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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.06.2002 - 14 U 147/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11106
OLG Hamburg, 21.06.2002 - 14 U 147/01 (https://dejure.org/2002,11106)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.06.2002 - 14 U 147/01 (https://dejure.org/2002,11106)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Juni 2002 - 14 U 147/01 (https://dejure.org/2002,11106)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 276 249
    Haftungsumfang bei Kfz-Unfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verdienstausfalls auf Grund eines Verkehrsunfalls; Anforderung an einen hinreichenden Nachweis der Unfallursächlichkeit der gesundheitlichen Schädigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 503
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2002 - 14 U 147/01
    Auch wenn im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 286 ZPO eine absolute Gewissheit nicht erforderlich ist und für den Nachweis der Ursächlichkeit eingetretener Gesundheitsbeeinträchtigung bereits ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen, genügt (BGHZ 53, 245, 256), steht mit der zur Überzeugungsbildung des Senats erforderlichen Sicherheit steht nicht fest, dass die Klägerin bei dem streitgegenständlichen Unfall verletzt worden ist.
  • OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines verkehrsunfallbedingten …

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2002 - 14 U 147/01
    Bei Werten unter 11 km/h ist für den Regelfall von einer Verletzungsmöglichkeit nicht auszugehen (KG, VersR 1997, 1416 ; OLG Hamm, VersR 1999, 990 ; Senat, ZfS 1998, 63).
  • OLG Düsseldorf, 18.08.1997 - 4 W 36/97

    Fragliches Bezugsrecht des Begünstigten an einer abgeschlossenen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2002 - 14 U 147/01
    Bei Werten unter 11 km/h ist für den Regelfall von einer Verletzungsmöglichkeit nicht auszugehen (KG, VersR 1997, 1416 ; OLG Hamm, VersR 1999, 990 ; Senat, ZfS 1998, 63).
  • KG, 03.07.1997 - 22 U 4816/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2002 - 14 U 147/01
    Bei Werten unter 11 km/h ist für den Regelfall von einer Verletzungsmöglichkeit nicht auszugehen (KG, VersR 1997, 1416 ; OLG Hamm, VersR 1999, 990 ; Senat, ZfS 1998, 63).
  • LG Landau/Pfalz, 23.05.2003 - 1 S 24/03

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an den Nachweis einer …

    Allein der Umstand, dass sich ein Verkehrsunfall mit einer geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung ("Harmlosigkeitsgrenze") ereignet hat, schließt die tatrichterliche Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO von seiner Ursächlichkeit für eine HWS-Verletzung nicht aus (Anschluss BGH, 28. Januar 2003, VI ZR 139/02, NJW 2003, 1116; entgegen OLG Hamburg, 21. Juni 2002, 14 U 147/01, NZV 2002, 503).

    Wie der Bundesgerichtshof - wie zuvor bereits die erkennende Kammer in ihrer vom Amtsgericht zutreffend zitierten Grundsatzentscheidung vom 25. September 2001 (Az.: 1 S 90/91 = NZV 2002, 121; vgl. auch Urteil vom 12. April 2002, Az: 1 S 224/01) - zwischenzeitlich entschieden hat, schließt allein der Umstand, dass sich ein Unfall mit einer geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung ("Harmlosigkeitsgrenze") ereignet hat, entgegen einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreiteten Auffassung (vgl. zuletzt Hanseatisches OLG Hamburg, NZV 2002, 503; OLGR Hamburg 2003, 6; OLG Hamm, SP 2002, 383; OLG München, RuS 2002, 370; OLG Nürnberg, VRS 103, 346; vgl. aber auch OLG Celle, OLGR 2002, 81) die tatrichterliche Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO von seiner Ursächlichkeit für eine HWS-Verletzung nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2003 - VI ZR 139/02 = NJW 2003, 1116).

  • LG Landau/Pfalz, 23.05.2003 - 1 S 24/02

    Zum Nachweis einer HWS - Verletzung nach einem angeblich leichten Verkehrsunfall.

    Wie der Bundesgerichtshof - wie zuvor bereits die erkennende Kammer in ihrer vom Amtsgericht zutreffend zitierten Grundsatzentscheidung vom 25. September 2001 (Az.: 1 S 90/91 = NZV 2002, 121; vgl. auch Urteil vom 12. April 2002, Az: 1 S 224/01) - zwischenzeitlich entschieden hat, schließt allein der Umstand, dass sich ein Unfall mit einer geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung ("Harmlosigkeitsgrenze") ereignet hat, entgegen einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreiteten Auffassung (vgl. zuletzt Hanseatisches OLG Hamburg, NZV 2002, 503; OLGR Hamburg 2003, 6; OLG Hamm, SP 2002, 383; OLG München, RuS 2002, 370; OLG Nürnberg, VRS 103, 346; vgl. aber auch OLG Celle, OLGR 2002, 81) die tatrichterliche Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO von seiner Ursächlichkeit für eine HWS-Verletzung nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2003 - VI ZR 139/02 = NJW 2003, 1116).
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