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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2012 - 2 M 13/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4515
OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2012 - 2 M 13/12 (https://dejure.org/2012,4515)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.05.2012 - 2 M 13/12 (https://dejure.org/2012,4515)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - 2 M 13/12 (https://dejure.org/2012,4515)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 51Abs 1 BBergG, § 55 BBergG, § 58 BBergG, § 71 Abs 3 BBergG, § 3 Abs 1 Nr 10 BBodSchG
    Duldungsanordnung zum Tonabbau zwecks Sicherung von Handlungs- und Unterlassungspflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBodSchG § 4; BBodSchG § 7; BBodSchG § 10 Abs. 1
    § 10 Abs. 1 BBodSchG als selbstständige Rechtsgrundlage für die Anordnung zur Duldung einer im Wege der Ersatzvornahme zu duldenden Sicherungsmaßnahme i. R. der Erfüllung von Sanierungspflichten nach den §§ 4 ,7 BBodSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Sicherungsmaßnahmen zur Durchsetzung von Handlungs- und Unterlassungspflichten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    § 10 Abs. 1 BBodSchG als selbstständige Rechtsgrundlage für die Anordnung zur Duldung einer im Wege der Ersatzvornahme zu duldenden Sicherungsmaßnahme i. R. der Erfüllung von Sanierungspflichten nach den §§ 4, 7 BBodSchG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 593
  • DÖV 2012, 694
  • NuR 2012, 505
  • ZfBR 2012, 598 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (18)

  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 61/10

    Teilweise erfolgreiche Anfechtung bergamtlich verfügter Sicherungsanordnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2012 - 2 M 13/12
    Gegen diesen Bescheid wandte sich der Antragsteller mit einer am 03.03.2010 beim Verwaltungsgericht Magdeburg eingegangenen Klage ( 3 A 61/10 MD).

    Der Antragsteller bezog diesen Änderungsbescheid in das Klageverfahren 3 A 61/10 MD ein und stellte unter dem 11.04.2011 einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz im Bezug auf Ziff. 4 b des geänderter Bescheides vom 04.04.2011 (Az.: 3 B 155/11 MD).

    Auch diesen Bescheid bezog der Antragsteller in seine Klage zu 3 A 61/10 MD ein.

    Rn. 20 Mit Beschluss vom 30.11.2011 hat das Verwaltungsgericht Magdeburg die aufschiebende Wirkung der Klage zum Az.: 3 A 61/10 MD insoweit wiederhergestellt als Ziff. 4 b des Bescheides vom 04.04.2011 angefochten wurde.

    Rn. 27 den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 30.11.2011 - 3 B 155/11 MD - abzuändern und den Antrag des Beschwerdegegners/Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage 3 A 61/10 MD gegen den Bescheid des Beschwerdeführers vom 03.02.2010 in der Fassung des ergänzendes Bescheid vom 04.04.2011, soweit Ziff. 4 b der mit dem Bescheid angeordneten Maßnahmen betroffen ist, abzulehnen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2004 - 2 M 232/04

    Regelmäßig kein Sofort-Vollzug bei baurechtlichen Eingriffs-Verwaltungsakten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2012 - 2 M 13/12
    Dies erfordert nicht nur eine den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 VwGO genügende Begründung, sondern darüber hinaus gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO in materieller Hinsicht das Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der Vollziehung (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 17.Aufl., § 80, Rn. 90, 92 m.w.N.), das über das allgemeine Interesse am Verwaltungsakt selbst hinausgehen muss und das von der Behörde in der Regel "schlüssig" zu rechtfertigen ist (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 06.07.2004 - 2 M 232/04 -, nach juris).

    An die Voraussetzungen der sofortigen Vollziehbarkeit ist wegen des hier stattfindenden Eingriffs in das Eigentum, mit dem vollendete Tatsachen geschaffen werden, ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 06.07.2004, a.a.O.).

    Das hinter dieser Bewertung stehende Gebot, durch effektiven Rechtsschutz eine unangemessene Vorwegnahme der Hauptsache zu vermeiden, muss aber in der Regel dann und insoweit zurücktreten, als es um die Abwehr konkreter Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung geht (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 06.07.2004, a.a.O., m.w.N.).

