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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2011 - 1 LB 19/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8545
OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2011 - 1 LB 19/10 (https://dejure.org/2011,8545)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.12.2011 - 1 LB 19/10 (https://dejure.org/2011,8545)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - 1 LB 19/10 (https://dejure.org/2011,8545)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagen des Einbringens von importierten Miesmuscheln in den Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" durch die Muschelfischereibetriebe; Erteilung der Befreiung für Importe von ausländischen Muscheln zur Regeneration der Bestände in den Nationalpark

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Klage gegen Muschelimporte in den Nationalpark Wattenmeer stattgegeben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Importierte Miesmuscheln im Wattenmeer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NuR 2012, 282
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2011 - 1 LB 19/10
    Mit dieser Interpretation des Begriffs des "Aussetzens" befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der Interpretation des - oben erwähnten - Tötungstatbestands aus Art. 12 Abs. 1 Buchstabe a der FFH-Richtlinie / § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG a.F. / 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG n.F. durch das Bundesverwaltungsgericht: Dieses bejaht dessen - vorsätzliche - Verwirklichung z.B. durch eine Straßenbaumaßnahme dann, wenn sich dadurch das Tötungsrisiko für die betroffenen geschützten Tierarten in signifikanter Weise erhöht (u.a. Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 ff., Rn. 91).
  • BVerwG, 14.05.1997 - 11 A 43.96

    Recht des Schienenverkehrs - Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2011 - 1 LB 19/10
    Rn. 27 Grundlage dieses Anspruchs ist die Verletzung der Mitwirkungs- bzw. Beteiligungsrechte des Klägers, eines anerkannten Naturschutzvereins im Sinne des § 58 LNatSchG (vom 06.03.2007 = a.F.), § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (URG): Wird ein naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren, an dem ein solcher anerkannter Naturschutzverein zu beteiligen gewesen wäre, rechtswidrigerweise nicht durchgeführt, kann der Verein beanspruchen, dass die zuständige Behörde die Maßnahmen oder Handlungen unterbindet, für die die erforderliche Befreiung nicht eingeholt und bezüglich derer sein Beteiligungsrecht somit vereitelt worden ist; denn die Vereitelung dieses Rechts darf nicht sanktionslos bleiben, das behördliche Eingriffsermessen ist insoweit auf Null reduziert (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 15.12.2008 - 4 ME 315/08 -, NuR 2009, 130 m.w.N.; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 06.11.2006 - 2 M 311/06 -, NuR 2007, 208;… Thüringer OVG, Urt. v. 02.07.2003 - 1 KO 289/02 -, NuR 2004, 325; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 14.05.1997 - 11 A 43.96 -, BVerwGE 104, 367 ff, 373).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2008 - 4 ME 315/08

    Anforderungen an eine Verletzung der Beteiligungsrechte eines Naturschutzvereins …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2011 - 1 LB 19/10
    Rn. 27 Grundlage dieses Anspruchs ist die Verletzung der Mitwirkungs- bzw. Beteiligungsrechte des Klägers, eines anerkannten Naturschutzvereins im Sinne des § 58 LNatSchG (vom 06.03.2007 = a.F.), § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (URG): Wird ein naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren, an dem ein solcher anerkannter Naturschutzverein zu beteiligen gewesen wäre, rechtswidrigerweise nicht durchgeführt, kann der Verein beanspruchen, dass die zuständige Behörde die Maßnahmen oder Handlungen unterbindet, für die die erforderliche Befreiung nicht eingeholt und bezüglich derer sein Beteiligungsrecht somit vereitelt worden ist; denn die Vereitelung dieses Rechts darf nicht sanktionslos bleiben, das behördliche Eingriffsermessen ist insoweit auf Null reduziert (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 15.12.2008 - 4 ME 315/08 -, NuR 2009, 130 m.w.N.; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 06.11.2006 - 2 M 311/06 -, NuR 2007, 208;… Thüringer OVG, Urt. v. 02.07.2003 - 1 KO 289/02 -, NuR 2004, 325;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 14.05.1997 - 11 A 43.96 -, BVerwGE 104, 367 ff, 373).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2006 - 2 M 311/06

    Beteiligung eines Naturschutzverbandes

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2011 - 1 LB 19/10
    Rn. 27 Grundlage dieses Anspruchs ist die Verletzung der Mitwirkungs- bzw. Beteiligungsrechte des Klägers, eines anerkannten Naturschutzvereins im Sinne des § 58 LNatSchG (vom 06.03.2007 = a.F.), § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (URG): Wird ein naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren, an dem ein solcher anerkannter Naturschutzverein zu beteiligen gewesen wäre, rechtswidrigerweise nicht durchgeführt, kann der Verein beanspruchen, dass die zuständige Behörde die Maßnahmen oder Handlungen unterbindet, für die die erforderliche Befreiung nicht eingeholt und bezüglich derer sein Beteiligungsrecht somit vereitelt worden ist; denn die Vereitelung dieses Rechts darf nicht sanktionslos bleiben, das behördliche Eingriffsermessen ist insoweit auf Null reduziert (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 15.12.2008 - 4 ME 315/08 -, NuR 2009, 130 m.w.N.; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 06.11.2006 - 2 M 311/06 -, NuR 2007, 208;… Thüringer OVG, Urt. v. 02.07.2003 - 1 KO 289/02 -, NuR 2004, 325;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 14.05.1997 - 11 A 43.96 -, BVerwGE 104, 367 ff, 373).
  • EuGH, 04.12.2008 - C-249/07

