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| OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 10.03.1949 - I ZS 218/48 |
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OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 10.03.1949 - I ZS 218/48 (https://dejure.org/1949,298)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 10. März 1949 - I ZS 218/48 (https://dejure.org/1949,298)
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- landesarchiv-bw.de (Auszüge und Kurzinformation)
Vereinbarter Gerichtsstand bei Zonentrennung
Papierfundstellen
- OGHZ 1, 363
- NJW 1949, 465
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 118/71
Vollstreckbarerklärung französischer Urteile
Die Beklagte konnte kein Interesse daran haben, sich durch die Vereinbarung einer ausschließlichen Zuständigkeit die Möglichkeit zu nehmen, ihre Abnehmer in deren allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen (ebenso OGHZ 1, 363, 365). - BGH, 06.04.1951 - I ZR 39/50
Ostverbindlichkeiten von Banken
Der Revision ist zuzugeben, dass die Bestimmung eines neuen angemessenen Erfüllungsortes, die dem Berufungsgericht vom Obersten Gerichtshof aufgegeben worden war, zunächst in der Tat die Bedeutung hat, dass der Leistungsort, in dem materiellrechtlich die Verbindlichkeit zu erfüllen war, anderweit bestimmt werden sollte (RG WarnRspr 1923/24 S. 52; RGZ 107, 121; OGHZ 1, 363 [366 f]). - BGH, 27.04.1954 - I ZR 175/52
Rechtsmittel
Auf Grund der gleichen Erwägungen, die die Rechtsprechung bei Überweisungen zwischen den Filialen derselben Großbank zu einer Ablehnung des sogenannten Wertdeckungsprinzips geführt hätten, sei auch hier im Verkehr zwischen selbständigen Banken schon die "buchmäßige" Deckung der Empfängerbank - hier der Beklagten - ausreichend, um sie zur vorbehaltlosen Gutschrift zu Gunsten des Girokunden - hier der Klägerin - zu verpflichten (Meyer-Cording a.a.O. S. 68, 75, 78, insbesondere 79; Wehl NJW 1949, 465 [OGH Köln 10.03.1949 - I ZS 218/48] [465] in der Anmerkung zu dem Urteil des Obersten Gerichtshofs für die britische Zone vom 28. Januar 1949 - I ZS 87/48 -, abgedruckt in NJW 1949, 180 [OGH Köln 28.01.1949 - I ZS 87/48] = OGHZ 1, 298; Möhring, NJW 1949, 646 in der Anmerkung zu der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16. November 1949 - 1 U 109/49 - Langen BB 1948, 484; Meyer DRZ 1947, 360 [362] 1949, 74 [75]. - BGH, 27.09.1956 - II ZR 142/55
Rechtsmittel
In einem solchen Falle ist der ursprünglich vereinbarte Erfüllungsort durch einen anderen, der Sachlage angemessenen Ort zu ersetzen (OGHZ 1, 363).
dejure.org
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