Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch wegen eines Sturzes beim Besteigen eines Busses besteht nicht bei hinter einem gravierenden Mitverschulden des Geschädigten zurücktretender Haftung aus Betriebsgefahr; Haftung des Busfahrers und des Verkehrsunternehmens bei Schädigung eines ...
- rabüro.de
Zur Haftung des Busfahrers bei Schädigung eines Fahrgastes durch nachdrängende Fahrgäste
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Busfahrers und des Verkehrsunternehmens bei Schädigung eines Fahrgastes beim Einsteigen durch nachdrängende Fahrgäste
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Drängeln beim Einstieg
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Beim Einsteigen zu Fall gekommen - wer haftet?
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 28.10.2008 - 6 O 44/08
- OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08
Papierfundstellen
- NZV 2011, 141
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (36)
- OLG Karlsruhe, 29.06.2005 - 1 U 247/04
Kein "Betrieb" eines auf einem Privatparkplatz abgestellten Kfz; keine Haftung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08
Welches Verhalten aber im Konkreten verlangt werden kann, bestimmt sich nach dem Maß von Umsicht und Sorgfalt, das nach dem Urteil besonnener und gewissenhafter Angehöriger des in Betracht kommenden Verkehrskreises zu fordern ist (vgl. BGH NJW 1972, 151; Senat, Urt. v. 29.06.2005 - 1 U 247/04, NJW 2005, 2318 - juris 17).Welches Verhalten dabei in concreto verlangt werden kann, bestimmt sich nach dem Maß von Umsicht und Sorgfalt, das nach dem Urteil besonnener und gewissenhafter Angehöriger des in Betracht kommenden Verkehrskreises zu fordern ist (vgl. BGH NJW 1972, 151; Senat NJW 2005, 2318).
Im Übrigen genügt es jedoch, wenn sich eine von dem Fahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug mitgeprägt worden ist (vgl. BGHZ 105, 65/66; 107, 359/366; 115, 84/86; VersR 2005, 566; NJW-RR 2008, 764; Senat, NJW 2005, 2318; Heß/Burmann, NJW 2009, 899 m.w.N.).
- BGH, 01.12.1992 - VI ZR 27/92
Sorgfaltspflichten eines Busfahrers beim Anfahren
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08
Dessen ungeachtet dürfen nach zutreffender ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung die Anforderungen an das Betriebspersonal von modernen öffentlichen Massenverkehrsmitteln keinesfalls überspannt werden (vgl. BGH VersR 1972, 152; NJW 1993, 654; NJW 1999, 10; Filthaut NZV 2000, 14).bb) Stellte sich die Sachlage für den Beklagten Ziff. 2 beim Herannahen an die Bushaltestelle demnach lediglich so dar, dass dort zwar viele, aber unstreitig keine hilfsbedürftigen (vgl. dazu BGH VersR 1993, 240/241; NJW 1999 573; Filthaut NV 2000, 13 ff.) und - jedenfalls aus seiner Sicht - auch keine gefährlichen, namentlich etwa infolge Alkoholkonsums völlig enthemmt-aggressive Personen warteten, so ist sein Verhalten dort von Rechts wegen nicht zu beanstanden, begründete insbesondere keine deliktsrechtliche eigene Verantwortlichkeit gegenüber der Klägerin.
(so für Straßenbahnen BGH VersR 1972, 152 sowie explizit auf Linienbusse erstreckend BGH NJW 1993, 654; NJW 1999 573).
- BGH, 16.11.1971 - VI ZR 69/70
Sorgfaltspflicht - Führer - Straßenbahn - Fahrgast - AutomatischeTür
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08
Dessen ungeachtet dürfen nach zutreffender ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung die Anforderungen an das Betriebspersonal von modernen öffentlichen Massenverkehrsmitteln keinesfalls überspannt werden (vgl. BGH VersR 1972, 152; NJW 1993, 654; NJW 1999, 10; Filthaut NZV 2000, 14).(so für Straßenbahnen BGH VersR 1972, 152 sowie explizit auf Linienbusse erstreckend BGH NJW 1993, 654; NJW 1999 573).
