Beurkundungsgesetz
2. Abschnitt - Beurkundung von Willenserklärungen (§§ 6 - 35) |
5. Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen (§§ 27 - 35) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Beurkundungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/BeurkG/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
§ 27Begünstigte Personen
§ 28Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit
§ 29Zeugen, zweiter Notar
§ 30Übergabe einer Schrift
§ 31(weggefallen)
§ 32Sprachunkundige
§ 33Besonderheiten beim Erbvertrag
§ 34Verschließung, Verwahrung
§ 34aMitteilungs-
und Ablieferungs-
pflichten § 35Niederschrift ohne Unterschrift des Notars
und Ablieferungs-
pflichten § 35Niederschrift ohne Unterschrift des Notars
Rechtsprechung zu § 35 BeurkG
6 Entscheidungen zu § 35 BeurkG in unserer Datenbank:
- BGH, 08.12.2005 - V ZB 144/05
Voraussetzungen für die Gebühr für die Beurkundung von Willenserklärungen; ...
- OLG Hamm, 26.02.2002 - 15 W 385/01
Voraussetzungen der Wirksamkeit des notariell beurkundeten Testaments eines ...
- LG Paderborn, 15.11.1999 - 5 T 177/99
Testamentserrichtung durch schreib- und sprechunfähige Person
- BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94
Testierausschluß Taubstummer
- BGH, 21.06.2012 - V ZB 283/11
Grundstückskaufvertrag: Einbeziehung von Vollzugsvollmachten aus dem Vertrag mit ...
- LG Wuppertal, 26.02.2002 - 14 O 82/01
Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen fehlendereigener Wahrnehmung ...
Querverweise
Auf § 35 BeurkG verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Testament
- Errichtung und Aufhebung eines Testaments
- § 2249 (Nottestament vor dem Bürgermeister)
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Erbrecht
- Testament
- Errichtung und Aufhebung eines Testaments
- § 2249