Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- rabüro.de
Zur Haftung des Busfahrers bei Schädigung eines Fahrgastes durch nachdrängende Fahrgäste
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Busfahrers und des Verkehrsunternehmens bei Schädigung eines Fahrgastes beim Einsteigen durch nachdrängende Fahrgäste
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Drängeln beim Einstieg
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Beim Einsteigen zu Fall gekommen - wer haftet?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatzanspruch wegen eines Sturzes beim Besteigen eines Busses besteht nicht bei hinter einem gravierenden Mitverschulden des Geschädigten zurücktretender Haftung aus Betriebsgefahr; Haftung des Busfahrers und des Verkehrsunternehmens bei Schädigung eines ...
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 28.10.2008 - 6 O 44/08
- OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08
Papierfundstellen
- NZV 2011, 141
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (36)
- BGH, 01.12.1992 - VI ZR 27/92
Sorgfaltspflichten eines Busfahrers beim Anfahren
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08
Dessen ungeachtet dürfen nach zutreffender ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung die Anforderungen an das Betriebspersonal von modernen öffentlichen Massenverkehrsmitteln keinesfalls überspannt werden (vgl. BGH VersR 1972, 152; NJW 1993, 654; NJW 1999, 10; Filthaut NZV 2000, 14).Rn. 49 bb) Stellte sich die Sachlage für den Beklagten Ziff. 2 beim Herannahen an die Bushaltestelle demnach lediglich so dar, dass dort zwar viele, aber unstreitig keine hilfsbedürftigen (vgl. dazu BGH VersR 1993, 240/241; NJW 1999 573; Filthaut NV 2000, 13 ff.) und - jedenfalls aus seiner Sicht - auch keine gefährlichen, namentlich etwa infolge Alkoholkonsums völlig enthemmt-aggressive Personen warteten, so ist sein Verhalten dort von Rechts wegen nicht zu beanstanden, begründete insbesondere keine deliktsrechtliche eigene Verantwortlichkeit gegenüber der Klägerin.
Rn. 93 "In aller Regel … in einem modernen Großraumwagen der Fahrgast sich selbst überlassen [ist]; er kann nicht damit rechnen, daß der Wagenführer, …, sich um ihn kümmert." (so für Straßenbahnen BGH VersR 1972, 152 sowie explizit auf Linienbusse erstreckend BGH NJW 1993, 654; NJW 1999 573).
- OLG Karlsruhe, 29.06.2005 - 1 U 247/04
Kein "Betrieb" eines auf einem Privatparkplatz abgestellten Kfz; keine Haftung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08
Welches Verhalten aber im Konkreten verlangt werden kann, bestimmt sich nach dem Maß von Umsicht und Sorgfalt, das nach dem Urteil besonnener und gewissenhafter Angehöriger des in Betracht kommenden Verkehrskreises zu fordern ist (vgl. BGH NJW 1972, 151; Senat, Urt. v. 29.06.2005 - 1 U 247/04, NJW 2005, 2318 - juris 17).Welches Verhalten dabei in concreto verlangt werden kann, bestimmt sich nach dem Maß von Umsicht und Sorgfalt, das nach dem Urteil besonnener und gewissenhafter Angehöriger des in Betracht kommenden Verkehrskreises zu fordern ist (vgl. BGH NJW 1972, 151; Senat NJW 2005, 2318).
Im Übrigen genügt es jedoch, wenn sich eine von dem Fahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug mitgeprägt worden ist (vgl. BGHZ 105, 65/66; 107, 359/366; 115, 84/86; VersR 2005, 566; NJW-RR 2008, 764; Senat, NJW 2005, 2318; Heß/Burmann, NJW 2009, 899 m.w.N.).
- BGH, 24.11.1998 - VI ZR 217/97
Verkehrssicherungspflicht des Fahrpersonals eines Straßenbahnzuges
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08
Rn. 49 bb) Stellte sich die Sachlage für den Beklagten Ziff. 2 beim Herannahen an die Bushaltestelle demnach lediglich so dar, dass dort zwar viele, aber unstreitig keine hilfsbedürftigen (vgl. dazu BGH VersR 1993, 240/241; NJW 1999 573; Filthaut NV 2000, 13 ff.) und - jedenfalls aus seiner Sicht - auch keine gefährlichen, namentlich etwa infolge Alkoholkonsums völlig enthemmt-aggressive Personen warteten, so ist sein Verhalten dort von Rechts wegen nicht zu beanstanden, begründete insbesondere keine deliktsrechtliche eigene Verantwortlichkeit gegenüber der Klägerin.Rn. 93 "In aller Regel … in einem modernen Großraumwagen der Fahrgast sich selbst überlassen [ist]; er kann nicht damit rechnen, daß der Wagenführer, …, sich um ihn kümmert." (so für Straßenbahnen BGH VersR 1972, 152 sowie explizit auf Linienbusse erstreckend BGH NJW 1993, 654; NJW 1999 573).