  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 B 155/11

    Erfolgreicher vorläufiger Rechtsschutz gegen bergamtlich angedrohte …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2012 - 2 M 13/12
    Der Antragsteller bezog diesen Änderungsbescheid in das Klageverfahren 3 A 61/10 MD ein und stellte unter dem 11.04.2011 einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz im Bezug auf Ziff. 4 b des geänderter Bescheides vom 04.04.2011 (Az.: 3 B 155/11 MD).

    Rn. 21 Mit am 16.01.2012 eingegangenem Schriftsatz seiner Prozessbevollmächtigten hat der Antragsgegner Beschwerde gegen den Beschluss zu 3 B 155/11 MD eingelegt.

    Rn. 27 den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 30.11.2011 - 3 B 155/11 MD - abzuändern und den Antrag des Beschwerdegegners/Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage 3 A 61/10 MD gegen den Bescheid des Beschwerdeführers vom 03.02.2010 in der Fassung des ergänzendes Bescheid vom 04.04.2011, soweit Ziff. 4 b der mit dem Bescheid angeordneten Maßnahmen betroffen ist, abzulehnen.

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2012 - 2 M 13/12
    Dies geschieht entweder durch Gesetz - Legalenteignung - oder durch behördlichen Vollzugsakt auf Grund gesetzlicher Ermächtigung, - Administrativenteignung - (vgl. BVerfG, Urt. v. 16.02.2000, 1 BvR 242/91, 1 BvR 315/99, m.w.N., nach juris).

    Dagegen kann es durchaus zumutbar sein, Vermögen einzusetzen, das zusammen mit dem sanierungsbedürftigen Grundstück eine funktionale Einheit bildet, etwa weil es Bestandteil des Unternehmens ist (vgl. insoweit auch: BVerfG, Beschl. v. 16.02.2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.07.2010 - 7 B 16.10

    Lavasandtagebau; Verfüllung; Geltung des Bodenschutzrechts; Vorsorgewerte; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2012 - 2 M 13/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lassen sich schädliche Bodenveränderungen infolge einer Verfüllung von Abfällen mit den bergrechtlichen Vorschriften nicht sachgerecht erfassen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005, 7 C 26/03, nach juris; bestätigt in: BVerwG, Beschl. v. 28.07.2010 - 7 B 16/10 - nach juris).

    Es soll der Boden vor Verunreinigung geschützt werden, der seinerseits das Grundwasser schützt, nämlich aufgrund seiner natürlichen Funktion als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund seiner Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, wie es § 2 Abs. 2 lit. c) BBodSchG formuliert (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 28.07.2010 - 7 B 16/10 -, nach juris).

  • VGH Bayern, 16.04.2007 - 14 CS 07.275
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2012 - 2 M 13/12
    Zwar ist grundsätzlich Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Duldungsanordnung, dass die mit ihrer Hilfe durchzusetzende Verfügung rechtmäßig ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29.10.2009 - 1 A 350/09 -, nach juris; BayVGH, Beschl. v. 16.04.2007 - 14 CS 07.275 -, nach juris).

    Dies beruht auf dem Rechtsgedanken, dass der Duldungsverpflichtete in einem Verfahren gegen die durchzusetzende Verfügung nicht beteiligt ist und daher gegen diese auch keine Einwendungen vortragen kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 16.04.2007, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2013 - 2 L 20/12

    Sicherung einer mit Abfällen verfüllten Tongrube - Anwendbarkeit des BBodSchG

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2012 - 2 M 13/12
    Gegen dieses Urteil haben sich sowohl der Antragsteller als auch der Antragsgegner mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung gewandt ( 2 L 20/12 Z.).

    Rn. 31 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren und in den Verfahren 2 L 11/12, 2 L 20/12 und 2 L 25/12 sowie auf die jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners Bezug genommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1996 - 10 A 3363/92

    Ordnungspflichtiger; Ordnungsbehörde; Ordnungsverfügung; Abbruch eines …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2012 - 2 M 13/12
    Die Vollstreckungsakte knüpfen allein an die Wirksamkeit und Vollziehbarkeit der Grundverfügung an (vgl. OVG NW, U.v. 04.11.1996 - 10 A 3363/92 -, nach juris).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03

    Bodenschutzrechtliche Anordnung; Ordnungspflichten; Insolvenz; schädliche …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2012 - 2 M 13/12
    Da § 4 Abs. 3 BBodSchG allein an das Innehaben der tatsächlichen Gewalt anknüpft, ist es auch unerheblich für die Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters, ob die Gefahr bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestanden hat (vgl. auch BVerwG, U.v. 23.09.2004 - 7 C 22/03 -, nach juris; BVerwG, Beschl. v. 05.06.2007 - 7 B 25/07 -, nach juris).
  • BVerwG, 10.02.1999 - 11 C 9.97

