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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 31.05.2001 - 7 MB 1546/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10537
OVG Niedersachsen, 31.05.2001 - 7 MB 1546/01 (https://dejure.org/2001,10537)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.05.2001 - 7 MB 1546/01 (https://dejure.org/2001,10537)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - 7 MB 1546/01 (https://dejure.org/2001,10537)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Länderübergreifende Kompensationsmaßnahme; Verband; Beteiligung; Rügebefugnis; Planrechtfertigung

  • archive.org PDF

    BNatSchG §§ 8 Abs. 1, Abs. 4, Abs. 9, Abs. 9, § 19a Abs. 2, § 19c
    Durchführung von naturschutzrechtlichen Eingriffsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NuR 2002, 369
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (17)

  • OVG Hamburg, 19.02.2001 - 2 Bs 370/00

    Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz betreffend die Zulässigkeit der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2001 - 7 MB 1546/01
    Der Senat sieht - ebenso wie das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 19. Februar 2001 (2 Bs 370/00) - keinen Anlass zu einer abweichenden Beurteilung.

    Diese Prüfung haben die Hamburgischen Verwaltungsgerichte vorgenommen, soweit sie von den in jenen Verfahren auftretenden Antragstellern beansprucht werden konnte (vgl. insbesondere VG Hamburg, Beschl. v. 18.12.2000 - 15 VG 3923/00 -; OVG Hamburg, Teilbeschl. v. 19.2.2001 - 2 Bs 370/00 -; VG Hamburg, Beschl. v. 15.1.2001 - 15 VG 3932/00 -; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.2.2001 - 2 Bs 38/01 -).

  • BVerwG, 22.05.1995 - 4 B 30.95

    Bedenklichkeit eines Planungsvorhabens auf Grund eines fehlenden …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2001 - 7 MB 1546/01
    Unter welchen Voraussetzungen es die Planfeststellungsbehörde mit einer Teilentscheidung bewenden lassen kann, beurteilt sich vielmehr nach dem einschlägigen Planungsrecht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.5.1995 - 4 B 30.95 -, Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 16 zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung).

    Es besteht auch kein Zweifel daran, dass Gegenstand eines Ergänzungsbeschlusses grundsätzlich auch Maßnahmen sein können, die im Zuge der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu treffen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.8.1994 - 4 B 105.94 -, Buchholz 316 § 74 Nr. 31 = NVwZ-RR 1995, 323; Beschl. v. 22.5.1995 - 4 B 30.95 -, Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 16).

  • VG Hamburg, 18.12.2000 - 15 VG 3923/00
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2001 - 7 MB 1546/01
    Soweit der Antragsteller unzulässige Handlungen des Senators Dr. Mirow und die Befangenheit oder fehlende Unabhängigkeit des Leiters des Planfeststellungsverfahrens rügt, hat das Verwaltungsgericht Hamburg sich in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2000 - 15 VG 3923/00 - mit diesem Vorbringen im Einzelnen auseinandergesetzt (S. 31 ff. des Beschlussabdrucks).

    Diese Prüfung haben die Hamburgischen Verwaltungsgerichte vorgenommen, soweit sie von den in jenen Verfahren auftretenden Antragstellern beansprucht werden konnte (vgl. insbesondere VG Hamburg, Beschl. v. 18.12.2000 - 15 VG 3923/00 -; OVG Hamburg, Teilbeschl. v. 19.2.2001 - 2 Bs 370/00 -; VG Hamburg, Beschl. v. 15.1.2001 - 15 VG 3932/00 -; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.2.2001 - 2 Bs 38/01 -).

  • BVerwG, 21.01.1998 - 4 VR 3.97

    Bundesverwaltungsgericht stoppt einstweilen Bau der Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2001 - 7 MB 1546/01
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Bezugnahme auf Ausführungen eines Dritten ausreicht und derartige (gutachterliche) Stellungnahmen und Ausarbeitungen dritter Personen berücksichtigt werden können (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 21.1.1998 - 4 VR 3.97 -, NVwZ 1998, 616), jedenfalls ist nach dem bisherigen Sach- und Streitstand nicht offensichtlich, dass der angefochtene Planfeststellungsbeschluss gegen Rechtsvorschriften verstößt, deren Verletzung der Antragsteller nach Maßgabe des § 60 c NNatSchG geltend machen kann.
  • BVerwG, 30.08.1994 - 4 B 105.94

