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Rechtsprechung
   OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 03.10.1949 - StS 180/49   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1949,2431
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 03.10.1949 - StS 180/49 (https://dejure.org/1949,2431)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 03.10.1949 - StS 180/49 (https://dejure.org/1949,2431)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 03. Oktober 1949 - StS 180/49 (https://dejure.org/1949,2431)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • OGHSt 2, 179
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 04.09.1985 - 2 StR 353/85

    Zusammenhang zwischen grausamer Körperverletzung und nicht grausamer …

    Auch nach den Entscheidungen, die sie bejahen (z.B. BGH NJW 1951, 666, 667; 1971, 1189, 1190; OGHSt 2, 179, 181), ist es nicht zweifelhaft, daß ein nur zeitlicher, räumlicher oder sich aus der Art der Tatausführung ergebender objektiver Zusammenhang zwischen als grausam zu bewertenden Körperverletzungshandlungen und Tötungshandlungen, die selbst nicht grausam sind, nicht genügt.
  • LG Augsburg, 15.10.1955 - 1 Ks 21/50

    SS-Standgericht: Die Hinrichtung von Pastor Bonhoeffer, Admiral Canaris und …

    "Auf dieser Stufe verleugnet er die sittliche Verantwortung, vor die jedermann gestellt ist, bewusst so stark, dass der Antrieb seines Tuns keinerlei Rechtfertigung oder selbst Verständnis mehr verdient, sondern nur noch Verachtung." Dass auch politische Motive niedrige Beweggründe sein können - nicht müssen - ist von den höchsten Gerichten mehrfach ausgesprochen worden (BGHSt 2, 252 ff.; OGHSt. 2, 179; BGH NJW 1951, S.666).
  • BGH, 23.04.1952 - II ZR 262/51

    Judenprogrome 1938 als Aufruhr

    Wie auch in der neueren strafrichterlichen Rechtsprechung anerkannt ist, erfüllten die im November 1938 gegen die Juden begangenen Ausschreitungen zweifelsfrei den Tatbestand des Landfriedensbruchs nach § 125 StGB (OGHSt 1, 198; 1, 284; 2, 94; 2, 179).
  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 799/52

    Rechtsmittel

    Wie in der Rechtsprechung allgemein anerkannt wird, ist Täter nach § 125 Abs. 1 StGB jeder der willentlich an der Zusammenrottung teilnimmt, auch wenn er die von der Menge begangenen Gewalttätigkeiten nicht billigt oder sogar missbilligt (RGSt 55, 249; 58, 207, 209; 60, 331; OGHSt 2, 179, 186 f).
  • LG Düsseldorf, 15.10.1960 - 8 Ks 2/59

    Exekution von mindestens 200 Häftlingen im Rahmen der 'Sonderbehandlung' …

    Indessen kann diese seelische Marterung des Häftlings, die gerade und allein im Hinblick auf die demnächst bevorstehende Tötung ihren Inhalt und ihre Kennzeichnung findet, von dem Vorgang nicht getrennt werden; sie und die nachfolgende Strangulation stellen sich bei natürlicher Betrachtung vielmehr als ein einheitlicher Tathergang dar, so dass die Tötung selbst durch die ihr unmittelbar vorhergegangene, die Leiden des Delinquenten unnötig verschärfende Behandlung des Häftlings das Merkmal der Grausamkeit im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB empfängt (vgl. OGHSt. 2, 179 (181); BGH, Urteil vom 24.6.1955 - 1 StR 55/55 ).
  • BGH, 24.06.1955 - 1 StR 55/55

    Teilnahme eines Schutzhaftlagerführers an der Erhängung von Häftlingen auf dem …

    Es kommt, wie das Schwurgericht zutreffend angenommen hat, auf die gesamten Tatumstände an (BGH NJW 1951, 666 Nr. 25; OGHSt 2, 179, 181).
  • LG Berlin, 09.03.1960 - 3 PKs 1/57

    Exekution von mindestens 300 in der ehemaligen Panzerkaserne-Süd in Berditschew …

    Die Tötung von Menschen nur wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse oder Religionsgemeinschaft bedeutet eine Abkehr von den einfachsten und selbstverständlichsten Grundsätzen der sittlichen Überzeugung aller Kulturvölker und ist damit sittlich in ganz besonderer Weise verwerflich und verächtlich (vgl. OGHSt. 2, 179, 180).
  • LG Heilbronn, 07.12.1953 - Ks 4/52

    Misshandlung von Häftlingen (zum Teil mit Todesfolge), Vergewaltigung eines …

    Denn offenbar bildete nicht das Verhalten der Opfer in der Vergangenheit, wegen dessen sie ja bereits bestraft worden waren, sondern ihr blosses Dasein, ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmten politischen Gruppe, also politische Unduldsamkeit bei den Befehlsgebern und auch dem Angeklagten den Grund dafür, dass sie umgebracht werden sollten (vgl. OGHSt. 2, 179).
  • BGH, 12.03.1958 - 2 StR 48/58

    Exekution von mindestens 30 in einem Erholungsheim angetroffenen jüdischen …

    Auch die Anwendung der Vorschrift des § 211 StGB a.F. ist nicht rechtsfehlerhaft (OGHSt 2, 179, 182).
  • LG München I, 10.05.1968 - 2 Ks 1/68

    Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' durch Begutachtung von geisteskranken oder …

    Mögen hier auch in gewissem Umfange Zweckmässigkeits- und Nützlichkeitserwägungen mitgespielt haben, so waren diese Motive hier nicht dergestalt verdichtet, dass sie schon niedrige Beweggründe im Sinne von § 211 StGB darstellten (vgl. hierzu BGHSt 2, 254; OGHSt. 2, 179).
  • LG Kiel, 26.11.1965 - 2 Ks 1/65

    Tötung von insgesamt mindestens 145.000 jüdischen Männern, Frauen und Kindern, …

  • BGH, 27.09.1955 - 1 StR 318/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.01.1953 - 1 StR 687/52

    Rechtsmittel

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