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   OLG Schleswig, 21.07.1999 - 9 U 101/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6894
OLG Schleswig, 21.07.1999 - 9 U 101/98 (https://dejure.org/1999,6894)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.07.1999 - 9 U 101/98 (https://dejure.org/1999,6894)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. Juli 1999 - 9 U 101/98 (https://dejure.org/1999,6894)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Neuwagen muss nicht fabrikneu sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 459 Abs. 1, Abs. 2
    Auslegung der Begriffe "Neuwagen" und "fabrikneu"

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 505
  • OLG-Report Schleswig 1999, 412
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 227/02

    Zur Frage, wann ein Kraftfahrzeug noch fabrikneu ist

    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bedarf es aber nunmehr der Festlegung einer maximalen Standzeit, bis zu deren Ablauf ein Kraftfahrzeug im Regelfall noch als "fabrikneu" angesehen werden kann, da in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die Frage des Höchstalters "fabrikneuer" Kraftfahrzeuge ganz unterschiedlich beantwortet wird (nicht mehr fabrikneu: OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 57 nach 8 Monaten, OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1998, 1213 und OLG Hamm, DAR 1995, 353 nach 12 Monaten; noch fabrikneu: OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2001, 166 nach 16 Monaten; OLG Celle, OLGR Celle 2001, 223 nach 14 Monaten; OLG Schleswig, OLGR Schleswig 1999, 412 nach 30 Monaten).
  • BGH, 22.03.2000 - VIII ZR 325/98

    Zur Fabrikneuheit und deren Zusicherung beim Kauf eines Kraftfahrzeuges

    Zwar mögen Fallgestaltungen denkbar sein, bei denen die Verwendung der Begriffe "neu" oder "Neuwagen" unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls nicht als Zusicherung der Eigenschaft "fabrikneu" zu werten ist (vgl. dazu etwa den dem Senatsurteil vom 26. März 1997 - VIII ZR 115/96, WM 1997, 1438 = NJW 1997, 1847 zugrundeliegenden Fall des Verkaufs eines "Neufahrzeugs mit Werkskilometern"; ferner OLG Schleswig, OLGR 1999, 412 = DAR 2000, 69 mit Anm. Reinking EWiR 2000, 67).
  • OLG Braunschweig, 07.07.2005 - 2 U 128/04

    Geltendmachen von Gewährleistungsrechten aus einem Kaufvertrag; Zulässige Länge

    Vielmehr ist der Vertrag nach den Umständen des Einzelfalles auszulegen (so auch: OLG Koblenz NJW-RR 1997, 430f für "neues Fahrzeug", Hinweis auf Lagerzeit, nicht mehr aktuelles Modell, Lagerzeit 29 Monate; OLG Schleswig NJW-RR 2000, 505 "EU-Importwagen, Neuwagen", Hinweis auf fehlende Werksgarantie, aktuelles Modell, ca. 30 Monate Lagerzeit; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1211f nicht mehr produzierte Modellreihe, erhebliche Preisvorteile, mehr als 3 Jahre Lagerzeit).
  • OLG Bamberg, 21.06.2002 - 6 U 9/02

    PKW-Kaufvertrag : Auslegung des im Kaufvertrag verwendeten Begriffs " Neuwagen",

    In der Rechtsprechung sind Fallgestaltungen anerkannt, bei denen die Verwendung des Begriffs "neu" oder "Neuwagen" unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles nicht als Zusicherung der Eigenschaft als "fabrikneu" zu werten ist (vgl. BGH NJW 2000, 2018; NJW 1997, 1847; OLG Schleswig OLGR 1999, 412; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1211; OLG Naumburg, Verk.Mitt. 1994, Nr. 40).
  • LG Braunschweig, 17.09.2004 - 4 O 1240/04

    Kfz-Kauf: Maximale Lagerdauer für ein als Lagerfahrzeug bezeichnetes Neufahrzeug

    Während das OLG Koblenz (Urteil vom 13.07.1995 -5 U 166/95- n.v., in Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 208) die üblicherweise in Kauf zu nehmende Lagerdauer bei einem Neufahrzeug von bis zu einem Jahr bei einem als Lagerfahrzeug verkauften Fahrzeug auf 18 Monate verlängert hat, stellt das OLG Schleswig (Urteil vom 21.07.1999, OLGR 1999, 412) neben der Lagerdauer darauf ab, ob das Modell vom Hersteller weitgehend unverändert hergestellt wird und keine wesentlichen, durch die Standzeit bedingten Mängel oder Schäden aufweist.
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - L 8 U 87/04

    gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Stichtagsregelung -

    Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichts- und Beiakten sowie auf die Gerichtsakten im Verfahren S 9 U 101/98 und S 1 U 100/98 bzw. L 8 U 3/01 Bezug genommen.
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