    Fernstraßen - Eingriff in Natur - Ersatzmaßnahmen - Planfeststellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2001 - 7 MB 1546/01
    Es besteht auch kein Zweifel daran, dass Gegenstand eines Ergänzungsbeschlusses grundsätzlich auch Maßnahmen sein können, die im Zuge der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu treffen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.8.1994 - 4 B 105.94 -, Buchholz 316 § 74 Nr. 31 = NVwZ-RR 1995, 323; Beschl. v. 22.5.1995 - 4 B 30.95 -, Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 16).
  • OVG Hamburg, 27.02.2001 - 2 Bs 38/01
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2001 - 7 MB 1546/01
    Diese Prüfung haben die Hamburgischen Verwaltungsgerichte vorgenommen, soweit sie von den in jenen Verfahren auftretenden Antragstellern beansprucht werden konnte (vgl. insbesondere VG Hamburg, Beschl. v. 18.12.2000 - 15 VG 3923/00 -; OVG Hamburg, Teilbeschl. v. 19.2.2001 - 2 Bs 370/00 -; VG Hamburg, Beschl. v. 15.1.2001 - 15 VG 3932/00 -; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.2.2001 - 2 Bs 38/01 -).
  • OVG Niedersachsen, 06.07.2000 - 3 M 561/00

    Abwägungsmangel; anerkannter Naturschutzverband; aufschiebende Wirkung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2001 - 7 MB 1546/01
    Die sofortige Vollziehung kann vielmehr auch angeordnet werden, wenn das öffentliche Interesse zwar nicht eine unverzügliche Durchsetzung des Verwaltungsakts, aber seine Vollziehung vor dem mutmaßlichen Abschluss eines Anfechtungsverfahrens gegen ihn erfordert (OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.7.2000 - 3 M 561/00 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.1994 - 5 S 2108/94

    Auswirkungen eines Reitverbotes auf (Wald-)Wegen für einen Gewerbebetrieb …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2001 - 7 MB 1546/01
    Es besteht auch kein Zweifel daran, dass Gegenstand eines Ergänzungsbeschlusses grundsätzlich auch Maßnahmen sein können, die im Zuge der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu treffen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.8.1994 - 4 B 105.94 -, Buchholz 316 § 74 Nr. 31 = NVwZ-RR 1995, 323; Beschl. v. 22.5.1995 - 4 B 30.95 -, Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 16).
  • VG Hamburg, 15.01.2001 - 15 VG 3932/00
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2001 - 7 MB 1546/01
    Diese Prüfung haben die Hamburgischen Verwaltungsgerichte vorgenommen, soweit sie von den in jenen Verfahren auftretenden Antragstellern beansprucht werden konnte (vgl. insbesondere VG Hamburg, Beschl. v. 18.12.2000 - 15 VG 3923/00 -; OVG Hamburg, Teilbeschl. v. 19.2.2001 - 2 Bs 370/00 -; VG Hamburg, Beschl. v. 15.1.2001 - 15 VG 3932/00 -; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.2.2001 - 2 Bs 38/01 -).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2001 - 7 MB 1546/01
    Was die Rügebefugnis angeht, so hat das Bundesverwaltungsgericht verschiedentlich dahinstehen lassen, ob ein Verbandskläger die Fehlerhaftigkeit der angenommenen Planrechtfertigung überhaupt geltend machen kann (vgl. Urt. v. 19.5.1998 - 4 A 9.97 -, DVBl. 1998, 900 = NVwZ 1998, 961).
  • BVerwG, 24.08.1987 - 4 B 129.87

    Zuständigkeit - Verkehrsminister - Eisenbahnkreuzung - Anordnungsbehörde - …

  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87

    Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG - …

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97

    Eisenbahn; Planfeststellung; Anhörungsverfahren; Änderung der Planung; …

  • BVerwG, 10.09.1998 - 4 A 35.97

    Umweltverträglichkeitsprüfung; landschaftspflegerischen Begleitplan; …

  • BVerwG, 05.10.1993 - 4 A 9.93

    Revision - Landesrecht - Naturschutz - Klagebefugnis - Gesetzgebungsauftrag - …

  • VG Oldenburg, 26.10.1999 - 1 B 3319/99

    Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung eines Emssperrwerks; Bindungswirkung …

  • OVG Niedersachsen, 28.08.1995 - 3 L 1466/93

    Beteiligungsrechte von Naturschutzverbänden; Beteiligungsrecht; Bodenabbau; …

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05

    Eingriff in Schutzgebiete; Eingriffsverbot; Planfeststellung; Opferung von …

    Unter welchen Voraussetzungen es die Planfeststellungsbehörde mit einer Teilentscheidung bewenden lassen kann, beurteilt sich vielmehr nach dem einschlägigen Planungsrecht (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss v. 01.06.2001 - 7 MB 1546/1 B 196/01 -, NuR 2002, 369, 370; BVerwG, Beschluss v. 22.05.1995 - 4 B 30.95 - zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2007 - 7 KS 135/03

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich der …

    Der Senat hat diese Entscheidung bereits als Beleg für die gegenteilige Ansicht angesehen (Nds.OVG, Beschl. v. 31.05.2001 - 7 MB 1546/01 -, ZUR 2002, 37 = NuR 2002, 369).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2004 - 7 LB 44/02

    Umfassende gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsakten auf Grund des Klagerechtes …