- BGH, 16.11.1971 - VI ZR 69/70
Sorgfaltspflicht - Führer - Straßenbahn - Fahrgast - AutomatischeTür
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08
Dessen ungeachtet dürfen nach zutreffender ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung die Anforderungen an das Betriebspersonal von modernen öffentlichen Massenverkehrsmitteln keinesfalls überspannt werden (vgl. BGH VersR 1972, 152; NJW 1993, 654; NJW 1999, 10; Filthaut NZV 2000, 14).Rn. 93 "In aller Regel … in einem modernen Großraumwagen der Fahrgast sich selbst überlassen [ist]; er kann nicht damit rechnen, daß der Wagenführer, …, sich um ihn kümmert." (so für Straßenbahnen BGH VersR 1972, 152 sowie explizit auf Linienbusse erstreckend BGH NJW 1993, 654; NJW 1999 573).
- BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96
Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08
Ein Mit-"Verschulden" in diesem Sinne setzt dabei nicht - wie sonst - eine vorwerfbare, rechtswidrige Verletzung einer gegenüber einem anderen oder der Allgemeinheit bestehenden Rechtspflicht voraus, sondern meint vielmehr (nur) den vorwerfbaren Verstoß gegen Gebote des eigenen Interesses, die Verletzung einer gegenüber sich selbst bestehenden Obliegenheit, ein "Verschulden gegen sich selbst" (vgl. BGHZ 3, 46; NJW 1997, 2234;… Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 254, Rn. 1). - BGH, 02.07.1991 - VI ZR 6/91
Haftung für Panikreaktionen von Tieren
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08
Im Übrigen genügt es jedoch, wenn sich eine von dem Fahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug mitgeprägt worden ist (vgl. BGHZ 105, 65/66; 107, 359/366; 115, 84/86; VersR 2005, 566; NJW-RR 2008, 764; Senat, NJW 2005, 2318; Heß/Burmann, NJW 2009, 899 m.w.N.). - BGH, 18.01.2005 - VI ZR 115/04
Begriff des unabwendbaren Ereignisses
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08
Im Übrigen genügt es jedoch, wenn sich eine von dem Fahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug mitgeprägt worden ist (vgl. BGHZ 105, 65/66; 107, 359/366; 115, 84/86; VersR 2005, 566; NJW-RR 2008, 764; Senat, NJW 2005, 2318; Heß/Burmann, NJW 2009, 899 m.w.N.). - BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69
Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre, …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08
Den Geschädigten trifft danach ein Mitverschulden bei der Entstehung des Schadens im Sinne von § 254 Abs. 1 BGB schon dann, wenn er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die jedem ordentlichen und verständigen Menschen obliegt, um sich vor Schaden zu bewahren (vgl. BGH NJW 1972, 36; 2001, 149). - BGH, 27.11.2007 - VI ZR 210/06
Haftung des Halters eines Kfz für Schäden durch vorsätzliches Inbrandsetzen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08
Im Übrigen genügt es jedoch, wenn sich eine von dem Fahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug mitgeprägt worden ist (vgl. BGHZ 105, 65/66; 107, 359/366; 115, 84/86; VersR 2005, 566; NJW-RR 2008, 764; Senat, NJW 2005, 2318; Heß/Burmann, NJW 2009, 899 m.w.N.). - BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87
Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08
Denn der Betrieb des Busses war hier nicht etwa - wie die Beklagten meinen - für das Verhalten des oder der nachdrängenden Dritten nach dem Schutzzweck des § 7 StVG völlig unerheblich bzw. bedeutungslos oder lediglich äußerer Anlass (vgl. zu diesem Maßstab BGHZ 58, 162; VersR 1988, 641; NZV 1997, 117; 2004, 243). - BGH, 06.06.1989 - VI ZR 241/88
Schlaganfall nach Verkehrsunfall - § 823 Abs. 1 BGB, Adäquanz, …
- BGH, 16.02.1972 - VI ZR 128/70
Ersatzfähigkeit von Schäden durch Umfahren der Unfallstelle
- BGH, 05.07.1988 - VI ZR 346/87
Haftung des Halters eines Streufahrzeugs
- BGH, 10.12.1996 - VI ZR 14/96
Zurechnungszusammenhang zwischen der Beschädigung eines Fahrzeugs und dem …
- BGH, 14.03.2006 - X ZR 46/04
Berücksichtigung des Schutzzwecks der Norm im Rahmen des Mitverschuldens
- BGH, 10.05.2007 - III ZR 115/06
Voraussetzungen vollständiger Überbürdung des Schadens auf den Geschädigten …
- BGH, 17.10.2000 - VI ZR 313/99
Mitverschulden eines bei einem Auffahrunfall verletzten Pannenhelfers
- BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 144/73
Aufklärungspflicht beim Vertrieb kosmetischer Präparate
- BGH, 21.02.1995 - VI ZR 19/94
Annahme eines Haftungsausschlusses bei Verletzung beim Spiel von Jugendlichen
- BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82
Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein) …
- BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50
verbrannter Hausrat - §§ 254, 278 BGB, bestehendes Vertragsverhältnis
- BGH, 16.06.1988 - IX ZR 69/87
Haftungsausfüllende Kausalität der Amtspflichtverletzung eines Notars
- OLG Karlsruhe, 20.12.1995 - 10 U 123/95
Haftungsverteilung bei Datenverlust infolge Software-Neuinstallation
- BGH, 22.09.1981 - VI ZR 144/79
Verletzungen auf Grund eines Schäferhundbisses; Schadensersatz und Schmerzensgeld …
- OLG Düsseldorf, 11.01.1995 - 15 U 83/93
Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrades mit einem auf die Landstraße …
- BGH, 11.12.1950 - III ZR 154/50
Betriebsgefahr und höhere Gewalt
- OLG Hamm, 17.06.1996 - 13 U 30/96
- RG, 22.10.1908 - VI 108/08
Haftpflichtgesetz; Eisenbahnbeförderungsvertrag
- OLG Karlsruhe, 15.08.1997 - 10 U 89/97
- RG, 07.07.1942 - VI 136/41
1. Sind §§ 18 und 46 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung Schutzgesetze im …
- OLG Frankfurt, 12.07.1972 - 13 U 241/71
- RG, 30.10.1929 - VI 318/29
1. Liegt ein Unfall beim Betrieb der Eisenbahn vor, wenn ein Fahrgast auf dem …
- BGH, 11.04.2000 - X ZR 19/98
Haftung des Unternehmers für unrichtige Erklärung hinsichtlich Reparaturfähigkeit …
- BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52
Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO, …
- BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96
Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls
- OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 12 U 218/08
Anspruch aus Teilkasko-Versicherung nach Kfz-Diebstahl: Beweispflicht für …
- OLG Naumburg, 30.05.2013 - 1 U 129/12
Haftung bei Sturz eines Fahrgastes beim Einsteigen in einen Reisebus
Zur Beförderung und damit zum Betrieb des Reisebusses gehören auch das Ein- und Aussteigen (OLG Karlsruhe NZV 2011, 141, 145 m.w.N.).Deshalb haftet der Fahrgast, der beim Einsteigen in einen Bus stürzt, allein (OLG Karlsruhe NZV 2011, 141, 145 f.; OLG Frankfurt NZV 2013, 77 f.; Filthaut NZV 2013, 68, 71 m.w.N.).
- AG Ludwigshafen, 13.09.2017 - 2h C 42/17
Beschädigung eines Kraftfahrzeugs: Haftungsverteilung bei Beschädigung eines zur …
Auch sonst ist die Zurechnung zur Betriebsgefahr regelmäßig nicht unterbrochen, wenn der Schaden erst durch ein gefahrträchtiges oder aber rechtswidriges und sogar vorsätzliches Verhalten des Geschädigten selbst oder Dritter eingetreten ist (vgl. BGHZ 58, 162: Schäden durch nachfolgende Kraftfahrer, die zur Umgehung der Unfallstelle über den Radweg und Fußweg fahren; BGH NJW 2013, 1679: Sturz eines Unfallbeteiligten bei eisglatter Fahrbahn nach Verlassen des Fahrzeugs; OLG Celle MDR 2005, 1345: Sturz auf Straße aufgrund von Enge und Gedränge an Haltestellen als typisches Betriebsrisiko des Busverkehrs, ebs. OLG Karlsruhe NZV 2011, 141); die vorsätzliche Benutzung des Kraftfahrzeugs durch den Fahrer zur Begehung einer Straftat schließt die Haftung des Halters ebenfalls nicht notwendig aus (BGHZ 37, 311: Vorsätzliche Tötung eines Menschen durch den Betrieb des Kraftfahrzeugs). - LG München I, 27.08.2020 - 31 O 1712/20
Ganz überwiegendes Eigenverschulden des Fahrgasts bei einem Unfall im …
Allerdings würde ein Gedränge eine noch höhere Aufmerksamkeit erfordern bzw. man hätte dann möglicherweise dem ausweichen und den anderen Personen den Vortritt lassen müssen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.05.2009 - 1 U 261/08). - LG Magdeburg, 20.09.2012 - 10 O 1273/11
Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche wegen erlittener Verletzungen beim …
Der Ein- und Aussteigevorgang gehört in diesem Sinne grundsätzlich schon zum Betrieb eines Kraftfahrzeuges (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.05.2009, 1 U 261/08, Rz. 86, zitiert nach Juris, mit weiteren Zitaten aus der Rechtsprechung).
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