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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.10.2000 - 2 Ss 33/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7639
OLG Brandenburg, 17.10.2000 - 2 Ss 33/00 (https://dejure.org/2000,7639)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.10.2000 - 2 Ss 33/00 (https://dejure.org/2000,7639)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2000 - 2 Ss 33/00 (https://dejure.org/2000,7639)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrerlaubnisklassen

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1
    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Berechtigung zum Führen eines sog. 25-Km-Autos mit Fahrerlaubnis der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FeV § 25 Abs. 3 ; StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1
    Begriff der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit; Veränderung der Bauart

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 146
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 20.09.1999 - 1St RR 215/99

    Irrtum über Rechtskraft des Fahrverbots

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2000 - 2 Ss 33/00
    Der Senat schließt sich der weithin vertretenen Auffassung an, daß der Irrtum über Tatsachen, aus denen sich das Fehlen einer Fahrerlaubnis ergibt, Tatbestandsirrtum, derjenige beispielsweise über den rechtlichen Geltungsumfang einer Fahrerlaubnis jedoch Verbotsirrtum ist (vgl. BayObLG DAR 1981, 242 bei Rüth; OLG Düsseldorf VerkMitt 1975, 81; BayObLGSt 1999, 136 m. Nachw.;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., StVG § 21 Rdn. 15f).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.1995 - 25 B 1332/95

    Kraftfahrzeuge; Zulassungsfreiheit im öffentlichen Straßenverkehr; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2000 - 2 Ss 33/00
    Es genügt nicht, wenn einzelne technische Vorkehrungen verhindern, dass eine weiterbestehende höhere Fahrleistung lediglich faktisch nicht ausgenutzt werden kann, wobei es nicht darauf ankommt, mit welchem Aufwand solche Einrichtungen eingebaut oder außer Kraft gesetzt werden können (OVG Münster, VRS 90, 237; BayObLG VRS 59, 390 = DAR 1980, 375).
  • OLG Stuttgart, 11.06.1975 - Ss (9) 126/75

    Beschränkung des Fahrverbots; Führen von Taxis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2000 - 2 Ss 33/00
    Der Senat schließt sich der weithin vertretenen Auffassung an, daß der Irrtum über Tatsachen, aus denen sich das Fehlen einer Fahrerlaubnis ergibt, Tatbestandsirrtum, derjenige beispielsweise über den rechtlichen Geltungsumfang einer Fahrerlaubnis jedoch Verbotsirrtum ist (vgl. BayObLG DAR 1981, 242 bei Rüth; OLG Düsseldorf VerkMitt 1975, 81; BayObLGSt 1999, 136 m. Nachw.;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., StVG § 21 Rdn. 15f).
  • BayObLG, 22.08.1980 - RReg. 1 St 91/80
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2000 - 2 Ss 33/00
    Es genügt nicht, wenn einzelne technische Vorkehrungen verhindern, dass eine weiterbestehende höhere Fahrleistung lediglich faktisch nicht ausgenutzt werden kann, wobei es nicht darauf ankommt, mit welchem Aufwand solche Einrichtungen eingebaut oder außer Kraft gesetzt werden können (OVG Münster, VRS 90, 237; BayObLG VRS 59, 390 = DAR 1980, 375).
  • OLG Karlsruhe, 25.11.2002 - 1 Ss 73/02

    Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Überschreiten der bauartmäßig zugelassenen …

    Soweit er glaubte, sein erworbener Führerschein der Klasse 4 berechtige ihn unabhängig von der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit zur Benutzung des Leichtkraftrades, befand er sich nämlich in einem Irrtum über den rechtlichen Geltungsumfang seiner Fahrerlaubnis, welcher als Verbotsirrtum nach § 17 StGB zu behandeln ist (vgl. Brandenburgisches OLG VRS 101, 299 ff.; NZV 2002, 146 ff.; vgl. auch BayObLG NStZ-RR 2000, 122 f.).
  • OLG Hamm, 22.06.2005 - 20 U 104/05

    Unfallversicherung: Kein Versicherungsschutz nach vorsätzlich begangener Straftat

    Ob der Kläger wusste, dass er mit diesem Führerschein diesen Roller nicht fahren durfte, ist, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, allein eine Frage nach dem Vorliegen eines Verbotsirrtums gemäß § 17 StGB, (vgl. etwa auch Brandenburgisches OLG, VRS 101, 293 m.w.N.).
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