Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 05.12.1996 - 18 U 96/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OBG NW § 39
Rechtsnatur des Hochfahrens und Absenkens einer beweglichen Polleranlage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal - 16 O 135/95
- OLG Düsseldorf, 05.12.1996 - 18 U 96/96
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1997, 712
- VersR 1997, 1234
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.12.1986 - III ZR 242/85
Entschädigungsanspruch eines Verkehrsteilnehmers bei feindlichem Grün
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.1996 - 18 U 96/96
Dementsprechend ist anerkannt, daß die Abgabe von Wechsellichtzeichen nach § 37 StVO durch eine Lichtzeichenanlage Maßnahmen im Sinne von § 39 Abs. 1 lit. b OBG NW sind (BGH, NJW 1987, 1945 ).Auch insoweit ist ohne Bedeutung, daß die Maßnahme durch eine Maschine umgesetzt wurde (BGH, NJW 1987, 1945, 1946 zu Lichtzeichenanlagen).
- BGH, 16.01.1992 - III ZR 18/90
mündlicher Bauvorbescheid - § 839 BGB, Schutzzweck, formelles Verfahren, …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.1996 - 18 U 96/96
Wie das Landgericht in seinen Entscheidungsgründen ebenfalls zu Recht ausgeführt hat, sind das Hochfahren und das Absenken der Hydropoller ordnungsbehördliche Maßnahme nach § 39 Abs. 1 lit. b) OBG -NW, deren Begriff vom Gesetzgeber bewußt weit gefaßt worden ist (BGHZ 117, 83, 86; BGH, NJW 1978, 1522, 1523).
- OLG Köln, 30.10.2003 - 7 U 79/03
Haftung der Ordnungsbehörden für Schäden an einem PKW durch das Hochfahren von …
Entsprechend hat auch schon das Oberlandesgericht Düsseldorf (VersR 1997, 1234) das Hochfahren und das Absenken solcher automatisch gesteuerter hydraulischer Poller als ordnungsbehördliche Maßnahmen nach § 39 Abs. 1 Buchst. b) OBG NW angesehen. - LG Bonn, 21.04.2004 - 1 O 67/03
Versenkbarer Poller, rechtswidrige Maßnahme
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 18 U 21/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
AKB § 12 Abs. 1 Nr. 1b
Äußeres Bild des Kfz-Diebstahls professioneller Tatausführung an einem älteren Kfz - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kleve - 2 O 323/95
- OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 18 U 21/96
Papierfundstellen
- VersR 1998, 753
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BGH, 13.12.1995 - IV ZR 54/95
Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 18 U 21/96
Beweist aber der Versicherungsgeber konkrete Tatsachen, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit die Annahme nahelegen, daß der Diebstahl nur vorgetäuscht ist, braucht er nicht zu leisten, wenn nicht der Versicherungsnehmer den vollen Beweis für den Diebstahl des Fahrzeugs erbringt (vgl. BGH NZV 1996, 109 m.w.N.).Bei fehlenden Spuren am Schließzylinder ist aber zunächst die vom Sachverständigen gezogene Schlußfolgerung naheliegend, daß das Fahrzeug mit einem Originalschlüssel oder einem Nachschlüssel in Betrieb gesetzt worden ist (so auch BGH, NZV 1996, 109 ; vgl. auch OLG Hamm, VersR 1993, 695 und OLG Düsseldorf, ZfS 1986, 54).
- BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 18 U 21/96
Nicht zuletzt aus diesem Grunde hat sich der BGH (DAR 1995, 366 ) dagegen ausgesprochen, an die Darlegung des äußeren Bildes einer Entwendung höhere Anforderungen zu stellen, wenn das Fahrzeug ohne Aufbruchspuren wieder auftaucht und Schlüssel nicht oder verspätet vorgelegt werden. - BGH, 19.05.1987 - VI ZR 147/86
Beweis durch Begutachtung durch eine Gutachter- und Schlichtungsstelle im …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 18 U 21/96
Das Gutachten bleibt aber trotz Widerspruchs des Klägers urkundenbeweislich verwertbar und kann frei gewürdigt werden, § 286 ZPO (vgl. BGH NJW 1987, 2874, 2875; BGH NJW 1987, 2300, 2301;… Baumbach-Lauterbach, ZPO , 54. Aufl., Übersicht § 402 Rdnr. 21 ff).
- BGH, 31.10.1984 - IVa ZR 33/83
Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 18 U 21/96
Zu Recht weist der Kläger auch darauf hin, daß der Brand als eigener Versicherungsfall betrachtet werden muß und dann, wenn der Versicherungsnehmer den in erster Linie geltend gemachten Versicherungsfall "Entwendung" nicht nachweisen kann und der Versicherer behauptet, ein Diebstahl sei nur vorgetäuscht, keine Umkehr der Beweislast in bezug auf den Versicherungsfall Brand stattfindet (vgl. BGH NJW 1985, 917, 918 und BGH NJW 1985, 919, 920). - BGH, 26.03.1987 - IX ZR 69/86
Umfang der Interventionswirkung bei unterlassenem Beitritt des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 18 U 21/96
Das Gutachten bleibt aber trotz Widerspruchs des Klägers urkundenbeweislich verwertbar und kann frei gewürdigt werden, § 286 ZPO (vgl. BGH NJW 1987, 2874, 2875; BGH NJW 1987, 2300, 2301;… Baumbach-Lauterbach, ZPO , 54. Aufl., Übersicht § 402 Rdnr. 21 ff). - BGH, 19.12.1984 - IVa ZR 159/82
Leistungsfreiheit des Versicherers bei Zweifeln an der behaupteten Entwendung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 18 U 21/96
Zu Recht weist der Kläger auch darauf hin, daß der Brand als eigener Versicherungsfall betrachtet werden muß und dann, wenn der Versicherungsnehmer den in erster Linie geltend gemachten Versicherungsfall "Entwendung" nicht nachweisen kann und der Versicherer behauptet, ein Diebstahl sei nur vorgetäuscht, keine Umkehr der Beweislast in bezug auf den Versicherungsfall Brand stattfindet (vgl. BGH NJW 1985, 917, 918 und BGH NJW 1985, 919, 920). - OLG Hamm, 25.09.1992 - 20 U 25/92
Umfang des Schadensersatzes bei wirtschaftlichem Totalschaden
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 18 U 21/96
Wenn - wie der Kläger geltend macht - ein Fahrzeug ohne Hinterlassung von Spuren am Fahrzeug und den Fahrzeugschlüsseln entwendet wird, spricht dies für eine professionelle Tatausführung unter Einsatz besonderer Mittel/Werkzeuge (vgl. OLG Hamm, VersR 1993, 693, 695). - OLG Hamm, 23.09.1992 - 20 U 95/92
Äußeres Bild des KfZ-Diebstahls; Verwendung passender Schlüssel bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 18 U 21/96
Bei fehlenden Spuren am Schließzylinder ist aber zunächst die vom Sachverständigen gezogene Schlußfolgerung naheliegend, daß das Fahrzeug mit einem Originalschlüssel oder einem Nachschlüssel in Betrieb gesetzt worden ist (so auch BGH, NZV 1996, 109 ; vgl. auch OLG Hamm, VersR 1993, 695 und OLG Düsseldorf, ZfS 1986, 54).
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