Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 09.05.2006 - Not 1/05 |
Verfahrensgang
- OLG Brandenburg, 09.05.2006 - Not 1/05
- BGH, 20.11.2006 - NotZ 23/06
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 02.03.2009 - Not W 2/08
Bestellung zum Notar: Auswahlentscheidung zwischen einem amtierenden Notar und …
Andererseits handelt es sich um die einzige Notarstelle im Bezirk des Amtsgerichts G…, so dass eine Einziehung dieser Stelle schon aus strukturellen Gründen (§ 10a Abs. 1 Satz 1 BNotO) nicht in Betracht kommt, wie der Senat dies bereits in seinem Beschluss vom 9. Mai 2006 - Not 1/05 - dargelegt hat (Umdruck, Seite 12) und hierin vom Bundesgerichtshof mit (die hiergegen eingelegte Beschwerde des Antragstellers zurückweisender) Entscheidung vom 20. November 2006 - NotZ 23/06 - (…juris, Rdz. 11 ff.) bestätigt worden ist.
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 25.04.2005 - Not 1/05 |
Verfahrensgang
- OLG Celle, 25.04.2005 - Not 1/05
- BGH, 28.11.2005 - NotSt (B) 3/05
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 10.01.2006 - Not 1/05 |
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 10.01.2006 - Not 1/05
- BGH, 24.07.2006 - NotZ 1/06
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 16.01.2006 - Not 1/05, Not. 1/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kriterien für die Auswahl von Bewerbern um Notarstellen in Württemberg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 16.01.2006 - Not 1/05, Not. 1/05
- BGH, 24.07.2006 - NotZ 2/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02
Anwendung der sog. Landeskinderklausel bei der Besetzung von Notarstellen
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.01.2006 - Not 1/05
Der BGH hat in Anlehnung an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.4.2005 ( 1 BvR 2231/02 u.a.) - ergangen zur Regelung des § 7 BNotO -im wesentlichen ausgeführt, die Bestimmung des § 114 Abs. 3 Satz 3 BNotO , nach welcher der Antragsgegner davon absehen kann, Bewerber mit Befähigung zum Richteramt zu württembergischen Nur-Notaren zu bestellen, sei nicht schematisch anzuwenden, vielmehr sei im Einzelfall dem Grundrecht landesfremder Bewerber aus Art. 12 Abs. 1 GG Rechnung zu tragen.Der BGH hat mit Beschluss vom 1.8.2005 für die streitgegenständliche Auswahlentscheidung nähere Ausführungen gemacht, die sich an Vorgaben des BVerfG orientieren, die sich auf die vergleichbare Problematik des Regelvorrangs landeseigener Notarassessoren gem. § 7 Abs. 1 BNotO beziehen (BVerfG, Beschluss vom 28.4.2005 - 1 BvR 2231/02 - DNotZ 2005, 473 ).
- BGH, 12.07.2004 - NotZ 4/04
Umfang des Organisationsermessens der Landesjustizverwaltung bei Besetzung einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.01.2006 - Not 1/05
Die für diese vorliegenden Erkenntnisquellen sind vielmehr uneingeschränkt zu nutzen (vgl. dazu BGH DNotZ 2005, 149). - BGH, 14.03.2005 - NotZ 27/04
Reihenfolge von Bewerbern um eine Notarstelle
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.01.2006 - Not 1/05
Die gerichtliche Überprüfung beschränkt sich deshalb darauf, ob der Antragsgegner von einem richtigen Verständnis der gesetzlichen Auswahlmaßstäbe ausgegangen ist und ob allgemein gültige Wertmaßstäbe beachtet wurden, ob sachwidrige Erwägungen eingeflossen sind und der zu beurteilende Sachverhalt vollständig und erfahrungsfehlerfrei festgestellt wurde (BGH, Beschluss vom 14.5.2005 - NotZ 27/04).
- BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 416/61
Bundesnotarordnung
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.01.2006 - Not 1/05
Die gesetzliche Privilegierung landeseigener Bezirksnotare, die durch Art. 138 GG verfassungsrechtlich gewährleistet ist (BVerfGE 17, 381 ), beinhaltet lediglich einen Regelvorrang, dessen Voraussetzungen im Rahmen einer Einzelfallprüfung festzustellen sind. - BGH, 01.08.2005 - NotZ 11/05
Besetzung von Notarstellen bei Bewerbung landesfremder Notarassessoren
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.01.2006 - Not 1/05
Durch Beschluss des BGH vom 1.8.2005 ( NotZ 11/05) wurde der Antragsgegner unter Aufhebung des Bescheids vom 20.12.2004 verpflichtet, über die Besetzung der Notarstellen unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des BGH neu zu entscheiden. - BGH, 22.10.1979 - NotZ 1/79
Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss - …
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.01.2006 - Not 1/05
Ausbildung und Bewährung unter unmittelbarer staatlicher Kontrolle und Bewertung über längere Zeit hinweg schaffen eine einheitliche Ausgangslage für eine Leistungsbeurteilung, die eine echte Auslese ermöglicht (BGH DNotZ 80, 490, 495).
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