    Revisionsbegründungsfrist; fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung; Lagerung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2012 - 2 M 13/12
    Diese haben keinen Anspruch darauf, dass im Interesse ihrer Befriedigungschancen nur mit finanziellen Mitteln der Allgemeinheit in der Masse bereits vor Insolvenzeröffnung vorhandene Altlasten, Kontaminationen oder Abfälle beseitigt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.02.1999 - 11/C 9/97 -, BVerwGE 108, 269 [273];… Hefermehl, a.a.O).
  • BVerwG, 21.12.1998 - 7 B 211.98

    Schädliche Bodenveränderung; Abfall; bewegliche Sache; Abfallbesitz; …

  • OVG Sachsen, 29.10.2009 - 1 A 350/09

    Duldungsanordnung zu einer Nutzungsuntersagung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2003 - 2 L 253/02

    Zwangsgeld gegenüber mittellosem Verpflichteten zulässig

  • OVG Sachsen, 25.09.2009 - 1 A 614/08

    Verwaltungsvollstreckung; Zwangsgeldfestsetzung; gerichtlicher Prüfungsumfang

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2008 - 2 M 103/08

    Verfüllung einer Tongrube mit Abfällen

  • VG Magdeburg, 09.04.2008 - 3 B 53/08

    Stilllegung der Tongrube Vehlitz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2008 - 2 M 143/08

    Verfüllung einer Tongrube mit Abfällen

  • VG Magdeburg, 30.05.2008 - 3 B 126/08

    Maßnahmen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen in Bezug auf die Tongrube …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 47/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur …

    Auch muss gerade hier damit gerechnet werden, dass die genannten Gefahren eintreten (vgl. Beschl. d. Senats v. 09.05.2012 - 2 M 13/12 - und Urt. d. Senats v. 12.12.2013 - 2 L 20/12 -).

    Rn. 53 "Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 09.05.2012 - 2 M 13/12 -, juris RdNr. 37) unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.04.2005 (BVerwG 7 C 26/03 -, BVerwGE 123, 247 [254]) darauf abgestellt, dass sich schädliche Bodenveränderungen infolge einer Verfüllung von Abfällen mit den bergrechtlichen Vorschriften nicht sachgerecht erfassen ließen und weder das BBergG noch die auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen Anforderungen an die Verwendung bergbaufremder Abfälle enthielten, durch die schädliche Einwirkungen auf den Boden hervorgerufen werden.

    Damit wurde er Inhaber der tatsächlichen Gewalt über die zum Tontagebau E. gehörenden Grundstücke und damit sanierungspflichtig (vgl. Beschl. d. Senats v. 09.05.2012 - 2 M 13/12 - BA S. 14; Beschl. v. 19.09.2013 - 2 M 114/13 - BA S. 13 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 52/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur …

    Auch muss gerade hier damit gerechnet werden, dass die genannten Gefahren eintreten (vgl. Beschl. d. Senats v. 09.05.2012 - 2 M 13/12 - und Urt. d. Senats v. 12.12.2013 - 2 L 20/12 -).

    Rn. 71 "Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 09.05.2012 - 2 M 13/12 -, juris RdNr. 37) unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.04.2005 (BVerwG 7 C 26/03 -, BVerwGE 123, 247 [254]) darauf abgestellt, dass sich schädliche Bodenveränderungen infolge einer Verfüllung von Abfällen mit den bergrechtlichen Vorschriften nicht sachgerecht erfassen ließen und weder das BBergG noch die auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen Anforderungen an die Verwendung bergbaufremder Abfälle enthielten, durch die schädliche Einwirkungen auf den Boden hervorgerufen werden.

    Damit wurde er Inhaber der tatsächlichen Gewalt über die zum Tontagebau E. gehörenden Grundstücke und damit sanierungspflichtig (vgl. Beschl. d. Senats v. 09.05.2012 - 2 M 13/12 - BA S. 14; Beschl. v. 19.09.2013 - 2 M 114/13 - BA S. 13 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 48/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur …

    Auch muss gerade hier damit gerechnet werden, dass die genannten Gefahren eintreten (vgl. Beschl. d. Senats v. 09.05.2012 - 2 M 13/12 - und Urt. d. Senats v. 12.12.2013 - 2 L 20/12 -).

