Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 06.10.1999 - 7 U 158/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AVB 94 § 5 Nr. 1
Voraussetzungen der Versagung des Versicherungsschutzes wegen Pflichtwidrigkeit in der Berufshaftpflicht des Architekten
Besprechungen u.ä. (2)
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Architekt misst Höhenlage falsch ein: entfällt Haftpflichtversicherungsschutz?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann liegt in der Haftpflichtversicherung des Architekten ein bewusster Verstoß vor? (IBR 2000, 464)
Verfahrensgang
- LG Gießen - 2 O 150/98
- OLG Frankfurt, 06.10.1999 - 7 U 158/98
Papierfundstellen
- NZBau 2000, 389
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 17.12.2014 - IV ZR 90/13
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters: Verteilung der …
Rn. 18 aa) Soweit sich das Berufungsgericht für diese Ansicht auf Urteile anderer Oberlandesgerichte berufen hat (OLG Köln VersR 2012, 560; VersR 1990, 193; OLG Saarbrücken ZfSch 2008, 219; ZfSch 2007, 522; OLG Frankfurt NVersZ 2000, 439; OLG Hamm VersR 2000, 482), ist dem zunächst entgegenzuhalten, dass sich eine entsprechende Rechtsauffassung einem Teil der zitierten Urteile nicht entnehmen lässt. - OLG Frankfurt, 15.07.2020 - 7 U 47/19
Versicherungsschutz für Hundebiss
Im Gegenteil beruht das pflichtwidrige Verhalten im Normalfall auf Fahrlässigkeit (OLG Frankfurt, Urteil vom 06.10.1999 - 7 U 158/98 - NVersZ 2000, 439). - OLG Hamm, 07.03.2007 - 20 U 132/06
Haftungsausschluss bei vorsätzlicher Pflichtverletzung des Architekten wegen …
Vielmehr muss er bewusst gegen ihn treffende Pflichten verstoßen haben, was sowohl deren Kenntnis als auch das Wissen, wie er sich pflichtgemäß hätte verhalten müssen, voraussetzt (OLG Frankfurt, NVersZ 2000, 439; LG Dresden, r+s 2005, 329, 331).Vielmehr muss er bewusst gegen ihn treffende Pflichten verstoßen haben, was sowohl deren Kenntnis als auch das Wissen, wie er sich pflichtgemäß hätte verhalten müssen, voraussetzt (OLG Frankfurt, NVersZ 2000, 439; LG Dresden, r+s 2005, 329, 331).
- OLG Düsseldorf, 10.12.2021 - 4 U 252/20
Vorweggenommene Deckungsklage auf bedingungsgemäßen Versicherungsschutz und …
Im Gegenteil beruht das pflichtwidrige Verhalten im Normalfall auf Fahrlässigkeit (OLG Frankfurt, Urteil vom 6. Oktober 1999, Az. 7 U 158/98, zitiert nach juris, Rdnr. 21).Rn. 86 Eine Ausnahme von der grundsätzlich dem Versicherer obliegenden Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Verwirklichung des subjektiven Tatbestandsmerkmals des Risikoausschlusses ist dann begründet, wenn - wie es das Oberlandesgericht Frankfurt formuliert hat - "mit Händen zu greifen ist", dass sich der Versicherungsnehmer bewusst pflichtwidrig verhalten hat" (OLG Frankfurt, Urteil vom 6. Oktober 1999, Az. 7 U 158/98, zitiert nach juris, Rdnr. 22).
- OLG Köln, 29.11.2011 - 9 U 75/11
Begriff der wissentlichen Pflichtverletzung in der Berufshaftpflichtversicherung …
Rn. 57 Man muss in diesem Zusammenhang vom Versicherungsnehmer - bzw. von der im Rechtsstreit an seine Stelle getretenen Klägerin - verlangen (sekundäre Darlegungslast), dass er bei Verletzung von Elementarwissen plausibel macht und darlegt, aus welchen Gründen es zum Verstoß gekommen ist (vgl. OLG Saarbrücken, ZfS 2007, 522; ZfS 2008, 219; OLG Frankfurt, NVersZ 2000, 439; OLG Hamm VersR 2000, 483; OLG Köln VersR 1990, 193;… Lücke, a.a.O., Rn 13;… Fahrendorf u.a., Die Haftung des Rechtsanwalts, 4. Aufl., Rn 2322 f). - LG Köln, 27.05.2020 - 4 O 10/19 Vielmehr muss er bewusst gegen ihn treffende Pflichten verstoßen haben, was sowohl deren Kenntnis als auch das Wissen, wie er sich pflichtgemäß hätte verhalten müssen, voraussetzt (OLG Frankfurt/M., NVersZ 2000, 439; LG Dresden, r+s 2005, 329, 331).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 04.11.1998 - 3 U 46/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Beendigung eines Mietverhältnisses durch die außerordentliche Kündigung des Mieters; Eintritt eines Dritten in die Vermieterstellung durch Dreiecksvereinbarung von Mieter altem und neuem Vermieter ; Fristsetzung des Mieters hinsichtlich der Gebrauchsüberlassung der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 11.02.1998 - 4 O 365/97
- OLG Brandenburg, 04.11.1998 - 3 U 46/98
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.06.1997 - XII ZR 63/95
Ausschluß von Gewährleistungsrechten wegen vorbehaltloser Weiterzahlung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.1998 - 3 U 46/98
Ob ein Ausschluß eines Kündigungsrechtes aufgrund von § 539 BGB vorliegt, hängt von der Beurteilung der Umstände des Einzelfalles ab (BGH NJW 1997, S. 2674 ff.).Nach höchst richterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 1997, S. 2674 ff.;… BGH NJW 1974, S. 2233) ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob und wieweit aus dem Verhalten des Mieters ein Verzicht auf Gewährleistungsrechte zu entnehmen ist.
