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Rechtsprechung
   OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 26.11.1948 - I ZS 68/48   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1948,1354
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 26.11.1948 - I ZS 68/48 (https://dejure.org/1948,1354)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 26.11.1948 - I ZS 68/48 (https://dejure.org/1948,1354)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 26. November 1948 - I ZS 68/48 (https://dejure.org/1948,1354)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • OGHZ 1, 242
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 04.04.1966 - VIII ZR 102/64

    Revisibilität von Landesrecht - Voraussetzungen der Wirksamkeit eines …

    Inwieweit dem von öffentlich-rechtlichen Körperschaften erhobenen Einwand der Nichtigkeit eines Vertrages wegen Zuständigkeits- oder Formmangels mit der Replik der Arglist begegnet werden kann, ist zweifelhaft (zur Rechtsprechung vgl.: RGZ 157, 207 ff; 162, 137 ff; OGHZ 1, 242 ff; OGH NJW 1950, 70; BGHZ 6, 330 [BGH 20.06.1952 - V ZR 34/51]; 21, 59 ff [BGH 13.06.1956 - IV ZR 24/56]; 32, 375 ff [BGH 15.06.1960 - IV ZR 16/60]).
  • BGH, 21.04.1955 - II ZR 328/53

    Rechtsmittel

    Auch wenn man daraus mit dem Berufungsgericht folgert, daß "der Staatsbürger die gesetzliche Zuständigkeitsregelung, aus der die rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht folgt, als bindend hinnehmen muß und sich ihr gegenüber nicht auf Treu und Glauben berufen kann", so würde auch dieser Schluß für die hier zu entscheidende frage nichts besagen, da hier nicht die Frage der Zuständigkeit einer Behörde (wie OGHZ 2, 319) oder der Notwendigkeit einer Genehmigung (wie OGHZ 1, 242 ff) zur Erörterung steht.
  • BGH, 09.07.1952 - II ZR 281/51

    Rechtsmittel

    Es meint, der Forstmeister habe mangels so weit reichender behördenorganisatorischer Vertretungsmacht den Beklagten auch nicht kraft Rechtscheins insoweit vertreten können, und bezieht sich hierfür auf RGZ 162, 129 sowie OGHZ 1, 242.
  • BGH, 17.12.1957 - VII ZR 21/56
    Das Reichsgericht (RGZ 157, 207), der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (OGHZ 1, 242) und der Bundesgerichtshof (LM § 36 DGO Nr. 1) haben in Fällen, in denen die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde fehlte oder eine zur Vertretung überhaupt nicht berufene Person die Erklärung abgegeben hatte, die Auffassung vertreten, daß die zum Schutz der öffentlich-rechtlichen Körperschaft erlassenen Vorschriften regelmäßig den Vorrang auch vor den Grundsätzen von Treu und Glauben zu beanspruchen haben.
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