    "Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 09.05.2012 - 2 M 13/12 -, juris RdNr. 37) unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.04.2005 (BVerwG 7 C 26/03 -, BVerwGE 123, 247 [254]) darauf abgestellt, dass sich schädliche Bodenveränderungen infolge einer Verfüllung von Abfällen mit den bergrechtlichen Vorschriften nicht sachgerecht erfassen ließen und weder das BBergG noch die auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen Anforderungen an die Verwendung bergbaufremder Abfälle enthielten, durch die schädliche Einwirkungen auf den Boden hervorgerufen werden.

    Damit wurde er Inhaber der tatsächlichen Gewalt über die zum Tontagebau E. gehörenden Grundstücke und damit sanierungspflichtig (vgl. Beschl. d. Senats v. 09.05.2012 - 2 M 13/12 - BA S. 14; Beschl. v. 19.09.2013 - 2 M 114/13 - BA S. 13 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2012 - 2 M 22/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Kosten der Ersatzvornahme bei rein fiskalischem …

    Auf die hiergegen vom Antragsgegner eingelegte Beschwerde hat der erkennende Senat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 09.05.2012 dahingehend geändert, dass der Antrag abgelehnt wurde (AZ.: 2 M 13/12 ).

    Dies entspricht der Auffassung des Senats (vgl. Beschl. v. 09.05.2012 - 2 M 13/12 -, S. 19 des Entscheidungsumdrucks).

    Insoweit hat der Senat in seinem Beschluss vom 09.05.2012 (- 2 M 13/12 -, nach juris) ausgeführt:.

    Der Senat hat zur Zuständigkeit des Antragsgegners im Beschluss vom 09.05.2012 (a.a.O.) ausgeführt:.

  • VG Düsseldorf, 24.01.2014 - 17 K 2868/11

    Klärschlammentsorgung

    Rn. 169 vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 2 M 13/12 -, juris, Rn. 2, 9 und 12.

    Rn. 244 vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. September 2013 - 2 M 114/13 -, juris, Rn. 19 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 2 M 13/12 -, juris, Rn. 2, 9 und 12,.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2012 - 2 M 149/12

    Einstweiliger Rechtsschutz; Kosten der Ersatzvornahme; Insolvenzverfahren; Gefahr

    Auf die hiergegen vom Antragsgegner eingelegte Beschwerde hat der erkennende Senat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 09.05.2012 dahingehend geändert, dass der Antrag abgelehnt wurde (AZ.: 2 M 13/12 ).

    Soweit der Senat im Verfahren 2 M 13/12 die Zuständigkeit nach dieser Norm bejaht habe, habe er sich nicht mit der Argumentation des Antragstellers auseinandergesetzt, er könne als Insolvenzverwalter kein "der Bergaufsicht unterliegender Betrieb sein".

    Insoweit hat der Senat in seinem Beschluss vom 09.05.2012 (- 2 M 13/12 -, nach juris) ausgeführt:.

    Der Senat hat zur Zuständigkeit des Antragsgegners im Beschluss vom 09.05.2012 (a.a.O.) ausgeführt:.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 53/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur …

    Auch muss gerade hier damit gerechnet werden, dass die genannten Gefahren eintreten (vgl. Beschl. d. Senats v. 09.05.2012 - 2 M 13/12 - und Urt. d. Senats v. 12.12.2013 - 2 L 20/12 -).

    Rn. 68 "Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 09.05.2012 - 2 M 13/12 -, juris RdNr. 37) unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.04.2005 (BVerwG 7 C 26/03 -, BVerwGE 123, 247 [254]) darauf abgestellt, dass sich schädliche Bodenveränderungen infolge einer Verfüllung von Abfällen mit den bergrechtlichen Vorschriften nicht sachgerecht erfassen ließen und weder das BBergG noch die auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen Anforderungen an die Verwendung bergbaufremder Abfälle enthielten, durch die schädliche Einwirkungen auf den Boden hervorgerufen werden.

    Damit wurde er Inhaber der tatsächlichen Gewalt über die zum Tontagebau E. gehörenden Grundstücke und damit sanierungspflichtig (vgl. Beschl. d. Senats v. 09.05.2012 - 2 M 13/12 - BA S. 14; Beschl. v. 19.09.2013 - 2 M 114/13 - BA S. 13 f.).