Dies ist nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs ein entscheidendes Kriterium für die Frage, ob ein Ausschluß des Kündigungsrechtes gemäß § 539 BGB anzunehmen ist (BGH NJW 1997, S. 2674, 2675).
- BGH, 18.09.1974 - VIII ZR 63/73
Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Mietvertrages - Unzumutbarkeit einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.1998 - 3 U 46/98
Nach höchst richterlicher Rechtsprechung (…BGH NJW 1997, S. 2674 ff.; BGH NJW 1974, S. 2233) ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob und wieweit aus dem Verhalten des Mieters ein Verzicht auf Gewährleistungsrechte zu entnehmen ist. - BGH, 15.02.1967 - VIII ZR 222/64
Anspruch auf Zahlung eines Pachtzinses - Kündigung eines Pachtvertrages
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.1998 - 3 U 46/98
Es ist auch weiter anerkannt, daß ein allzu langes Warten mit dem Ausspruch der fristlosen Kündigung nach Entstehung des Kündigungsgrundes unter dem Gesichtspunkt eines widersprüchlichen Verhalten zum Ausschluß des Kündigungsrechtes führen kann (…Palandt/Putzo, BGB, 57. Aufl., § 542, Rz. 10; BGH WM 1967, S. 515).
- AG Brandenburg, 20.10.2003 - 32 C 538/01
Maßnahmen zur Sicherstellung der Verhinderung des Austrittes von Küchengerüchen …
Nach diesen Beurteilungsgrundsätzen ist in Anbetracht der vorgenannten Ausführungen hier aber eine wesentliche Geruchsbeeinträchtigung anzunehmen (OLG Brandenburg OLG-Report 2000, 150ff.; BayObLG WM 2001, 141f.; LG Essen ZMR 2000, 302f.; LG Hamburg WM 1987, 218f.).Einen solchen Effekt hat die Rechtsprechung aber insbesondere bei chemischen Anlagen und tierischen Ausdünstungen bzw. Geruchseinwirkungen durch tierische Exkremente sowie insbesondere auch bei gewerblichen Küchen-/Essensgerüchen (BayObLG WM 1999, 534; OLG Köln WM 1997, 453f.; BayObLG WM 2001, 141f.; OLG Brandenburg OLG-Report 2000, 150ff.; LG Essen ZMR 2000, 302f.; LG Stuttgart WM 1998, 724; LG Düsseldorf WM 1991, 52; LG Berlin GE 2001, 1339; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 653f. = MDR 1991, 546; LG Hamburg WM 1987, 218f.; AG Gifhorn WM 2002, 215f. sowie BGH LM § 906 BGB, Nr. 17) stets angenommen, insbesondere beim Grillen von Fleisch und Wurst (OLG Düsseldorf WM 1996, 56).
Solche erheblich belästigenden und daher nicht mehr zumutbaren Geruchsimmissionen von einer gewerblich betriebenen Küche liegen, wie oben bereits näher ausgeführt, im vorliegenden Streitfall aber unstreitig vor (OLG Brandenburg OLG-Report 2000, 150ff.; OLG Köln WM 1997, 453f.; OLG Düsseldorf WM 1996, 56; LG Essen ZMR 2000, 302f.; LG Stuttgart WM 1998, 724; LG Düsseldorf WM 1991, 52; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 653f. = MDR 1991, 546; LG Hamburg WM 1987, 218f.; AG Gifhorn WM 2002, 215f. sowie BGH LM § 906 BGB, Nr. 17).
- OLG Rostock, 10.01.2005 - 3 W 130/04
Zum Umfang des Konkurrenzschutzes des Vermieters gegenüber Mieter
In Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 119, 353; RGZ 131, 274) schließt der Bundesgerichtshof (WM 1968, 699; NJW 1979, 1404) nicht aus, die Konkurrenzschutzpflicht des Vermieters nicht nur auf das eigentliche Mietgrundstück, sondern auch auf Nachbargrundstücke desselben Vermieters zu erstrecken (ebenso OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 396; OLG Celle OLG-Report 2000, 150).
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