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| BGH, 30.11.1964 - NotZ 3/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Klage auf Übernahme in den Anwärterdienst als Notarassessor - Bestellung zum Nur-Notar
Papierfundstellen
- DNotZ 1965, 239
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.05.1963 - NotZ 1/63
Besetzung von Anwaltsnotarsstellen - Punktesystem für die Bewertung von Bewerbern …
Auszug aus BGH, 30.11.1964 - NotZ 3/64
Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 27. Mai 1963 - NotZ 1/63 - ausgesprochen hat, macht es das vom Grundgesetz - Art. 138 GG - gewährleistete Nebeneinanderbestehen von drei verschiedenen Notargruppen im Bezirk des OLG Stuttgart der Justizverwaltung geradezu zur zwingenden Notwendigkeit, eine bestimmte Relation zwischen den drei Gruppen herzustellen.
- BGH, 01.08.2005 - NotZ 11/05
Besetzung von Notarstellen bei Bewerbung landesfremder Notarassessoren
Der Senat hat die Übung, wonach das Amt des Notars im Hauptberuf im wesentlichen den Bewerbern mit Befähigung zum Bezirksnotar vorbehalten bleibt, während Bewerber mit Befähigung zum Richteramt im wesentlichen Zugang nur zum Amt des Anwaltsnotars finden, wiederholt gebilligt (Beschlüsse vom 30. November 1964 - NotZ 3/64 - DNotZ 1965, 239; vom 22. Oktober 1979 - NotZ 1/79 - DNotZ 1980, 490). - BGH, 22.10.1979 - NotZ 1/79
Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss - …
Die Vorschrift greift lediglich eine bereits in Art. 98 Abs. 1 WürttAGBGB enthaltene Regelung über den Vorrang der Bezirksnotare auf, die der Sache nach weiter galt, auch als Art. 98 WürttAGBGB durch § 75 RNotO außer Kraft gesetzt war (Senatsbeschluß vom 30. November 1964 - NotZ 3/64 = DNotZ 1965, 239; vgl. auch Beschluß vom 27. Mai 1963 - NotZ 1/63 = DNotZ 1964, 56). - BGH, 22.10.1979 - NotZ 7/79
Anforderungen an eine Bestellung als Nurnotar - Bezirksnotare, Anwaltsnotare und …
Die Vorschrift greift lediglich eine bereits in Art. 98 Abs. 1 Württ AGBGB enthaltene Regelung über den Vorrang der Bezirksnotare auf, die der Sache nach weiter galt, auch als Art. 98 Württ AGBGB durch § 75 RNotO außer Kraft gesetzt war (Senatsbeschluß vom 30. November 1964 - NotZ 3/64 - DNotZ 1965, 239; vgl. auch Beschluß vom 27. Mai 1963 - NotZ 1/63 = DNotZ 1964, 56). - BGH, 25.11.1974 - NotZ 5/74
Zulassung als Anwaltsnotar - Auswahlgrundsätze - Festlegung einer festen …
Entscheidend ist nämlich (was der Senat bereits mehrfach hervorgehoben hat: Beschlüsse vom 27. Mai 1963 - NotZ 1/63 - = DNotZ 1964, 56 und vom 30. November 1964 - NotZ 3/64 - = DNotZ 1965, 239), daß es das Nebeneinanderbestehen von drei verschiedenen Notargruppen (Nurnotare, Anwaltsnotare und Bezirksnotare) im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart und in Stuttgart selbst "geradezu zur zwingenden Notwendigkeit macht, eine bestimmte Relation zwischen den drei Gruppen herzustellen". - BGH, 20.01.1969 - NotZ 2/68
Bewerbung für die Wiederbesetzung einer hauptberuflichen Stelle des öffentlichen …
Auch der beschließende Senat habe in der Entscheidung NotZ 3/64 vom 30. November 1964 (DNotZ 1965, 239) schon erklärt, daß der Art. 98 Abs. 1 WürttAGBGB "der Sache nach noch heute maßgeblich" sei.
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