- BGH, 24.11.1998 - VI ZR 217/97
Verkehrssicherungspflicht des Fahrpersonals eines Straßenbahnzuges
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08
bb) Stellte sich die Sachlage für den Beklagten Ziff. 2 beim Herannahen an die Bushaltestelle demnach lediglich so dar, dass dort zwar viele, aber unstreitig keine hilfsbedürftigen (vgl. dazu BGH VersR 1993, 240/241; NJW 1999 573; Filthaut NV 2000, 13 ff.) und - jedenfalls aus seiner Sicht - auch keine gefährlichen, namentlich etwa infolge Alkoholkonsums völlig enthemmt-aggressive Personen warteten, so ist sein Verhalten dort von Rechts wegen nicht zu beanstanden, begründete insbesondere keine deliktsrechtliche eigene Verantwortlichkeit gegenüber der Klägerin.(so für Straßenbahnen BGH VersR 1972, 152 sowie explizit auf Linienbusse erstreckend BGH NJW 1993, 654; NJW 1999 573).
- BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 144/73
Aufklärungspflicht beim Vertrieb kosmetischer Präparate
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08
Dies gilt unabhängig davon, dass für das Gericht nicht ersichtlich ist, wie alleine durch die Anwesenheit eines Busbegleiters oder einer einzelnen Hilfsperson an der Bushaltestelle hier der Sturz der Klägerin - wie erforderlich - mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte wirksam verhindert werden können; eine bloß vage Chance auf Verhinderung verpflichtete die Beklagte Ziff. 1 zu solchen Maßnahmen jedenfalls nicht (vgl. Filthaut, NZV 2000, 16 i.V.m. BGHZ 64, 46/51 f.; NJW 1984, 432; NJW-RR 88, 1367; OLG Düsseldorf VersR 96, 1386). - BGH, 18.01.2005 - VI ZR 115/04
Begriff des unabwendbaren Ereignisses
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08
Im Übrigen genügt es jedoch, wenn sich eine von dem Fahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug mitgeprägt worden ist (vgl. BGHZ 105, 65/66; 107, 359/366; 115, 84/86; VersR 2005, 566; NJW-RR 2008, 764; Senat, NJW 2005, 2318; Heß/Burmann, NJW 2009, 899 m.w.N.). - BGH, 02.07.1991 - VI ZR 6/91
Haftung für Panikreaktionen von Tieren
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08
Im Übrigen genügt es jedoch, wenn sich eine von dem Fahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug mitgeprägt worden ist (vgl. BGHZ 105, 65/66; 107, 359/366; 115, 84/86; VersR 2005, 566; NJW-RR 2008, 764; Senat, NJW 2005, 2318; Heß/Burmann, NJW 2009, 899 m.w.N.). - BGH, 14.03.2006 - X ZR 46/04
Berücksichtigung des Schutzzwecks der Norm im Rahmen des Mitverschuldens
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08
Voraussetzung ist indessen grundsätzlich die Vorhersehbarkeit (vgl. BGH NJW-RR 06, 965) und Vermeidbarkeit der Schädigung (…vgl. Heinrichs, a.a.O., Rn. 9). - BGH, 11.12.1950 - III ZR 154/50
Betriebsgefahr und höhere Gewalt
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08
Der Ein- und Aussteigevorgang - wie hier - gehört in diesem Sinne grundsätzlich schon bzw. noch zum "Betrieb" eines öffentlichen Verkehrsmittels (vgl. RGZ 69, 357; 126, 137; BGHZ 1, 17, 21; zu § 1 HaftPflG); und zwar speziell auch in der Form der "Beförderung" im Sinne von §§ 8 f. StVG (vgl. BGH VersR 1969, 518; OLG Frankfurt/M. VersR 1975, 381; OLG Celle NJW 1999, 332;… OLG Karlsruhe, 10. Zivilsenat, Urt. v. 15.08.1997, NZV 1999, 127;… König a.a.O., § 8, Rn. 8 m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 20.12.1995 - 10 U 123/95
Haftungsverteilung bei Datenverlust infolge Software-Neuinstallation
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08
Bei der sonach tatrichterlich zu treffenden Abwägung der jeweiligen Verursachungsbeiträge kommt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ausnahmsweise, so beispielsweise in Fällen des Sich-Begebens in eine Situation der Eigengefährdung, auch eine vollständige Haftungsfreistellung des Schädigers in Betracht (vgl. BGH VersR 1995, 583/584; NJW 2007, 3211; OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 554; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 380, 381 sowie OLG München, Urt. v. 02.08.2007 - 8 U 1656/07; Palandt/Heinrichs, BGB, § 254, Rn . - OLG Hamm, 17.06.1996 - 13 U 30/96
- BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50
