Rechtsprechung
| KG, 26.07.2010 - 3 Ws (B) 306/10, 2 Ss 118/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 2011, 314
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Dresden, 11.02.2015 - 25 Ss 39/15
Verkehrszeichen nicht gesehen, durch überholtes Fahrzeug verdeckt - nicht …
Es muss hinzukommen, dass sie in einer grundsätzlichen Frage getroffen ist, dass sie schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsanwendung auslösen würde oder dass ohne die höchstrichterliche Entscheidung mit weiteren Fehlentscheidungen in gleichgelagerten Fällen gerechnet werden kann (vgl. KG NZV 2011, 314); dabei ist die Frage der Wiederholungsgefahr der entscheidende Gesichtspunkt (…Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 80 Rn 5). - BayObLG, 25.04.2022 - 201 AR 44/21
Fortwirkung antragsgemäßer Entbindung nach § 73 Abs. 2 OWiG bei bloßer …
Weshalb im Falle einer Terminsverlegung auch bei Annahme einer Fortwirkung der Entbindungsentscheidung eine umfassende Belehrung des Betroffenen, die auf sämtliche der in Abs. 3 genannten Vorschriften zu erstrecken ist (…Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 3. Aufl. § 74 Rn. 22), keinen Sinn machen soll, begründet das KG nicht näher und erschließt sich dem Senat auch sonst nicht, zumal nach ganz überwiegender obergerichtlicher Rechtsprechung auch die Ladung zum Fortsetzungstermin die Belehrung nach § 74 Abs. 3 OWiG enthalten muss, um dem Betroffenen unmissverständlich aufzuzeigen, welche Konsequenzen sich bei einem Nichterscheinen für ihn ergeben können (vgl. nur OLG Koblenz VRS 53, 205; OLG Köln NStZ 1991, 92; OLG Düsseldorf VRS 83, 202; KG NZV 2011, 314; KG, Beschluss vom 06.07.1998 - 2 Ss 172/98 bei juris; a.A. allerdings BayObLG NStZ 1999, 140).
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