Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 513/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 21 WoEigG, § 24 WoEigG
Wohnungseigentum: Erfordernis der gerichtlichen Ermächtigung eines Wohnungseigentümers zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung; Beschlussanfechtung wegen Einberufungsmängeln - Judicialis
WEG § 24
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 24
Zur Einberufung einer Eigentümerversammlung durch einen Wohnungseigentümer der weder Verwalter noch dem Verwalterbeirat angehört - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Darf Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung einberufen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechte eines Wohnungseigentümers bei Fehlen eines Verwalters in einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Möglichkeit der Ermächtigung zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung durch eine gerichtliche Entscheidung; Möglichkeit der Abdingbarkeit von § 24 des ...
Verfahrensgang
- AG Kassel, 14.08.2001 - 803 II 41/01
- AG Kassel, 14.08.2001 - 803 II 41/20
- LG Kassel, 06.11.2001 - 3 T 597/01
- OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 513/01
Papierfundstellen
- OLG-Report Frankfurt 2005, 95
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01
Rechte des durch Vormerkung gesicherten künftigen Erwerber von Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 513/01
Insbesondere folgt der Senat dabei der Rechtsauffassung des Landgerichts, dass der im Gesetz nicht geregelte Fall, dass ein Verwalter nicht vorhanden ist und auch ein Verwaltungsbeirat nicht besteht, durch entsprechende Anwendung des § 37 Abs. 2 BGB zu lösen ist, also dahingehend, dass ein Wohnungseigentümer durch gerichtliche Entscheidung zur Einberufung der Eigentümerversammlung ermächtigt wird (…vgl. neben den vom Landgericht aufgeführten Zitatstellen: Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 24 Rz. 6;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 24 Rz. 24;… Palandt/Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 24 WEG Rz. 4; BayObLG ZWE 2001, 590; …Darüber hinaus wäre eine Einberufung etwa auch durch alle Wohnungseigentümer durchaus möglich (vgl. OLG Köln ZMR 2003, 380; BayObLG ZWE 2001, 590).
- OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02
Gerichtliche Bestellung eines WEG -Notverwalters
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 513/01
1b Z 13/89">WuM 1990, 320; OLG Köln ZMR 2003, 380; KG NJW 1987, 386; vgl. auch Senat OLGZ 1985, 142).Darüber hinaus wäre eine Einberufung etwa auch durch alle Wohnungseigentümer durchaus möglich (vgl. OLG Köln ZMR 2003, 380; BayObLG ZWE 2001, 590).
- OLG Frankfurt, 04.07.2003 - 20 W 11/02
Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 513/01
Auch dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. die Beschlüsse vom 04.07.2003 und 02.02.2004, 20 W 11/02 und 20 W 491/02).
- BayObLG, 05.04.1990 - BReg. 2 Z 14/90
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 513/01
Sie ist daher vom Tatrichter zu treffen und kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden (vgl. Beschluss vom 02.02.2004, 20 W 491/02; BayObLG WuM 1990, 321). - KG, 27.08.1986 - 24 W 1747/86
Zulässigkeit der Einberufung einer Eigentümerversammlung durch einen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 513/01
1b Z 13/89">WuM 1990, 320; OLG Köln ZMR 2003, 380; KG NJW 1987, 386; vgl. auch Senat OLGZ 1985, 142). - OLG Frankfurt, 06.02.1985 - 20 W 438/84
Anfechtung eines Eigentümerversammlungsbeschlusses wegen Einberufungsmangel
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 513/01
1b Z 13/89">WuM 1990, 320; OLG Köln ZMR 2003, 380; KG NJW 1987, 386; vgl. auch Senat OLGZ 1985, 142).
- OLG Zweibrücken, 16.09.2010 - 3 W 132/10
Wohnungseigentum: Verfahrensart bei gerichtlicher Ermächtigung eines …
Rn. 5 Soweit auch in der Rechtsprechung die vorliegende Fallkonstellation über eine analoge Anwendung der genannten Vorschriften bejaht worden ist (vgl. z.B. OLG Frankfurt, OLGR 2005, 95; OLG Köln, NZM 2003, 810 m.w.N), stammen diese Entscheidungen alle aus einer Zeit vor Inkrafttreten (1.7.2007) des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes vom 26.3.2007 (BGBl I 2007, 370) und somit aus einer Zeit, in der das gesamte WEG - Verfahren ohnehin ein solches der freiwilligen Gerichtsbarkeit war. - OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 275/02
Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses
Ergänzend kann insofern auf den Senatsbeschluss vom heutigen Tage im Verfahren 20 W 513/01 verwiesen werden, der in einem Verfahren zwischen den gleichen Beteiligten ergangen ist und sich auf eine Versammlung bezieht, die an dem gleichen Mangel litt. - LG München I, 07.05.2013 - 36 T 7524/13
WEG-Klage: Rechtspfleger nicht zuständig!
Die in Bezug genommene Rechtsprechung hierfür (etwa BayObLG WuM 1990, 320; OLG-R Frankfurt 2005, 95; OLG Köln NZM 2003, 810) stammt ausnahmslos aus der Zeit vor Inkrafttreten (1.7.2007) des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes vom 26.3.2007 (BGBl, 2007, 370) und somit aus einer Zeit, in der das gesamte WEG-Verfahren ohnehin ein solches der freiwilligen Gerichtsbarkeit war.
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