte Wagen für die Zeit, in der er nicht genutzt werden kann, keinem Verschleiß unterliegt und deshalb dem Geschädigten eine Eigenersparnis bringt, die er sich anrechnen lassen muß.
  • BGH, 02.12.1966 - VI ZR 72/65

    Entschädigung für einen unfallbedingten Minderwert eines Autos und für

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.1994 - 11 U 187/93
    Nach der überwiegenden Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1967, 552; OLG Köln DAR 1985, 385; OLG Frankfurt NJW 1990, 3212; anderer Auffassung Landgericht Berlin NJW-RR 1991 151/152), der auch der Senat folgt, ändert die Anmietung eines klassenniedrigeren Fahrzeuges nichts an der Tatsache, daß der unfallgeschädigte Wagen für die Zeit, in der er nicht genutzt werden kann, keinem Verschleiß unterliegt und deshalb dem Geschädigten eine Eigenersparnis bringt, die er sich anrechnen lassen muß.
  • OLG Köln, 21.06.1991 - 19 U 199/90

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.1994 - 11 U 187/93
    Indessen erscheint es geboten, auch bei einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 30 % den Haftungsanteil des Wartepflichtigen schwerer zu bemessen (so auch OLG Köln VRS 81, 417 f.).
  • LG Berlin, 25.06.1990 - 58 S 86/90

    Kein bzw. ein nur begrenzter Abzug für Eigenersparnis bei der Anmietung eines

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.1994 - 11 U 187/93
    Nach der überwiegenden Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1967, 552; OLG Köln DAR 1985, 385; OLG Frankfurt NJW 1990, 3212; anderer Auffassung Landgericht Berlin NJW-RR 1991 151/152), der auch der Senat folgt, ändert die Anmietung eines klassenniedrigeren Fahrzeuges nichts an der Tatsache, daß der unfallgeschädigte Wagen für die Zeit, in der er nicht genutzt werden kann, keinem Verschleiß unterliegt und deshalb dem Geschädigten eine Eigenersparnis bringt, die er sich anrechnen lassen muß.
  • OLG Hamm, 25.01.1999 - 6 U 119/98

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem verbotswidrig am linken Fahrbahnrand

    Nach der früher ganz überwiegenden Auffassung mußte sich der Geschädigte die ersparten Eigenbetriebskosten auch dann anrechnen lassen, wenn er einen einfacheren, klassetieferen Pkw anmietete; denn auch dann werden ja die Kosten des eigenen Fahrzeugs erspart (vgl. BGH NJW 1967, 552; BGH v. 14.6.1983 - VI ZR 213/81, MDR 1984, 40 = VersR 1983, 758; OLG Köln NZV 1994, 320; OLG Nürnberg v. 26.10.1993 - 3 U 1806/93, NZV 1994, 106; KG v. 13.3.1995 -12 U 2766/93, KGR Berlin 1995, 123 = MDR 1995, 800 = NZV 1995, 312, 315; OLG Karlsruhe SP 1996, 384; Wussow, WI 1996, 182; Senat ZfS 1992, 338; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Aufl., 1997, Anh. 1, Rz. 125).
  • LG Heilbronn, 11.07.2002 - 2 O 2404/01

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung eines LKW-Fahrers

    Die Geschwindigkeitsüberschreitung des Versicherten ... von zumindest 30 % führt aber dazu, dass dieser sich ein Mitverschulden anrechnen lassen muss, das trotz des schwerer wiegenden Vorfahrtsverstoßes des Beklagten Ziffer 1 und trotz der höheren Betriebsgefahr des Lkw noch mit 25 % zu veranschlagen ist (vgl. u.a. OLG Köln, Urt. v. 12.1.1994 - 11 U 187/93, NZV 1994, 320, 321; LG Fulda, Urt. v. 30.7.1993 - 4 O 179/93, Schaden-Praxis 1994, 139).
  • AG Lahr, 01.07.2004 - 6 C 115/04
    Auch wenn der Unfallgeschädigte ein klasseniedrigeres Fahrzeug anmietet, ändert dies nichts daran, dass sein unfallgeschädigtes Fahrzeug während der Zeit, in der es nicht genutzt werden kann, eine Eigenersparnis bringt, da es keinem Eigenverschleiß unterliegt (OLG Köln, Urteil vom 12.01.1994, Aktenzeichen 11 U 187/93 bei juris, NZV 1994, 320).
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