Beurkundungsgesetz
| 2. Abschnitt - Beurkundung von Willenserklärungen (§§ 6 - 35) |
| 2. Niederschrift (§§ 8 - 16) |
(1) 1Vorgelegte Vollmachten und Ausweise über die Berechtigung eines gesetzlichen Vertreters sollen der Niederschrift in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift beigefügt werden. 2Einer elektronischen Niederschrift sollen vorgelegte Nachweise nach Satz 1 in elektronisch beglaubigter Abschrift beigefügt werden. 3Ergibt sich die Vertretungsberechtigung aus einer Eintragung im Handelsregister oder in einem ähnlichen Register, so genügt die Bescheinigung eines Notars nach § 21 der Bundesnotarordnung.
(2) Wird eine Willenserklärung als von einem Bevollmächtigten abgegeben beurkundet, so gilt die Vorlage der Vollmachtsurkunde gegenüber dem Notar auch als Vorlage gegenüber demjenigen, gegenüber dem die beurkundete Willenserklärung abgegeben wird.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung vom 10.12.2025
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 29.12.2025 | Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung | 10.12.2025 | |
| 01.08.2022 | Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) | 05.07.2021 |
berechtigung § 13Vorlesen, Genehmigen, Unterschreiben § 13aSignieren einer elektronischen Niederschrift § 13bTechnische Rahmenbedingungen für elektronische Niederschriften § 13cEingeschränkte Beifügungs- und Vorlesungspflicht § 14Eingeschränkte Vorlesungspflicht § 15Versteigerungen § 16Übersetzung der Niederschrift
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Rechtsprechung zu § 12 BeurkG
31 Entscheidungen zu § 12 BeurkG in unserer Datenbank:
- BGH, 19.09.2019 - V ZB 119/18
Amtspflichten des Notars im Rahmen der Vollziehung beurkundeter ...
- BGH, 13.11.2017 - NotSt (Brfg) 4/17
Beurkundung unter Mitwirkung eines Vertreters: Prüfungspflichten des Notars
- OLG Frankfurt, 18.12.2018 - 20 W 46/17
Zur Frage der Zulässigkeit einer Aufrechnung im gerichtlichen ...
- OLG Frankfurt, 16.11.2015 - 20 W 316/15
Grundbuch: Notwendiger Inhalt der Bescheinigung gem. § 21 Abs. 3 BNotO
- OLG München, 26.11.1999 - 23 U 4566/99
Geschäftsführer einer GmbH; Geschäftsanteile; Notarvertrag; Befugnisse des ...
- BGH, 14.11.2022 - NotZ 1/22
Zuständigkeit der Notarsenate für Rechtsstreitigkeiten über Amtsgeschäfte eines ...
- VG Regensburg, 20.04.2020 - RN 5 K 18.484
Gewerbeuntersagung im Immobilien- und Finanzierungsbereich
- BGH, 16.02.2012 - V ZB 48/11
Zwangsversteigerungsverfahren: Nachweis der Vertretungsvollmacht des Bieters
- BayObLG, 26.06.1980 - BReg. 3 Z 77/77
Zum Anfallen der Beglaubigungsgebühr bei Vollmachtsabschriften
- OLG Zweibrücken, 02.01.2013 - 3 W 101/12
Anforderungen an die Form des Nachweises der Vertretungsbefugnis eines ...