Rechtsprechung
| BGH, 26.03.1973 - NotZ 9/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Absehen von der Einhaltung einer Wartezeit im Rahmen der Zulassung zum Notar für einen Flüchtling und Schwerbeschädigten im Sinne des Schwerbeschädigtengesetz - Bevorzugung bestimmter Gruppen im Rahmen der Zulassung nach der Allgemeinen Verfügung über die Angelegenheiten ...
Papierfundstellen
- DNotZ 1974, 752
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.02.1971 - NotZ 4/70
Bevorzugung der Bewerbung eines schwererwerbsbeschränkten Rechtsanwaltes nach …
Auszug aus BGH, 26.03.1973 - NotZ 9/72
Selbst dabei muß er aber keineswegs ohne weiteres vor allen übrigen Mitbewerbern zum Zuge kommen (vgl. Abschnitt IV Nr. 3 des Beschlusses vom 15. Februar 1971 - NotZ 4/70 -, insoweit in BGHZ 55, 324 nicht abgedruckt).
- BGH, 02.07.1984 - NotZ 18/83
Zurückweisung des Antrags eines Rechtsanwaltes auf Bestellung zum Notar - …
Die Flüchtlingseigenschaft allein vermag keinen Anspruch auf vorrangige Berücksichtigung bei der Bestellung zum Notar zu begründen (Senatsbeschluß vom 26. März 1973 - NotZ 9/72 = DNotZ 1974, 752). - BGH, 27.10.1975 - NotZ 1/75
Voraussetzungen der Zulassung eines Rechtsanwalts zum Notar
Dies sind mit § 4 Abs. 2 BNotO zu vereinbarende Anliegen (vgl. Beschluß des Senats vom 29. Oktober 1973 - NotZ 6/73 = DNotZ 1974, 750), die es rechtfertigen, nur in "besonderen Ausnahmefällen" von der Regelvoraussetzung abzuweichen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 22. Juni 1964 - NotZ 5/63 - DNotZ 1964, 696; vom 26. März 1973 - NotZ 9/72).
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