Rechtsprechung
| OLG Bremen, 29.09.2011 - 1 W 56/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
§§ 145 Abs. 1, 156 Abs. 3, 156 Abs. 5 Satz 3 KostO; §§ 63 Abs. 1, 58, 63 Abs. 3, 68 Abs. 4 FamFG
Zuständigkeit der Zivilkammer bei Einwendungen gegen die Kostenberechnung des Notars; Zur Entstehung des Kostenanspruchs des Notars für eine Pfandentlassungserklärung und eine Löschungsbewilligung - Oberlandesgericht Bremen
KostO §§ 145 Abs. 1, 156 Abs. 3, Abs. 5 Satz 3; FamFG §§ 58, 63 Abs. 1 und 3, 68 Abs. 4
Kosten- und Gebührenrecht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übertragung der Entscheidung auf den Einzelrichter des Beschwerdegerichts; Voraussetzungen des Kostenanspruchs des Notars für eine Pfandentlassungserklärung und eine Löschungsbewilligung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pfandentlassungserklärung: Wann entsteht die Entwurfsgebühr?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Übertragung einer Entscheidung auf den Einzelrichter des Beschwerdegerichts; Voraussetzungen des Kostenanspruchs eines Notars für eine Pfandentlassungserklärung und eine Löschungsbewilligung
Verfahrensgang
- LG Bremen, 27.06.2011 - 4 T 879/09
- OLG Bremen, 29.09.2011 - 1 W 56/11
Papierfundstellen
- FGPrax 2012, 81
- NotBZ 2012, 36
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 02.10.1992 - 2 Wx 14/92
Auszug aus OLG Bremen, 29.09.2011 - 1 W 56/11
Allenfalls wäre zu erwägen, ob ein Gebührenanspruch gegeben ist, wenn ein Beteiligter von einem übersandten Urkundenentwurf unter Billigung der gesetzlichen Kostenfolge Gebrauch macht und damit den Entwurf nachträglich im Sinne von § 145 Abs. 1 KostO erfordert (vgl. OLG Köln, JurBüro 1993, 100).
- BGH, 19.01.2017 - V ZB 79/16
Kostenschuldnerschaft für Notarkosten: Auswirkungen einer Bitte eines …
Zutreffend geht es weiter davon aus, dass die bloße Entgegennahme des von anderer Seite beauftragten und von dem Notar gefertigten Vertragsentwurfs für sich genommen ebenso wenig als Auftrag im Sinne von § 29 Nr. 1 GNotKG angesehen werden kann (vgl. OLG Nürnberg…, Beschluss vom 21. Mai 2013 - 8 W 1982/12, juris Rn. 19; OLG Bremen, NotBZ 2012, 36, 37; BayObLGZ 1979, 93, 96;… Leiß in Fackelmann/Heinemann, GNotKG, § 29 Rn. 19;… Notarkasse, Streifzug durch das GNotKG, 11. Aufl., Rn. 569; a.A. LG Köln, RNotZ 2008, 562) wie die schlichte Bestätigung des von der Gegenseite vorgeschlagenen und durch den Notar mitgeteilten Beurkundungstermins. - OLG Bremen, 17.01.2018 - 1 W 49/17
Ermittlung des Kostenschuldners für die Erstellung eines Entwurfs durch einen …
Demgegenüber ist die bloße Entgegennahme des von anderer Seite beauftragten und von dem Notar gefertigten Vertragsentwurfs für sich genommen nicht als Auftrag im Sinne von § 29 Nr. 1 GNotKG anzusehen (vgl. OLG Nürnberg…, Beschluss vom 21. Mai 2013 - 8 W 1982/12, juris Rn. 19; OLG Bremen, Beschluss vom 29.09.2011, Az.: 1 W 56/11, juris, Rn. 19;… Leiß in Fackelmann/Heinemann, GNotKG, § 29 Rn. 19), ebenso wenig wie die schlichte Bestätigung des von der Gegenseite vorgeschlagenen und durch den Notar mitgeteilten Beurkundungstermins. - OLG Zweibrücken, 10.07.2013 - 3 W 1/12
Notarkosten: Gebührenfreiheit der Beurkundung einer Verpflichtung zur Zahlung von …
- LG Braunschweig, 21.08.2015 - 8 OH 39/15
Notarkosten: Kostenschuldner bei Übersendung eines Vertragsentwurfs und …
Daher ist die widerspruchslose Entgegennahme eines Urkundsentwurfs ohne weitere Äußerung nicht dahingehend auszulegen, dass derjenige, der den Urkundenentwurf entgegennimmt, Kostenschuldner wird (vgl. dazu z. Bsp. Beschluss des Bayrischen ObLG vom 06.04.1979 (AZ: BReg 3 Z 100/78), Beschlüsse des Hanseatischen OLG Bremen vom 29.09.2011 (AZ: 1 W 56/11) und vom 13.06.2012 (AZ: 1 W 15/12), OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.05.2013 (AZ: 8 W 1982/12;… Streifzug durch das GNotKG, Rn. 569). - OLG Frankfurt, 09.08.2016 - 20 W 113/15
Notarkosten: Anfall der Gebühr nach § 145 Abs. 3 KostO
Allerdings wird unter Geltung der KostO für das erstinstanzliche Verfahren eine Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter mangels einer § 68 Abs. 4 FamFG vergleichbaren Vorschrift, die für das Beschwerdeverfahren gilt, für unzulässig gehalten (Seifert NotBZ 2012, 37 zu Hanseatisches Oberlandesgericht NotBZ 2012, 36 [OLG Bremen 29.09.2011 - 1 W 56/11] ; vgl. dazu auch BT-Drs. 17/1141 (neu), S. 192 zu § 128).
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