verbrannter Hausrat - §§ 254, 278 BGB, bestehendes Vertragsverhältnis
- BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96
Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs
- BGH, 05.07.1988 - VI ZR 346/87
Haftung des Halters eines Streufahrzeugs
- BGH, 27.11.2007 - VI ZR 210/06
Haftung des Halters eines Kfz für Schäden durch vorsätzliches Inbrandsetzen …
- BGH, 10.05.2007 - III ZR 115/06
Voraussetzungen vollständiger Überbürdung des Schadens auf den Geschädigten …
- RG, 22.10.1908 - VI 108/08
Haftpflichtgesetz; Eisenbahnbeförderungsvertrag
- BGH, 16.02.1972 - VI ZR 128/70
Ersatzfähigkeit von Schäden durch Umfahren der Unfallstelle
- BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69
Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre, …
- BGH, 22.09.1981 - VI ZR 144/79
Verletzungen auf Grund eines Schäferhundbisses; Schadensersatz und Schmerzensgeld …
- BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82
Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein) …
- BGH, 06.06.1989 - VI ZR 241/88
Schlaganfall nach Verkehrsunfall - § 823 Abs. 1 BGB, Adäquanz, …
- BGH, 16.06.1988 - IX ZR 69/87
Haftungsausfüllende Kausalität der Amtspflichtverletzung eines Notars
- BGH, 17.10.2000 - VI ZR 313/99
Mitverschulden eines bei einem Auffahrunfall verletzten Pannenhelfers
- BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87
Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW
- OLG Düsseldorf, 11.01.1995 - 15 U 83/93
Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrades mit einem auf die Landstraße …
- BGH, 21.02.1995 - VI ZR 19/94
Annahme eines Haftungsausschlusses bei Verletzung beim Spiel von Jugendlichen
- OLG Frankfurt, 12.07.1972 - 13 U 241/71
- OLG Karlsruhe, 15.08.1997 - 10 U 89/97
- BGH, 10.12.1996 - VI ZR 14/96
Zurechnungszusammenhang zwischen der Beschädigung eines Fahrzeugs und dem …
- RG, 07.07.1942 - VI 136/41
1. Sind §§ 18 und 46 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung Schutzgesetze im …
- RG, 30.10.1929 - VI 318/29
1. Liegt ein Unfall beim Betrieb der Eisenbahn vor, wenn ein Fahrgast auf dem …
- OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 12 U 218/08
Anspruch aus Teilkasko-Versicherung nach Kfz-Diebstahl: Beweispflicht für …
- BGH, 11.04.2000 - X ZR 19/98
Haftung des Unternehmers für unrichtige Erklärung hinsichtlich Reparaturfähigkeit …
- BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52
Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO, …
- BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96
Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls
- OLG Naumburg, 30.05.2013 - 1 U 129/12
Haftung bei Sturz eines Fahrgastes beim Einsteigen in einen Reisebus
Zur Beförderung und damit zum Betrieb des Reisebusses gehören auch das Ein- und Aussteigen (OLG Karlsruhe NZV 2011, 141, 145 m.w.N.).Deshalb haftet der Fahrgast, der beim Einsteigen in einen Bus stürzt, allein (OLG Karlsruhe NZV 2011, 141, 145 f.; OLG Frankfurt NZV 2013, 77 f.; Filthaut NZV 2013, 68, 71 m.w.N.).
- AG Ludwigshafen, 13.09.2017 - 2h C 42/17
Beschädigung eines Kraftfahrzeugs: Haftungsverteilung bei Beschädigung eines zur …
OLG Karlsruhe NZV 2011, 141); die vorsätzliche Benutzung des Kraftfahrzeugs durch den Fahrer zur Begehung einer Straftat schließt die Haftung des Halters ebenfalls nicht notwendig aus (BGHZ 37, 311: Vorsätzliche Tötung eines Menschen durch den Betrieb des Kraftfahrzeugs). - LG München I, 27.08.2020 - 31 O 1712/20
Ganz überwiegendes Eigenverschulden des Fahrgasts bei einem Unfall im …
Allerdings würde ein Gedränge eine noch höhere Aufmerksamkeit erfordern bzw. man hätte dann möglicherweise dem ausweichen und den anderen Personen den Vortritt lassen müssen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.05.2009 - 1 U 261/08). - LG Magdeburg, 20.09.2012 - 10 O 1273/11
Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche wegen erlittener Verletzungen beim …
Der Ein- und Aussteigevorgang gehört in diesem Sinne grundsätzlich schon zum Betrieb eines Kraftfahrzeuges (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.05.2009, 1 U 261/08, Rz. 86, zitiert nach Juris, mit weiteren Zitaten aus der Rechtsprechung).