Beurkundungsgesetz
| 2. Abschnitt - Beurkundung von Willenserklärungen (§§ 6 - 35) |
| 2. Niederschrift (§§ 8 - 16) |
(1) 1Werden Bilanzen, Inventare, Nachlaßverzeichnisse oder sonstige Bestandsverzeichnisse über Sachen, Rechte und Rechtsverhältnisse in ein Schriftstück aufgenommen, auf das in der Niederschrift verwiesen und das dieser beigefügt wird, so braucht es nicht vorgelesen zu werden, wenn die Beteiligten auf das Vorlesen verzichten. 2Das gleiche gilt für Erklärungen, die bei der Bestellung einer Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld, Schiffshypothek oder eines Registerpfandrechts an Luftfahrzeugen aufgenommen werden und nicht im Grundbuch, Schiffsregister, Schiffsbauregister oder im Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen selbst angegeben zu werden brauchen. 3Eine Erklärung, sich der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen, muß in die Niederschrift selbst aufgenommen werden.
(2) 1Wird nach Absatz 1 das beigefügte Schriftstück nicht vorgelesen, so soll es den Beteiligten zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. 2Unbeschadet des § 17 soll der Notar die Beteiligten auch über die Bedeutung des Verweisens auf das beigefügte Schriftstück belehren.
(3) In der Niederschrift muß festgestellt werden, daß die Beteiligten auf das Vorlesen verzichtet haben; es soll festgestellt werden, daß ihnen das beigefügte Schriftstück zur Kenntnisnahme vorgelegt worden ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung vom 10.12.2025
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 29.12.2025 | Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung | 10.12.2025 |
berechtigung § 13Vorlesen, Genehmigen, Unterschreiben § 13aSignieren einer elektronischen Niederschrift § 13bTechnische Rahmenbedingungen für elektronische Niederschriften § 13cEingeschränkte Beifügungs- und Vorlesungspflicht § 14Eingeschränkte Vorlesungspflicht § 15Versteigerungen § 16Übersetzung der Niederschrift
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Rechtsprechung zu § 14 BeurkG
37 Entscheidungen zu § 14 BeurkG in unserer Datenbank:
- BGH, 15.11.2021 - NotSt (Brfg) 2/21
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- BayObLG, 25.01.2021 - 501 DSNot 1/19
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- BayObLG, 25.01.2021 - 501 DSNot 1/19
- OLG Hamm, 15.09.2021 - 11 U 5/21
Notarhaftung; Grunderwerbsteuer; Anzeigepflicht des Notars; Beratung über Fragen ...
- OLG Brandenburg, 18.08.2021 - 6 U 159/18
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- BGH, 23.11.2015 - NotSt (Brfg) 5/15
Disziplinarverfahren gegen einen Anwaltsnotar: Ende der Neutralitätspflicht des ...
- OLG Koblenz, 03.02.2022 - 1 U 651/21
Schadensersatz aus notarieller Amtspflichtverletzung Haftung des Notars aus ...
- LG Frankfurt/Main, 06.07.2011 - 10 O 49/11
Widerspruch gegen Gesellschafterliste kraft einstweiliger Verfügung; ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 21.02.2012 - 11 U 97/11
Formwirksamkeit der Abtretung eines Gesellschaftsanteils trotz Verstoßes gegen § ...
- OLG Frankfurt, 21.02.2012 - 11 U 97/11
- BGH, 29.09.2009 - XI ZR 44/09
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
- BGH, 18.11.1999 - IX ZR 402/97
Amtspflicht eines Notars bei Rücknahme eines Antrags auf Eintragung einer ...