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Rechtsprechung
   BGH, 14.03.2005 - NotZ 2/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8629
BGH, 14.03.2005 - NotZ 2/05 (https://dejure.org/2005,8629)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2005 - NotZ 2/05 (https://dejure.org/2005,8629)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2005 - NotZ 2/05 (https://dejure.org/2005,8629)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis

    VONot § 39; ; VONot § 39 Abs. 7; ; BNotO 1981 § 113 Abschn. I; ; BNotO 1998 § 113; ; BNotO 1998 § 113a; ; BVerfGG § 79 Abs. 2

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 113a
    Abgabenerhebung durch Ländernotarkasse rechtsmäßig trotz Verfassungswidrigkeit der Ermächtigungsgrundlage

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückerstattung geleisteter Beiträge zur Ländernotarkasse; Vereinbarkeit der Beitragssatzung der Ländernotarkasse mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit; Anforderungen des Demokratieprinzips und Rechtsstaatsprinzips an die Delegation von Normsetzung an die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VONot § 39 Abs. 7; BNotO § 113 § 113a
    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Abgaben von Notaren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

    Auszug aus BGH, 14.03.2005 - NotZ 2/05
    Die Antragsgegnerin hat das Verfahren mit Schriftsatz vom 3. Januar 2005, nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die von dem Antragsteller und anderen in den Parallelverfahren erhobenen Verfassungsbeschwerden (Beschluß vom 13. Juli 2004 - 1 BvR 1298/94, 1299/94, 1332/95, 613/97 - DNotZ 2004, 942 m. Anm. Hepp) aufgenommen.

    Die Regelungen genügen nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips an die Delegation von Normsetzung an die Träger funktionaler Selbstverwaltung - hier an die Antragsgegnerin - (vgl. BVerfG, Beschluß vom 13. Juli 2004 - 1 BvR 1298/94, 1299/94, 1332/95, 613/97 DNotZ 2004, 942, 946 ff).

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 8/93

    Anforderungen an Regelungen zur Finanzierung der Aufgaben einer Notarkasse

    Auszug aus BGH, 14.03.2005 - NotZ 2/05
    Diese werden aber in einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gerecht werdenden Weise gemindert durch die Aufschiebung des Fälligkeitszeitpunkts der Abgabe, durch die Möglichkeit der Stundung - deren satzungsmäßige Voraussetzungen im Fall des Antragstellers allerdings nicht vorliegen (vgl. hierzu auch Senatsbeschluß vom 10. März 1997 - NotZ 4/96 - DtZ 1997, 359, 360 ff) - und durch die Absetzbarkeit der uneinbringlichen Gebühren (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 126, 16, 38 und vom 22. November 2004 - NotZ 24/04 Umdruck S. 4 f).
  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 31/02

    Pflicht der Aufsichtsbehörde zur Bestellung eines Notarvertreters

    Auszug aus BGH, 14.03.2005 - NotZ 2/05
    Der - auch hinsichtlich der begehrten Feststellung zulässige (vgl. Senatsbeschluß vom 31. März 2003 - NotZ 31/02 - NJW 2003, 2905) - Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist unbegründet.
  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 24/04

    Zurückerstattung von zum Soll gestellten, sich aber später als uneinbringlich …

    Auszug aus BGH, 14.03.2005 - NotZ 2/05
    Diese werden aber in einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gerecht werdenden Weise gemindert durch die Aufschiebung des Fälligkeitszeitpunkts der Abgabe, durch die Möglichkeit der Stundung - deren satzungsmäßige Voraussetzungen im Fall des Antragstellers allerdings nicht vorliegen (vgl. hierzu auch Senatsbeschluß vom 10. März 1997 - NotZ 4/96 - DtZ 1997, 359, 360 ff) - und durch die Absetzbarkeit der uneinbringlichen Gebühren (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 126, 16, 38 und vom 22. November 2004 - NotZ 24/04 Umdruck S. 4 f).
  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 4/96

    Voraussetzungen der Stundung von Notarabgaben

    Auszug aus BGH, 14.03.2005 - NotZ 2/05
    Diese werden aber in einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gerecht werdenden Weise gemindert durch die Aufschiebung des Fälligkeitszeitpunkts der Abgabe, durch die Möglichkeit der Stundung - deren satzungsmäßige Voraussetzungen im Fall des Antragstellers allerdings nicht vorliegen (vgl. hierzu auch Senatsbeschluß vom 10. März 1997 - NotZ 4/96 - DtZ 1997, 359, 360 ff) - und durch die Absetzbarkeit der uneinbringlichen Gebühren (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 126, 16, 38 und vom 22. November 2004 - NotZ 24/04 Umdruck S. 4 f).
  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 13/05

    Wirksamkeit der Errichtung einer Ländernotarkasse als landesunmittelbare …

    Der Senat verweist dazu auf seine Beschlüsse vom 14. März 2005 (NotZ 2/05; NotZ 3/05, bei juris abrufbar; NotZ 4/05).
  • BGH, 20.03.2006 - NotZ 49/05

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung von Abgaben gegen Notare

    Das Bundesverfassungsgericht hat sonst keine Beanstandungen erhoben (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2005 aaO S. 77 f und vom 14. März 2005 - NotZ 2/05 unveröffentlicht Umdruck S. 6 f, NotZ 3/05 juris Rn. 12 und NotZ 4/05 unveröffentlicht Umdruck S. 5 f - Verfassungsbeschwerde durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2005 - 1 BvR 1002/05 nicht angenommen).
  • BGH, 20.03.2006 - NotZ 46/05

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung von Abgaben gegen Notare

    Das Bundesverfassungsgericht hat sonst keine Beanstandungen erhoben (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2005 aaO S. 77 f und vom 14. März 2005 - NotZ 2/05 unveröffentlicht Umdruck S. 6 f, NotZ 3/05 juris Rn. 12 und NotZ 4/05 unveröffentlicht Umdruck S. 5 f - Verfassungsbeschwerde durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2005 - 1 BvR 1002/05 nicht angenommen).
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