Rechtsprechung
| BGH, 08.05.1995 - NotSt (Brfg) 2/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vornahme eines Dienstvergehens durch einen Notar - Unterhalten einer weiteren Geschäftsstelle ohne Genehmigung - Vornahme unerlaubter Auswärtsbeurkundungen - Unrichtige Beurkundung des Verhandlungsorts - Verbotswidriges Tätigwerden als Anwalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Auszug aus BGH, 08.05.1995 - NotSt (Brfg) 2/94
Dazu bedarf es keiner Erörterung, welche Auswirkungen die grundsätzliche Absage an die fortgesetzte Handlung im Strafrecht (vgl. BGHSt 40, 138 - GSSt) auf das Disziplinarrecht hat. - BGH, 22.07.1963 - NotSt (Brfg) 2/62
Entfernung aus dem Notaramt auf Zeit. Pflichtverletzungen vor früherem …
Auszug aus BGH, 08.05.1995 - NotSt (Brfg) 2/94
In aller Regel sind derartige wiederholte Falschbeurkundungen unbeschadet ihrer strafrechtlichen Würdigung nach § 348 StGB so schwerwiegend, daß die Annahme dauernder oder doch zeitlich begrenzter Ungeeignetheit für das Notaramt gerechtfertigt und deswegen die Entfernung des Notars aus seinem Amt auf Dauer oder wenigstens auf Zeit geboten ist (vgl. BGHSt 19, 90 [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62]; BGH, Urteile vom 18. Juli 1994 - NotSt (Brfg) 1/93, vom 13. Juni 1983 - NotSt (Brfg) 2/82 und vom 21. März 1977 - NotSt (Brfg) 2/76). - BGH, 18.07.1994 - NotSt (Brfg) 1/93
Vornahme eines Dienstvergehens durch einen Notar - Unzulässige Beurkundungen …
Auszug aus BGH, 08.05.1995 - NotSt (Brfg) 2/94
In aller Regel sind derartige wiederholte Falschbeurkundungen unbeschadet ihrer strafrechtlichen Würdigung nach § 348 StGB so schwerwiegend, daß die Annahme dauernder oder doch zeitlich begrenzter Ungeeignetheit für das Notaramt gerechtfertigt und deswegen die Entfernung des Notars aus seinem Amt auf Dauer oder wenigstens auf Zeit geboten ist (vgl. BGHSt 19, 90 [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62]; BGH, Urteile vom 18. Juli 1994 - NotSt (Brfg) 1/93, vom 13. Juni 1983 - NotSt (Brfg) 2/82 und vom 21. März 1977 - NotSt (Brfg) 2/76). - BGH, 21.03.1977 - NotSt (Brfg) 2/76
Entfernung eines Notars von seinem bisherigen Amtssitz - Falschbeurkundung im Amt …
Auszug aus BGH, 08.05.1995 - NotSt (Brfg) 2/94
In aller Regel sind derartige wiederholte Falschbeurkundungen unbeschadet ihrer strafrechtlichen Würdigung nach § 348 StGB so schwerwiegend, daß die Annahme dauernder oder doch zeitlich begrenzter Ungeeignetheit für das Notaramt gerechtfertigt und deswegen die Entfernung des Notars aus seinem Amt auf Dauer oder wenigstens auf Zeit geboten ist (vgl. BGHSt 19, 90 [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62]; BGH, Urteile vom 18. Juli 1994 - NotSt (Brfg) 1/93, vom 13. Juni 1983 - NotSt (Brfg) 2/82 und vom 21. März 1977 - NotSt (Brfg) 2/76). - BGH, 13.06.1983 - NotSt (Brfg) 2/82
Disziplinarverfahren gegenüber einem Notar - Entfernung eines Notars aus dem Amt
Auszug aus BGH, 08.05.1995 - NotSt (Brfg) 2/94
In aller Regel sind derartige wiederholte Falschbeurkundungen unbeschadet ihrer strafrechtlichen Würdigung nach § 348 StGB so schwerwiegend, daß die Annahme dauernder oder doch zeitlich begrenzter Ungeeignetheit für das Notaramt gerechtfertigt und deswegen die Entfernung des Notars aus seinem Amt auf Dauer oder wenigstens auf Zeit geboten ist (vgl. BGHSt 19, 90 [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62]; BGH, Urteile vom 18. Juli 1994 - NotSt (Brfg) 1/93, vom 13. Juni 1983 - NotSt (Brfg) 2/82 und vom 21. März 1977 - NotSt (Brfg) 2/76).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2021 - 3d A 2195/19
Ausstellen eines eigenen Behindertenausweises als Beamter unter Angabe eines …
Rn. 120 Vgl. BGH, Urteil vom 08.05.1995 - NotSt (Brfg) 2/94 -, juris Rn. 10. - BGH, 24.06.1996 - NotZ 27/96
Vornahme eines Dienstvergehens durch einen Notar - Untersagung der Amtsführung …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein Notar, der sich der mehrfachen Falschbeurkundung im Amt schuldig gemacht hat, grundsätzlich für alle Zeit ungeeignet, den Notarberuf weiterhin auszuüben (…BGHSt a.a.O.; Urteile vom 5. August 1968 - NotSt (Brfg) 2/67 = DNotZ 1969, 178, 180; vom 18. Juli 1994 a.a.O.; vom 8. Mai 1995 - NotSt (Brfg) 2/94 m.w.Nachw.).Soweit der Senat u.a. in der vom Notar angeführten Entscheidung (Urteil vom 8. Mai 1995 a.a.O.) trotz einer bedeutend größeren Zahl inhaltlich unzutreffender Beurkundungen des dort betroffenen Notars ausnahmsweise von einer Entfernung aus dem Amt abgesehen hat, beruhte dies insbesondere auch darauf, daß der Notar "nur" entgegen der Sollvorschrift des § 9 Abs. 2 BeurkG den Ort der Verhandlung falsch angegeben hatte, hierdurch die Wirksamkeit der Urkunde nicht berührt und deswegen Interessen der Beteiligten nicht gefährdet waren.
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