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Bundesnotarordnung

   4. Teil - Übergangs- und Schlußbestimmungen (§§ 111 - 122)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/BNotO/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ BNotO (https://dejure.org/gesetze/BNotO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ BNotO
__paste_bez__ __paste_norm__ Bundesnotarordnung (https://dejure.org/gesetze/BNotO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Bundesnotarordnung
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 113a

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Sechste Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung vom 15.07.2006 (BGBl. I S. 1531) mit Wirkung vom 20.07.2006 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
20.07.2006
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Sechstes Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung15.07.2006BGBl. I S. 1531

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