Bundesnotarordnung

   4. Teil - Übergangs- und Schlußbestimmungen (§§ 111 - 121)   
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Textdarstellung

  

§ 121

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 12.05.2017 (BGBl. I S. 1121) mit Wirkung vom 18.05.2017 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
18.05.2017
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe12.05.2017BGBl. I S. 1121
01.01.2010
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts17.06.2009BGBl. I S. 1282

Rechtsprechung zu § 121 BNotO

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