Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385)   
   Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273)   
   Titel 7 - Errichtung und Aufhebung eines Testaments (§§ 2229 - 2264)   
Gliederung
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§ 2258a BGB
§ 2258a Bürgerliches Gesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/BGB/2258a.html)
§ 2258a Bürgerliches Gesetzbuch
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Textdarstellung

  

§ 2258a

(weggefallen)

Hinweis der Redaktion:

Siehe bis 1.9.2009 § 73 Abs. 4, 5 FGG, nun § 344 Abs. 1 FamFG.

Aufgehoben durch das Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG) vom 19.02.2007 (BGBl. I S. 122) mit Wirkung vom 01.01.2009 Gesetzesbegründung verfügbar

Vorherige Gesetzesfassungen

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.01.2009
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG)19.02.2007BGBl. I S. 122

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