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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.07.2002 - 8 A 00.40034   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14254
VGH Bayern, 30.07.2002 - 8 A 00.40034 (https://dejure.org/2002,14254)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.07.2002 - 8 A 00.40034 (https://dejure.org/2002,14254)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juli 2002 - 8 A 00.40034 (https://dejure.org/2002,14254)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auf das Eigentum an einem Grundstück gestützte Klagebefugnis bei rechtsmissbräuchlicher Begründung der Eigentümerposition; Rechtswidrigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses bei Verstoß gegen die Vorschriften des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) über die ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NuR 2003, 755
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (32)

  • VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2340

    Freistaat muss Planfeststellung für die Staustufe Pielweichs an der Isar bei …

    Nachdem die Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG , Art. 6a Abs. 1 Satz 1 BayNatSchG vorrangig anzuordnen sind, ist eine derartige Differenzierung erforderlich (vgl. BVerwG vom 27.10.2000 BVerwGE 112, 140 /162 [BVerwG 27.10.2000 - 4 A 18/99] zu § 8 BNatSchG a.F.; BayVGH vom 30.7.2002 NuR 2003, 755/757).
  • VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2314

    Freistaat muss Planfeststellung für die Staustufe Pielweichs an der Isar bei …

    Nachdem die Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG, Art. 6a Abs. 1 Satz 1 BayNatSchG vorrangig anzuordnen sind, ist eine derartige Differenzierung erforderlich (vgl. BVerwG vom 27.10.2000 BVerwGE 112, 140/162 zu § 8 BNatSchG a.F.; BayVGH vom 30.7.2002 NuR 2003, 755/757).
  • VG Bayreuth, 20.10.2015 - B 1 K 15.475

    Planfeststellungsbeschluss ist rechtmäßig

    Möchte man der vom Kläger bemühten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.07.2002 - 8 A 00.40034 - ein anderes Verständnis entnehmen, wäre dies mit Blick auf die neuere Rechtsprechung jedenfalls obsolet.
  • VGH Bayern, 05.03.2013 - 21 ZB 12.2466

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; Rückforderung; KULAP-A

    Rn. 34 Die Frage, ob bei der Beantragung von Fördermitteln nach dem KULAP-A der erneute Erlass eines zum Zeitpunkt der Antragstellung aufgehobenen Planfeststellungsbeschlusses ein vorhersehbarer und vermeidbarer Umstand sei, stellt sich schon deswegen nicht, weil der Planfeststellungsbeschluss vom 14. Juli 2000 mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Juli 2002, Az. 8 A 00.40034, nicht aufgehoben wurde, sondern nur festgestellt wurde, dass er rechtswidrig ist und nicht vollzogen werden darf (…BayVGH, U.v. 30.07.2002, Rn. 33, 38).
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