Rechtsprechung
| LG Regensburg, 15.07.2008 - 5 T 216/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Notarielle Beurkundung: Berichtigung einer offensichtlichen Unrichtigkeit durch einen Nachtragsvermerk
- Deutsches Notarinstitut
BeurkG § 44 a Abs. 2
Übersehene Grundstücksfläche als offensichtliche Unrichtigkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Auflassung durch Nachtragsvermerk
Verfahrensgang
- AG Regensburg, 12.03.2008 - RB-20691
- LG Regensburg, 15.07.2008 - 5 T 216/08
Papierfundstellen
- NotBZ 2010, 198
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 23.01.2013 - I R 1/12
Mindestdauer des Gewinnabführungsvertrages zur Begründung einer …
Eine Berichtigung kann daneben auch in den Fällen der falsa demonstratio möglich sein (…Limmer in Eylmann/Vaasen, a.a.O., § 44a BeurkG Rz 14; Regler, Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins, der Notarkasse und der Landesnotarkammer Bayern --MittBayNot-- 2012, 504; Reithmann, DNotZ 1999, 27, 33; Staudinger/Hertel (2012), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Vorbem. zu §§ 127a, 128 (BeurkG) Rz 637; vgl. auch den Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 15. Juli 2008 5 T 216/08, Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis 2008, 198). - OLG Dresden, 20.11.2015 - 8 U 334/15 Offensichtlich ist nämlich ein Fehler auch dann, wenn sich dies aus anderen Umständen für jeden ergibt, der diese Umstände kennt; es genügt also, wenn die Unrichtigkeit für den Notar offensichtlich ist (LG Gera, Beschl. v. 27.10.2003 - 5 T 338/03, NotBZ 2004, 112, 113; LG Regensburg, Beschl. v. 15.07.2008 - 5 T 216/08, NotBZ 2010, 198, 199;… Eylmann/Vaasen/Limmer, BNotO/BeurkG, 3. Aufl., § 44a BeurkG Rn. 14; vgl. Krieger, NZG 2003, 366, 368).
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