    Der Senat hat diese Entscheidung bereits als Beleg für die hier vertretene gegenteilige Ansicht angesehen (Nds.OVG, Beschl. v. 31.05.2001 - 7 MB 1546/01 -, ZUR 2002, 37 = NuR 2002, 369).
  • VG Cottbus, 28.02.2007 - 3 L 469/06

    Gerichtliche Verfahren gegen den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss …

    Das Erfordernis der Sicherung dürfte vielmehr eher dahin auszulegen sein, dass der FFH-Richtlinie insgesamt das Konzept der Nachhaltigkeit zugrunde liegt, es mithin entscheidend auf den langfristigen Schutz natürlicher Lebensräume ankommt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 31. Mai 2001 - 7 MB 1546/01, 1 B 196/01 -, zitiert nach [...]).
  • VG Stade, 07.07.2003 - 1 A 1014/00

    Airbus; Ausgleichsbedarf; Eingriff; Ersatzmaßnahme; Hahnöfersand; Hamburg; …

    Die dagegen eingelegte Beschwerde wies das Nds. Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 1. Juni 2001 - 7 MB 1546/01 - (NuR 2002, 369) zurück.

    Dies ergibt sich schon zum einen aus den Gründen des Kammerbeschlusses vom 15. März 2001 - 1 B 196/01 -, die, soweit diese durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 1. Juni 2001 - 7 MB 1546/01 - bestätigt worden sind auch angesichts des Vorbringens in der Hauptsache weiter Geltung beanspruchen.

  • VG Bremen, 30.11.2007 - 5 K 565/07

    Neubau einer Wasserkraftanlage an der Staustufe Bremen-Hemelingen

    Sie können zwar - ebenso wie andere nicht anerkannte Vereine oder Verbände - beteiligt werden, besitzen aber kein Mitwirkungsrecht (…vgl. Lorz/u. a., a. a. O., § 58 Rn. 6, § 60 Rn. 3; OVG Lüneburg, B. v. 31.05.2001, 7 MB 1546/01, 1 B 196/01, juris, ZUR 2002, 37f) und infolgedessen auch kein Klagerecht.
  • VG Bremen, 30.11.2007 - 5 K 561/07

    Neubau einer Wasserkraftanlage an der Staustufe Bremen-Hemelingen

    Sie können zwar - ebenso wie andere nicht anerkannte Vereine oder Verbände - beteiligt werden, besitzen aber kein Mitwirkungsrecht (…vgl. Lorz/u. a., a. a. O., § 58 Rn. 6, § 60 Rn. 3; OVG Lüneburg, B. v. 31.05.2001, 7 MB 1546/01, 1 B 196/01, juris, ZUR 2002, 37f) und infolgedessen auch kein Klagerecht." Daraus ergibt sich, dass der Kläger, der über eine Anerkennung nach § 29 BNatSchG 1976 durch die zuständige niedersächsische Landesbehörde verfügt, nur die Mitwirkungsbefugnis für Planungen und Maßnahmen des Landes Niedersachsen hat.
  • VG Schleswig, 21.09.2006 - 12 A 162/00
    Werden naturschutzrechtlich vorgeschriebene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für einen Eingriff nicht in einem einheitlichen Planfeststellungsbeschluss über den Eingriff selbst festgesetzt, sondern wie hier vorliegend einem eigenständigen Ergänzungsplanfeststellungsverfahren vorbehalten, bedarf der Gegenstand einer solchen Ergänzungsplanfeststellung, das zuzulassende Kompensationsvorhaben, wie jedes andere Vorhaben auch einer Planrechtfertigung (Louis, NuR 2002, 335; a.A. OVG Lüneburg , Beschluss vom 01.06.2001, 7 MB 1546/01, NuR 2002, S. 369ff).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2002 - 4 M 93/01

    Voraussetzungen der Aufwerungsbedürftigkeit und der Aufwertungsfähigkeit

    Wenn die Antragsgegnerin in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 31.05.2001 (7 MB 1546/01) verweist, kann dies kein anderes Ergebnis der Interessenabwägung begründen.
  • OVG Niedersachsen, 31.05.2001 - 7 MB 1547/01
    Im Hinblick auf die enge sachliche und zeitliche Verknüpfung der Kompensationsmaßnahme Hahnöfersand mit dem Eingriff im Bereich des Mühlenberger Lochs liegt es indes im überwiegenden öffentlichen Interesse, dass die Kompensationsmaßnahmen möglichst zeitnah realisiert werden, damit sie ihren Zweck erfüllen und die nach Maßgabe des Naturschutzrechts gebotenen positiven Wirkungen - wie die Antragsgegnerin in der Begründung der sofortigen Vollziehung nachvollziehbar dargelegt hat (PFB S. 136 f.) - möglichst bald eintreten können (vgl. hierzu näher den Beschluss des Senats vom gleichen Tage in der Sache 7 MB 1546/01).
  • VG Stade, 07.07.2003 - 1 A 1011/00
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