Beurkundungsgesetz
| 2. Abschnitt - Beurkundung von Willenserklärungen (§§ 6 - 35) |
| 2. Niederschrift (§§ 8 - 16) |
(1) 1Die Niederschrift muß enthalten
| 1. | die Bezeichnung des Notars und der Beteiligten sowie | |
| 2. | die Erklärungen der Beteiligten. |
2Erklärungen in einem Schriftstück, auf das in der Niederschrift verwiesen und das dieser beigefügt wird, gelten als in der Niederschrift selbst enthalten. 3Satz 2 gilt entsprechend, wenn die Beteiligten unter Verwendung von Karten, Zeichnungen oder Abbildungen Erklärungen abgeben.
(2) Die Niederschrift soll Ort und Tag der Verhandlung enthalten.
berechtigung § 13Vorlesen, Genehmigen, Unterschreiben § 13aSignieren einer elektronischen Niederschrift § 13bTechnische Rahmenbedingungen für elektronische Niederschriften § 13cEingeschränkte Beifügungs- und Vorlesungspflicht § 14Eingeschränkte Vorlesungspflicht § 15Versteigerungen § 16Übersetzung der Niederschrift
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Rechtsprechung zu § 9 BeurkG
232 Entscheidungen zu § 9 BeurkG in unserer Datenbank:
- BGH, 16.01.2026 - V ZR 107/25
Beschränkung des Ausübungsbereichs einer Grunddienstbarkeit auf eine reale ...
- OLG Brandenburg, 18.08.2021 - 6 U 159/18
Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen Abberufung eines Geschäftsführers und ...
- BGH, 20.03.2019 - XII ZB 310/18
Scheidungsfolgenvereinbarung durch Urkunde mit zwei gleichwertigen ...
- OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 4 U 122/20
Rückübertragung von Geschäftsanteilen; Vertraglicher Anspruch auf ...
- OLG Naumburg, 05.08.2025 - 12 Wx 26/25
Beurkundung von Anlagen zur Niederschrift
- BayObLG, 25.01.2021 - 501 DSNot 1/19
Kaufvertrag, Disziplinarverfahren, Dienstvergehen, Vertragsschluss, Kaufpreis, ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 15.11.2021 - NotSt (Brfg) 2/21
Entfernung eines Notars aus dem Amt i.R.e. Disziplinarverfahrens wegen ...
- BGH, 15.11.2021 - NotSt (Brfg) 2/21
- OLG Schleswig, 20.02.2024 - 2 Wx 12/24
Beurkundungsrecht: Karten, Zeichnungen oder Abbildungen als Inhalt der ...
- OLG Frankfurt, 23.10.2017 - 20 W 302/16
Wohnungseigentumsgesetz: Abgeschlossenheitsbescheinigung
- BGH, 15.06.2023 - V ZB 12/22
Grundbuchsache: Einheitlichkeit von Gebäuden bei einem Überbau; Erstreckung einer ...
Querverweise
Auf § 9 BeurkG verweisen folgende Vorschriften:
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- 1. Beurkundungen und ähnliche Geschäfte
- § 43 (Anerkennung einer schriftlich abgegebenen Erklärung)