Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
| Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
| Titel 7 - Errichtung und Aufhebung eines Testaments (§§ 2229 - 2264) |
(1) Wer sich an einem Orte aufhält, der infolge außerordentlicher Umstände dergestalt abgesperrt ist, dass die Errichtung eines Testaments vor einem Notar nicht möglich oder erheblich erschwert ist, kann das Testament in der durch § 2249 bestimmten Form oder durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten.
(2) Wer sich in so naher Todesgefahr befindet, dass voraussichtlich auch die Errichtung eines Testaments nach § 2249 nicht mehr möglich ist, kann das Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten.
(3) 1Wird das Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichtet, so muss hierüber eine Niederschrift aufgenommen werden. 2Auf die Zeugen sind die Vorschriften des § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, der §§ 7, 26 Abs. 2 Nr. 2 bis 5 und des § 27 des Beurkundungsgesetzes; auf die Niederschrift sind die Vorschriften des § 8 Absatz 1, der §§ 9, 10, 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, § 13 Abs. 1, 3 Satz 1, §§ 23, 28 des Beurkundungsgesetzes sowie die Vorschriften des § 2249 Abs. 1 Satz 5, 6, Abs. 2, 6 entsprechend anzuwenden. 3Die Niederschrift kann außer in der deutschen auch in einer anderen Sprache aufgenommen werden. 4Der Erblasser und die Zeugen müssen der Sprache der Niederschrift hinreichend kundig sein; dies soll in der Niederschrift festgestellt werden, wenn sie in einer anderen als der deutschen Sprache aufgenommen wird.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung vom 10.12.2025
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 29.12.2025 | Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung | 10.12.2025 |
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Rechtsprechung zu § 2250 BGB
61 Entscheidungen zu § 2250 BGB in unserer Datenbank:
- KG, 22.06.2022 - 6 W 7/21
Wirksamkeit eines Testaments: Errichtung eines Drei-Zeugen-Notlagentestaments ...
- OLG Saarbrücken, 30.10.2025 - 5 W 21/25
Voraussetzungen eines sog. Drei-Zeugen-Testaments; Versagung der ...
- OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 3 W 109/22
Beschwerde gegen die Feststellung als Alleinerbe Voraussetzungen zur wirksamen ...
- OLG Hamm, 10.02.2017 - 15 W 587/15
Drei-Zeugen-Testament setzt Todesgefahr voraus
- OLG Düsseldorf, 06.01.2022 - 3 Wx 216/21 Corona
Kontaktbeschränkung: Nottestament trotz Corona ungültig
Zum selben Verfahren:
- AG Mülheim/Ruhr, 28.09.2021 - 4 VI 916/21
Wirksamkeit Nottestament
- AG Mülheim/Ruhr, 28.09.2021 - 4 VI 916/21
- KG, 29.12.2015 - 6 W 93/15
Nur "Zweizeugentestament" statt "Dreizeugentestament"
- OLG Braunschweig, 21.01.2026 - 10 W 79/25
Voraussetzungen der Wirksamkeit eines Drei-Zeugen-Nottestaments
- OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15
Begriff der nahen Todesgefahr im Sinne von § 2250 Abs. 2 BGB
- AG Düsseldorf, 01.09.2016 - 92b VI 75/16
Anforderungen an die wirksame Errichtung eines Nottestaments gem. § 2250 Abs. 2 ...