Rechtsprechung
| OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 07.03.1950 - 1 StS 2/50 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- legal-tools.org
Mord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- degruyter.com
Papierfundstellen
- OGHSt 2, 352
- NJW 1950, 434
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00
Kausalität zwischen Tötungshandlung und Erfolg bei Hinzutreten von Dritten; …
Demgemäß ist wegen vollendeten Tötungsverbrechens auch zu bestrafen, wer jemanden mit Tötungsvorsatz niedergeschossen und dadurch einen Dritten dazu veranlaßt hat, dem Verletzten den "Gnadenschuß" zu geben (OGHSt 2, 352, 354 f; BGH bei Dallinger MDR 1956, 526;… Jähnke in LK 10. Aufl. § 212 Rdn. 3). - BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88
Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben …
Zur äußeren Tatseite verlangt sie - außer Gleichartigkeit des verletzten Rechtsguts und gleichartiger Tatbegehung (vgl. BGHSt 8, 34, 35 [BGH 30.06.1955 - 3 StR 133/55]; 15, 268, 273; 30, 207, 210, 212) - einen engen räumlichen und auch zeitlichen Zusammenhang zwischen den einzelnen Teilstücken des Gesamtgeschehens, von denen ein jedes den Tatbestand erfüllt (vgl. OGHSt 1, 253, 255; 2, 352, 357f.; BGHSt 5, 371, 376; 26, 4, 7;… BGHR StGB vor § l/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 3). - BGH, 02.10.1984 - 4 StR 551/84
Hinzukommen nach zweimaliger Vergewaltigung - § 177, § 25 Abs. 2 StGB, keine …
Das Einverständnis kann auch noch während der Tat erzielt werden, solange die Tat noch nicht beendet ist (BGHSt 2, 344, 345; OGH NJW 1950, 434, 435).
- BGH, 27.01.1953 - 2 StR 20/50
Ermordung sowie Misshandlung (zum Teil mit Todesfolge) von Häftlingen des KL …
Sollte die neue Verhandlung ergeben, dass der Angeklagte an der Tötung des B. durch den SS-Posten teilgenommen hat - nach den bisherigen Feststellungen käme er als Mittäter oder Nebentäter in Betracht -, so bedarf es weiter der Prüfung, ob die besonderen Merkmals des Mordes (Überlegung nach § 211 StGB a.F. und ein Merkmal des § 211 StGB n.F. - OGHSt 2, 352, 353) festzustellen sind.Auch andere niedrige Beweggründe, etwa Geltungsbedürfnis (OGHSt 2, 352, 356; BGH Urt v. 18. September 1952 - 3 StR 374/52 -) oder die Sucht, seine Macht über die Gefangenen zu zeigen (BGH Urt v. 21. März 1952 - 2 StR 775/51), liegen bei der Persönlichkeit des Angeklagten nahe.
- BGH, 21.10.1976 - 4 StR 435/76
Anforderungen an Feststellungen zur Verurteilung wegen Vergewaltigung - Folgen …
Das Einverständnis kann auch noch während der Tat erzielt werden, solange die Tat noch nicht beendet ist (BGHSt 2, 344, 345; OGH NJW 1950, 434, 435). - BGH, 12.11.1965 - 4 StR 475/65
Begriff des Misshandelns im Rahmen einer Verurteilung wegen Körperverletzung - …
Eine solche Willensübereinstimmung setzt zwar keine ausdrückliche Absprache, E. zu verprügeln, voraus; es genügte, daß sie sich stillschweigend aus den Umständen ergibt (OGHSt 2, 352, 355). - BGH, 17.02.1967 - 4 StR 1/67
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in …
Zum Nachweis der zur Mittäterschaft erforderlichen Willensübereinstimmung bedarf es keiner ausdrücklichen Verabredung; es genügt, daß sie sich aus den Umständen ergibt (OGHSt 2, 352, 355). - BGH, 27.03.1956 - 2 StR 455/55
Erschiessung und Erhängung jüdischer Zwangsarbeiter wegen Arbeitsunfähigkeit, …
In dieser Gesinnung, die jede Achtung für die Menschenwürde und das Lebensrecht der Häftlinge vermissen läßt, hat das Schwurgericht mit Recht einen niedrigen Beweggrund gefunden (vgl auch OGHSt 2, 352, 356; Urteil des 2. Strafsenats2 StR 775/51 vom 21. März 1952). - BGH, 06.08.1963 - 1 StR 278/63
Unzulässigkeit der Revision wegen Fehlens der Angaben nach § 344 Abs. 2 S. 2 …
Das Landgericht hätte deshalb bei der zweiten Tathandlung statt eines vollendeten schweren Diebstahls nur einen versuchten schweren Diebstahl i.R. in Tateinheit mit Mundraub annehmen dürfen (BGH NJW 1958, 1243 Nr. 14) und den Angeklagten, da der im ersten Teilstück der Fortsetzungstat vollendete schwere Diebstahl dem Ganzen weiterhin das Gepräge gibt (s. OGHSt 2, 352, 358), im Ergebnis wegen fort gesetzten schweren Diebstahls i.R. in Tateinheit mit eine Übertretung nach § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB schuldig spreche müssen. - BGH, 25.07.1952 - 4 StR 653/51
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Vielmehr hätte der Angeklagte nur wegen einer gewerbsmässigen Steuerhehlerei verurteilt werden dürfen (vgl OGHSt 2, 352). - BGH, 28.06.1960 - 1 StR 265/60
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- BGH, 24.05.1960 - 1 StR 165/60
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