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   OLG Jena, 13.07.1999 - 8 U 1164/98   

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https://dejure.org/1999,15932
OLG Jena, 13.07.1999 - 8 U 1164/98 (https://dejure.org/1999,15932)
OLG Jena, Entscheidung vom 13.07.1999 - 8 U 1164/98 (https://dejure.org/1999,15932)
OLG Jena, Entscheidung vom 13. Juli 1999 - 8 U 1164/98 (https://dejure.org/1999,15932)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Haftung der Fahrschule für Schäden des Fahrschülers

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 171
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 15.04.1997 - 27 U 247/96

    Überforderung eines Fahrschülers in der ersten praktischen Fahrstunde

    Auszug aus OLG Jena, 13.07.1999 - 8 U 1164/98
    Hinsichtlich der Anforderungen an einen solchen Stufenlehrplan ist auf einen von dem OLG Hamm entschiedenen ähnlich gelagerten Fall (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.04.1997 in VersR 98, 910 f; Revision durch BGH nicht angenommen) zu verweisen.
  • OLG Hamm, 25.01.1984 - 3 U 153/83
    Auszug aus OLG Jena, 13.07.1999 - 8 U 1164/98
    Ein praktischer Fahrunterricht im öffentlichen Verkehrsraum setzt daher voraus, daß der Schüler das Zweiradfahrzeug technisch beherrscht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 25.01.1984 in VersR 85, 598).
  • OLG Schleswig, 11.03.2016 - 17 U 112/14

    Fahrschulvertrag; Motorradunterricht; Dokumentation

    Grundsätzlich muss der Fahrlehrer allerdings, wie vorliegend im Ansatz auch geschehen, zunächst ausführlich das Anfahren und sodann das Fahren mit einer Maschine außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs oder in einem sogenannten "Schonraum" üben, bevor der Fahrschüler in den öffentlichen Straßenverkehr geführt wird (OLG Jena, NZV 2000, 171 f.).

    Die schuldhaften Pflichtverletzungen sind - und dies bereits nach Anscheinsgrundsätzen (vgl. OLG Jena, Urteil vom 13. Juli 1999 - 8 U 1164/98 -, NZV 2000, 171 f. -, bei [...] Rn. 52 f) - ursächlich für den Unfall geworden.

  • KG, 02.10.2003 - 12 U 58/02

    Fahrlehrerhaftung: Sturz eines Motorradschülers

    Einzelheiten ergeben sich aus der Fahrschulausbildungsordnung vom 31.05.1976 (BGBl. I S. 1366, zuletzt geändert durch Verordnung vom 14.02.1996 - BGBl. I S. 216, vgl. OLG Jena, NZV 2000, 171, 172).
  • OLG Celle, 14.12.2000 - 14 U 134/00

    Fahrschule: Anforderungen an die Ausbildungspflicht beim Fahrunterricht für

    Ein praktischer Fahrtunterricht im öffentlichen Verkehrsraum setzt daher voraus, dass der Schüler das Zweiradfahrzeug technisch beherrscht (vgl. zum Vorstehenden insgesamt OLG Hamm VersR 1985, 598; 1998, 910; OLG Jena NZV 2000, 171, 172).
  • OLG München, 09.10.2008 - 23 U 2253/08

    Haftung des Fahrlehrers: Pflicht zur Überprüfung der von einem Fahrschüler

    Dabei setzt ein praktischer Motorradfahrunterricht im öffentlichen Verkehrsraum voraus, dass der Fahrschüler das Krad technisch beherrscht (OLG Jena, Urteil vom 13.07.1999 - 8 U 1164/98, Rn. 41 f.; Hentschel/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 2 StVG Rn. 45 m.w.N.).
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