Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 28/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zivilprozess auf Feststellung einer Erbenposition: Ausschluss einer Verfahrensaussetzung bei mündlicher Verhandlung einer Partei in Kenntnis des Todes einer Gegenpartei; Entbehrlichkeit einer Gutachtenübersendung an die Parteien bei Verwertung eines Gutachtens aus einem ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aussetzung des Verfahrens nach Kenntnis des Todes der Gegenpartei und mündlicher Verhandlung; Ausnahme von der vorherigen Übersendung des Gutachtens an die Parteien vor einer Gutachtenverwertung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 239 § 246 § 411a
Keine Aussetzung nach §§ 239 , 246 ZPO nach einwendungsloser mündlicher Verhandlung - Verwertung eines Gutachtens aus einem Vorprozess, das den Parteien bekannt ist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 03.02.2006 - 2 O 412/05
- OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 28/06
Papierfundstellen
- OLG-Report Karlsruhe 2007, 868
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.04.1997 - VI ZR 198/96
Urkundenbeweisliche Verwertung von Gutachten aus beigezogenen Verfahren; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 28/06
Jedoch muss der Richter im anhängigen Verfahren einen Sachverständigen hinzuziehen, soweit die urkundenbeweislich herangezogenen Ausführungen nicht ausreichen, um die von einer Partei angesprochenen, aufklärungsbedürftigen Fragen zu beantworten (vgl. BGH NJW 1997, 3381). - OLG Köln, 12.11.2003 - 2 Wx 25/03
Zur Frage der Beweislast für die Echtheit eines Testaments
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 28/06
Die Beklagte hat nicht den ihr obliegenden (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2004, 1015; BayObLG FamRZ 1985, 837;… Palandt-Edenhofer, BGB, 66. Aufl., Rn. 16 zu § 2247) Nachweis erbracht, dass das strittige Testament formwirksam i.S. der §§ 2247, 2267 BGB errichtet ist. - BGH, 18.10.1977 - VI ZR 171/76
Haftung des Sachverständigen bei Weitergabe eines fehlerhaften Gutachtens
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 28/06
Auch war das Landgericht nicht gehalten, im Interesse der Beklagten ein weiteres Gutachten als "Kontrollgutachten" einzuholen (vgl. BGH NJW 1978, 751). - BGH, 08.11.1999 - II ZB 1/99
Verwerfung der Berufung nach Aussetzungsantrag weben Versterbens der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 28/06
Im Übrigen ist der Aussetzungsantrag rechtsmißbräuchlich, weil er ausschließlich der Verzögerung des Verfahrens dient (…vgl. Musielak a.a.O., Rn. 4; BGH NJW 2000, 1199).
- OLG Saarbrücken, 23.11.2017 - 4 U 26/15
Schadensersatzklage eines nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens …
Im Übrigen wäre die Verwertung eines in einem anderen Verfahren erstatteten Sachverständigengutachtens im Wege des Urkundenbeweises an Stelle der beantragten unmittelbaren Einholung eines Gutachtens im laufenden Prozess unzulässig, wofür schon der Umstand spricht, dass selbst im Falle einer schriftlichen Begutachtung im laufenden Prozess das Gericht, wenn eine Partei dies beantragt, das Erscheinen des Sachverständigen zur Erläuterung des schriftlichen Gutachtens regelmäßig anordnen muss (vgl. BGH NJW 1997, 3096 f.; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 868, 869). - BFH, 10.03.2023 - X B 123/21
Aussetzung des Verfahrens bei Tod des Beteiligten und Rechtsmissbrauch
aa) Ein Aussetzungsantrag gemäß § 246 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO kann daher nur rechtsmissbräuchlich sein, wenn die Aussetzung vor diesem Hintergrund keinen prozessualen Sinn mehr hätte (so Wieczorek/Schütze/Gerken, 5. Aufl., § 246 ZPO Rz 7), d.h. wenn für seine Stellung kein beachtliches Interesse bestehen und er ausschließlich der Verzögerung des Verfahrens dienen würde (vgl. Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 08.03.2007 - 19 U 28/06, Die Justiz 2007, 275, unter II.1.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2010 - 2 E 1358/10
Klärung der Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung für ein Gebäude mit der …
vgl. dazu allgemein: OLG Karlsruhe, Urteil vom 8. März 2007 - 19 U 28/06 -, juris Rn.13, mit weiteren Nachweisen; Thomas/Putzo, ZPO, 31. Auflage 2010, § 246 Rn. 4; Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hart-mann, ZPO, 69. Auflage 2011, § 246 Rn. 5.