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. - …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2011 - 1 LB 19/10
    Die vom Beklagten, den Beigeladenen und dem Verwaltungsgericht unter Berufung auf das Urteil des EuGH vom 04. Dezember 2008 - C 249/07 - und Art. 3 Ziff. 10 der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 vertretene Auffassung, unter den Begriff des "Aussetzens" falle nur das absichtliche, zielgerichtete Aus- bzw. Einbringen von Arten, hier also das Aus- bzw. Einbringen der aus britischen und irischen Küstengewässern importierten Miesmuscheln der Art Mytilus edulis, nicht dagegen das Einbringen von Begleitarten (oder Miesmuscheln der Art Mytilus galloprovincialis), überzeugt nicht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2003 - 1 MB 6/03

    Befugnis zum Erlass einer auf Durchsetzung einer denkmalschutzrechtlichen …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2011 - 1 LB 19/10
    Rn. 27 Grundlage dieses Anspruchs ist die Verletzung der Mitwirkungs- bzw. Beteiligungsrechte des Klägers, eines anerkannten Naturschutzvereins im Sinne des § 58 LNatSchG (vom 06.03.2007 = a.F.), § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (URG): Wird ein naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren, an dem ein solcher anerkannter Naturschutzverein zu beteiligen gewesen wäre, rechtswidrigerweise nicht durchgeführt, kann der Verein beanspruchen, dass die zuständige Behörde die Maßnahmen oder Handlungen unterbindet, für die die erforderliche Befreiung nicht eingeholt und bezüglich derer sein Beteiligungsrecht somit vereitelt worden ist; denn die Vereitelung dieses Rechts darf nicht sanktionslos bleiben, das behördliche Eingriffsermessen ist insoweit auf Null reduziert (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 15.12.2008 - 4 ME 315/08 -, NuR 2009, 130 m.w.N.; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 06.11.2006 - 2 M 311/06 -, NuR 2007, 208; Thüringer OVG, Urt. v. 02.07.2003 - 1 KO 289/02 -, NuR 2004, 325;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 14.05.1997 - 11 A 43.96 -, BVerwGE 104, 367 ff, 373).
  • OLG Hamm, 29.05.2017 - 5 U 153/15

    Wisent-Rechtsstreitigkeiten

    § 37 Abs. 2 BNatSchG regelt lediglich das Verhältnis des 5. Kapitels des BNatSchG zu artenschutzrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen dieses Abschnitts (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.12.2011 mit dem Az. 1 LB 19/10, Rdnr. 34, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 29.05.2017 - 5 U 156/15

    Wisent-Rechtsstreitigkeiten

    § 37 Abs. 2 BNatSchG regelt lediglich das Verhältnis des 5. Kapitels des BNatSchG zu artenschutzrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen dieses Abschnitts (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.12.2011 mit dem Az. 1 LB 19/10, Rdnr. 34, zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 5 S 88/17

    Keine subjektive Rechtsposition einer anerkannten Naturschutzvereinigung …

    Nach der Rechtsprechung kann ihre Durchsetzung gegenüber der zur Wahrung des Rechts verpflichteten Behörde - ggfs. im Wege einer einstweiligen Anordnung - auch im Falle einer drohenden Umgehung des Mitwirkungsrechts gesichert werden (vgl. z. B. OVG Schlesw.-H., Urteil vom 15.12.2011 - 1 LB 19/10 - NuR 2012, 282, juris Rn.27; auch OVG B.-Bbg., Beschluss vom 19.7.2013 - 11 S 26.13 - LKV 2013, 425, juris [Fall mit der Besonderheit, dass dem Dritten eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist, die genehmigte Maßnahme aber nicht von diesem selbst, sondern von der in Anspruch genommenen Körperschaft durchgeführt werden soll]); der Dritte ist in dem mit diesem Ziel eingeleiteten Verfahren beizuladen.

    Der Senat vermag nicht zu erkennen, dass ein Vorgehen gegen den Träger der zuständigen Behörde mit dem Begehren, dass diese zur Sicherung des Mitwirkungsrechts dem beizuladenden Dritten das Unterlassen zu vollendeten Tatsachen führender Tätigkeiten aufgibt (vgl. z. B. OVG Schlesw.-H., Urteil vom 15.12.2011 - 1 LB 19/10 - NuR 2012, 282, juris, insbesondere Rn. 27), nicht gleich effektiv ist.

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