  • BVerwG, 21.04.2015 - 7 B 9.14

    Tongrube; Abschlussbetriebsplan; Verfüllung; Sanierung; Bodenschutzrecht; …

    Der Verweis auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 9. Mai 2012 - OVG 2 M 13/12 - im Eilverfahren ist insoweit ohne Bedeutung, da dieser sich nur mit der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Duldungsverfügung (Ziffer 4 b) des Bescheids) befasst.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2013 - 2 L 20/12

    Sicherung einer mit Abfällen verfüllten Tongrube - Anwendbarkeit des BBodSchG

    Rn. 14 Mit Beschlüssen vom 09.05.2012 ( 2 M 13/12 - Duldungsanordnung -) und vom 22.10.2012 ( 2 M 22/12 - Kostenanforderung -) hat der Senat die Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts geändert und die Eilanträge abgelehnt: Soweit der Beklagte den Kläger verpflichtet habe, die Verwendung betriebseigenen Tons zu dulden, sei dies eine auf der Grundlage des Bodenschutzrechts zur Gefahrenabwehr geeignete und erforderliche Maßnahme.

    Die vom Kläger im Hauptsacheverfahren vorgetragenen Argumente geben dem Senat keinen Anlass, von seiner bereits im Eilverfahren geäußerten Rechtsauffassung abzuweichen (Beschluss vom 09.05.2012 - 2 M 13/12 ).

  • VG Gelsenkirchen, 30.08.2016 - 9 K 1850/12

    Duldungsverfügung Bodenluftmessstellen Sanierung Deponie Dauerverwaltungsakt …

    Rn. 83 Vgl. grundlegend BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 7 B 211/98 -, juris Rn. 4, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2000 - 3 C 2/00 -, juris Rn. 18; sowie OVG NRW, Urteil vom 16. November 2000 - 20 A 1774/99 -, juris Rn. 22 ff. m.w.N.; OVG Thüringen, Urteil vom 11. Juni 2001 - 4 KO 52/97 -, juris Rn. 34 ff.; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 2 M 13/12 -, juris Rn. 40 in Abgrenzung zum Bergrecht.

    Rn. 89 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. April 2015 - 7 B 9/14 -, juris Rn. 16; OVG Sachen-Anhalt, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 2 M 13/12 -, juris Rn. 42; VG Augsburg, Urteil vom 24. Mai 2011 - Au 3 K 10.2019 -, juris Rn. 64; Versteyl in: Versteyl/Sondermann, BBodSchG, München 2005, § 10 Rn. 14; ähnlich VG Düsseldorf, Beschluss vom 16. November 2010 - 17 L 1384/10 -, juris Rn. 9 (…Duldungsanordnung als "Wesensgleiches Minus" betreffend Anordnungen nach § 9 und § 13 BBodschG unter Verweis auf Sondermann/Hejma, BBodSchG, 2. Aufl. § 9 Rn. 28); vgl. auch VG Wiesbaden, Beschluss vom 9. Dezember 2003 - 4 G 2952/03 -, juris Rn. 21.

    Rn. 100 Vgl. OVG Sachen-Anhalt, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 2 M 13/12 -, juris Rn. 41 m.w.N.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 16. November 2010 - 17 L 1384/10 -, juris Rn. 17 und grundsätzlich (betreffend eine Abbruchsverfügung) OVG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. August 1992 - 5 S 247/92 -, juris Rn. 28.

  • VG Magdeburg, 04.03.2013 - 1 A 278/12

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters eines nicht stillgelegten, von ihm aber …

  • VG Regensburg, 02.08.2021 - RO 8 K 19.301

    Konkurrenzverhältnis zwischen Abfall- und Bodenschutzrecht

  • VG Magdeburg, 04.03.2013 - 1 A 328/11

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters eines nicht stillgelegten, von ihm aber …

  • VG Schleswig, 07.10.2020 - 6 B 3/20

    Eilrechtsschutz gegen die Anordnung der Duldung der Errichtung mehrerer …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2013 - 2 M 114/13

    Anordnung zur Beseitigung von Betriebsstraßen eines ehemaligen Tontagebaus

  • VG Cottbus, 23.06.2022 - 3 K 143/19
  • VG Kassel, 05.12.2019 - 3 K 3927/17

    Sanierung einer stillgelegten Abfalldeponie

  • OVG Sachsen, 15.05.2023 - 1 B 58/23

    Duldungsanordnung; Gefahrenbereichskennzeichnung; sofortige Vollziehung

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